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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2012-02-27

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-02-27

Wortprotokoll

Der Kanton Aargau hat am 14. Juni 2011 eine Standesinitiative mit folgendem Wortlaut eingereicht: "Die Bundesversammlung wird eingeladen, das Bundesgesetz über die obligatorische Krankenversicherung dahingehend zu ändern, dass die Erfüllung der Versicherungspflicht nicht nur an den Abschluss eines Versicherungsvertrages, sondern auch an die Bezahlung der Versicherungsprämien geknüpft ist."

Wir haben eine Anhörung des Kantons Aargau durchgeführt. Die Begründung der Standesinitiative lautet zusammengefasst wie folgt: Seit Jahren bestünden dahingehend Probleme, dass eine zunehmende Anzahl säumiger Krankenversicherungsprämienzahler und -zahlerinnen zu verzeichnen sei; das sei inakzeptabel. Erfahrungsgemäss handle es sich bei einer Mehrzahl der säumigen Prämienzahler nämlich nicht um Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen; vielmehr werde die Zahlungspflicht hauptsächlich von Personen vernachlässigt, die sehr wohl über die notwendigen finanziellen Mittel zur Begleichung der monatlichen Krankenversicherungsprämien und der anfallenden Kostenbeteiligung verfügten. Diese Personen kämen ihrer Zahlungspflicht ganz bewusst, aus reiner Nachlässigkeit [PAGE 18] oder aus Ignoranz dem Gemeindewohl gegenüber nicht nach. Die Übernahme der von diesen Personen geschuldeten Krankenversicherungsprämien und Kostenbeteiligungen durch die öffentliche Hand sei weder gegenüber den Kantonen noch gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern verantwort- und tragbar. Mit dieser Massnahme werde das geltende Solidaritätsprinzip unserer sozialen Krankenversicherung bewusst untergraben. Der Gesetzgeber demonstriere damit sogar seine explizite Absolution dieser Aushöhlung der Krankenversicherungssysteme. So weit die Begründung des Kantons Aargau.

In unserer Kommission war für das Anliegen dieser Standesinitiative durchaus Sympathie zu verspüren. Folgende Überlegungen Ihrer Kommission haben am Schluss der Diskussion dann doch dazu geführt, dass Ihnen beantragt wird, der Standesinitiative keine Folge zu geben:

Das KVG wurde mit Inkrafttreten am 1. Januar 2012, also vor knapp zwei Monaten, dahingehend revidiert, dass der Kanton 85 Prozent der Forderungen, für die ein Verlustschein ausgestellt wird, übernimmt. Der Versicherer bewahrt die Verlustscheine bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Forderungen. Sobald die versicherte Person ihre Schuld beglichen hat, erstattet der Versicherer 50 Prozent des vom Versicherten erhaltenen Betrages an den Kanton zurück.

Den Kantonen wurde gleichzeitig die Möglichkeit gegeben - das war Ihrer Kommission sehr wichtig -, Versicherte, die ihrer Prämienpflicht trotz Betreibung nicht nachkommen, auf einer Liste zu erfassen, welche den Leistungserbringern und den Gemeinden sowie Kantonen zugänglich ist. Die Versicherer sistieren bei diesen Versicherten die Übernahme der Leistungen mit Ausnahme von Notfallbehandlungen. Diese Bestimmung wurde vorgesehen, damit die Kantone diejenigen Personen, die die Prämien nicht bezahlen wollen, anders behandeln können als diejenigen Versicherten, die die Prämien nicht bezahlen können. Das ist politisch so gewollt. Die Liste ist nämlich den Leistungserbringern zugänglich, und sie wissen somit, bei welchen Patienten nur Notfallbehandlungen von der Versicherung übernommen werden. Entsprechend hat die Aufnahme auf die Liste eine direkte Auswirkung auf die Leistungserbringung bei denjenigen Personen, die die Prämien nicht bezahlen wollen.

Da diese Gesetzesänderung erst Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist und Ihre SGK der Meinung ist, dass die vom Kanton Aargau aufgezeigte Problematik grundsätzlich mit dieser Gesetzesänderung zu lösen ist, hat Ihre Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, Sie zu bitten, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.