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Bieri Peter · Ständerat · 2012-02-28

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-02-28

Wortprotokoll

Was von den Vertretern der Rechtsmedizin bereits bei den Anhörungen zu Via sicura angekündigt wurde, ist nun im Nationalrat manifest, ja sogar ohne grosse Diskussionen mehrheitsfähig geworden. Wir haben im Hinblick auf die heutige Behandlung der Differenzen von der einen Seite ein Schreiben der Rechtsmediziner erhalten. Darin wird argumentiert, die Abschaffung der Blutprobe bedeute einen "Verlust an Qualität und Sicherheit im Nachweis". Die Rechtsmediziner begründen ihre Vorbehalte unter anderem mit dem Umstand, dass es keine wissenschaftlich begründete Möglichkeit gebe, aus einer Atemalkoholkonzentration die Blutalkoholkonzentration zu berechnen. Auch sei es unmöglich, im Nachhinein die Alkoholkonzentrationskontrolle durchzuführen. Weiter biete die Blutprobe die Möglichkeit, nicht nur den Alkoholgehalt zu bestimmen, sondern auch Drogen und Medikamente im Blut nachzuweisen.

Nun haben wir aber auch eine andere Seite vernommen. Wir haben eine Zuschrift des früheren stellvertretenden Direktors des Bundesamtes für Metrologie erhalten, welcher die heutige Atemalkohol-Messtechnik auch aus wissenschaftlicher Sicht als sicher, ja im Vergleich zur Blutalkohol-Messtechnik bezüglich Wiederholbarkeit sogar als sicherer bezeichnet. Die Geräte seien international genormt und unterständen einer Eichpflicht.

Bezüglich der Argumente der Rechtsmediziner gilt es einige Tatsachen festzuhalten: Im Gegensatz zur Behauptung der Rechtsmediziner geht es nicht um die Abschaffung der Blutprobe. Lesen Sie den ganzen Artikel 55, so können Sie feststellen, wann eine Atemprobe, wann eine Speichel- oder Urinprobe und in welchen Fällen eine Blutalkoholprobe genommen werden muss. Artikel 55 Absatz 3 Buchstabe c hält explizit fest, dass die betroffene Person die Durchführung der Blutalkoholprobe jederzeit verlangen kann. Auch der Nachweis von Drogen oder Medikamenten mittels einer Blutprobe ist nach Absatz 3 Buchstabe a jederzeit möglich, und es kann auch Blut entnommen werden, wenn sich der Autolenker dem Atemtest verweigert. Von einer Abschaffung der Blutprobe, wie sie die Rechtsmediziner suggerieren, kann offensichtlich keine Rede sein!

Es lohnt sich bei dieser Thematik, auch noch etwas genauer einer bestimmten Tatsache nachzugehen, was ich im Vorfeld zur heutigen Sitzung gemacht habe: Zunächst ist festzuhalten, dass wir bei der Festlegung der Grenzwerte nicht den Grenzwert der Atemalkoholanalyse auf den entsprechenden Grenzwert des Blutes umrechnen, sondern eine selbstständige Skala festlegen. Dies wird gemacht, obwohl gemäss einer Länderstudie von 2006 in Deutschland gezeigt wurde, dass die beiden Bestimmungswerte miteinander hoch korrelieren. Auch entsprächen die Atemalkoholkonzentrationen den Gehirnalkoholkonzentrationen sogar besser als die venösen Blutalkoholkonzentrationen. Die etwas geringere Genauigkeit der Atemprobe wird insofern berücksichtigt, als die Umrechnungsfaktoren so angelegt sind, dass niemand [PAGE 23] unrechtmässig bestraft wird. Es gibt im Gegenteil eine Toleranzgrenze zugunsten des untersuchten Automobilisten.

Auch wenn wir hier schweizerische Gesetzgebung machen, lohnt sich doch ein Blick auf die anderen europäischen Länder. Die Atemprobe ist praktisch in ganz Europa und auch in den Vereinigten Staaten, in Kanada und in Australien und in vielen anderen Ländern der Normalfall. Kritik kommt offenbar nur noch teilweise aus Deutschland, wo zurzeit ein gestuftes System angewandt wird. Aber auch dort wird die Atemalkoholprobe verwendet.

Nun, ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass man auf der halben Welt ein falsches System hat, weil in all diesen Ländern die Atemprobe angewandt wird, zumal die Geräte international zertifiziert sind. Ich vermag auch nicht einzusehen, dass die ansonsten für ihre Herstellung hochpräziser Instrumente sowie für ihre Offenheit gegenüber neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen gerühmte Schweiz gerade in dieser Frage derart rückständig sein sollte. Ich komme letztlich nicht umhin zu vermuten, dass doch offensichtlich erhebliche wirtschaftliche Überlegungen dahinterstecken, sind es doch etwa 20 000 Proben, die gemacht werden müssen; mal 200 Franken ergibt das einen schönen Betrag von 4 Millionen Franken.

Es gibt auch Ärzte, die bei ihrer kräfteraubenden Tätigkeit froh sind, wenn sie nicht nachts wegen Blutentnahmen aufstehen müssen und ihres verdienten Schlafes beraubt werden. Vielleicht können Sie auch etwas an diese Ärzte denken.

Wenn wir bei Via sicura wirklich eine Verbesserung auf unseren Strassen erreichen wollen, wenn es weniger Tote und unschuldige Opfer geben soll, dann müssen den Worten eben auch Taten folgen. Die Verbannung von Alkohol am Steuer ist dabei ein wesentliches Element. Das sollte uns klar sein. Wir können nicht immer weniger Bürokratie, eine effizientere Verwaltung und effizientere Vollzugsmassnahmen fordern und es hier, wo es wirklich eine gute Handlungsmöglichkeit gibt, beim Alten, bei schwierigen und aufwendigen Verfahren belassen. Ich glaube, die Schweiz ist nicht wesentlich schlechter oder besser als das übrige Europa. In diesem Sinne können wir gut einen Schritt machen, den viele andere Länder bereits getan haben.