Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-03-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-03-05
Wortprotokoll
Die Kommissionssprecherin hat es gesagt, im Entwurf zum totalrevidierten Bürgerrechtsgesetz besteht bereits die gesetzliche Grundlage für die Einführung einer solchen Charta. Damit kann das Anliegen der Motionäre im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision umgesetzt werden. Die Motion verlangt weiter, dass die Einbürgerung bei Nichteinhaltung der Charta oder bei einem Verstoss noch einmal überprüft werden kann. Im Endresultat würde das also bedeuten, dass man das Schweizer Bürgerrecht auch dann widerrufen kann, wenn das Fehlverhalten erst nach der Einbürgerung erfolgt ist. Das lehnt der Bundesrat ab, zusammen mit der Mehrheit Ihrer [PAGE 77] Kommission. Denn eine solche Möglichkeit des Widerrufs verletzt den verfassungsmässigen Grundsatz der Gleichbehandlung.
Mit der Motion würde man sozusagen zwei Kategorien von Schweizer Bürgern schaffen. Die Zuordnung erfolgt je nachdem, ob sie das Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung oder eben durch Abstammung erhalten haben. Bei der ersten Kategorie könnte das Schweizer Bürgerrecht bei Nichtbeachtung der verfassungsmässigen Grundwerte nachträglich für nichtig erklärt werden, bei der zweiten Kategorie wäre eine Nichtigerklärung hingegen nicht möglich.
Ich erinnere Sie an dieser Stelle an die parlamentarische Initiative 08.409, "Ausbürgerung von kriminellen Eingebürgerten". Wir standen damals eigentlich vor der gleichen Problematik. Das Parlament kam zum Schluss, dass ein Widerruf des Schweizer Bürgerrechts zur Verletzung des verfassungsmässigen Grundsatzes der Gleichbehandlung führen würde. Der parlamentarischen Initiative ist damals mit deutlicher Mehrheit keine Folge gegeben worden.
Ich bitte Sie deshalb, auch heute dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen und die Motion abzulehnen.