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Minder Thomas · Ständerat · 2012-03-05

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-05

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, zu Artikel 704 Absatz 1 Ziffer 9 und Artikel 731m - wir behandeln ja diese Artikel zusammen - das Wort zu ergreifen: Hier geht es um die nichtübertragbaren Pflichten der Organmitglieder und des Aktionärs in Sachen Abgangsentschädigungen. Gemäss Ständerat braucht es an der Generalversammlung ein qualifiziertes Mehr von zwei Dritteln, um eine Abgangsentschädigung durchzubringen. Ziffer 9 betrifft nur die börsenkotierten Gesellschaften, die anderen Ziffern dieses Absatzes betreffen alle Aktiengesellschaften. Der neue Artikel 731m trägt den Titel "Unzulässige Vergütungen". Abgangsentschädigungen sollen grundsätzlich verboten sein, jedoch sollen paradoxerweise Ausnahmen möglich sein. Es ist daher jedermann entschuldigt, der bei diesem Wirrwarr an Artikeln zum Thema Abgangsentschädigungen keinen Durchblick mehr hat.

Bei der Differenzbereinigung im Bereich der Abgangsentschädigungen zeigt sich exemplarisch, dass das Parlament wahrlich - diplomatisch ausgedrückt - keine legislatorische Meisterleistung vollbracht hat; am Stammtisch würde ich sagen, es habe ein riesiges Birchermüesli angerichtet. Es gibt keinen einzigen plausiblen Grund, an der Generalversammlung über Vorauskasse oder über eine Abgangsentschädigung abstimmen zu lassen. Über etwas, das verboten werden soll - so will es die Initiative -, muss man an der Generalversammlung nicht abstimmen. Der Fall Corti, der Ihnen allen bekannt ist, war der Auslöser dieser Volksinitiative. Herr Corti hat damals 12,5 Millionen Franken vorab verlangt, damit er den Job als CEO machen würde. Es soll mir jemand erklären, wie das konkret funktionieren soll. Da will einer eine Million oder ein paar Millionen Franken vorab, sonst fängt er nicht zu arbeiten an, und das in einer Phase, in der die Unternehmung in einer totalen Schräglage ist und jederzeit auseinanderbrechen könnte. Wollen Sie dann zuerst eine Generalversammlung organisieren? So jedenfalls steht es in diesem Artikel. Doch vielleicht muss ich den Kritikern hier Recht geben: Es wäre besser gewesen, zuerst eine Generalversammlung einzuberufen und über Herrn Corti und seine 12,5 Millionen Franken zu diskutieren. Der Eigner hätte zu diesen 12,5 Millionen Franken so oder so Nein gesagt, und es wäre im Nachhinein gesehen wohl besser gewesen, Herr Corti hätte den Job nicht erhalten, denn er hatte als Ex-Finanzchef von Nestlé nicht einmal die Liquidität bei der Swissair im Griff.

Wozu soll einem Organmitglied eine Abgangsentschädigung zugesprochen werden? In den weitaus meisten Fällen, in denen Abgangsentschädigungen ausbezahlt werden - und ich kenne diese fast auswendig -, ist der Topmanager gefeuert worden, weil er nicht genügte und weil die AG tief im Sumpf oder, wie bei der UBS, sogar in den Händen des Staates steckte. Nennen Sie mir nur drei Firmen, bei welchen in den letzten Jahren eine Abgangsentschädigung glaubwürdig und gerechtfertigt gewesen wäre, weil der Topmanager einen super Job gemacht und die AG floriert hätte!

Hingegen könnte ich Ihnen ein paar Dutzend Fälle aufzählen, in denen Abgangsentschädigungen bezahlt worden sind, die an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten sind. Bei der SIG, der Schweizerischen Industrie-Gesellschaft in Neuhausen, der Herstellerin unserer Sturmgewehre, hat der CEO, Herr Rademacher, sogar beim Wechsel von der Geschäftsleitung in den Verwaltungsrat eine Abgangsentschädigung erhalten - und das bei einem dreistelligen Millionenverlust! Er hat die AG also nicht einmal verlassen. Vor 150 Jahren war die damals börsenkotierte Aktiengesellschaft in Neuhausen der Pionier der Industrialisierung. In nur drei Jahren ist diese Firma heruntergewirtschaftet worden, mittlerweile gehört sie den Neuseeländern. In dieser Gesellschaft sind diverse Abgangsentschädigungen bezahlt worden.

Oder wussten Sie, dass Herr Marcel Ospel 2,3 Millionen Franken Abgangsentschädigung erhalten hat? Das steht ebenfalls im Vergütungsbericht. Sie können es hier nachlesen.

Rein juristisch gibt es für einen Verwaltungsrat gar keine Abgangsentschädigung, weil der Verwaltungsrat ein Mandat hat, keinen Arbeitsvertrag; ich habe Ihnen das letzte Woche bei der Richterverordnung schon einmal erklärt. Obwohl eine Abgangsentschädigung für einen Mandatsträger rechtlich verboten ist, wird das immer wieder gemacht - und rechtlich nicht geahndet. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und nun wollen Sie wirklich über eine Abgangsentschädigung für Herrn Ospel abstimmen lassen? Ich könnte Ihnen weitere Beispiele nennen, in denen Verwaltungsräte einen goldenen Fallschirm erhalten haben, obwohl das schon jetzt gesetzlich verboten ist.

Wissen Sie, wie Abgangsentschädigungen heute clever umgangen werden? Man gibt dem ehemaligen UBS-Verwaltungsratspräsidenten Kurer einfach noch ein jährliches Beratermandat, dazu eine Million, und sagt ihm, er müsse Herrn Villiger einarbeiten. Genau diesen Punkt habe ich im Initiativtext drin. Das Parlament hat es aber leider verpasst, diesen Passus in den indirekten Gegenvorschlag einzupacken. Doch mir gefällt das eigentlich: Ich habe so ein Topargument, um den Gegenvorschlag zu bekämpfen.

Wenn Sie beim Thema Topvergütungen die Hintertüren nicht schliessen, bringt die ganze Übung nichts. Dann wird der Batzen einfach anderweitig aus der Firma geschleust, so einfach ist das. Aber leider hatte das Parlament in den vier Jahren der Behandlung nicht die Cleverness, das zu begreifen und diesen Punkt in einen Gegenvorschlag reinzunehmen, bei welchem die Hintertüren tsunamisicher verschlossen werden. Oder wollen Sie über eine Abgangsentschädigung, wie sie damals die Herren Lindahl und Barnevik von der ABB bekommen haben - wir sprechen hier von 233 Millionen Franken -, abstimmen lassen? Auch das war eine Abgangsentschädigung, nur erfolgte die Auszahlung nicht in Cash, sondern in Form einer Rente.

Ich rufe hier folgende Abgangsentschädigungen in Erinnerung - es tut uns gut, uns diese wieder einmal vor Augen zu halten, denn es ist noch nicht so lange her, dass sie erfolgt sind -: Mühlemann bei der Credit Suisse, 17 Millionen Franken; Wellauer bei der Winterthur-Versicherung, 10 Millionen; Hüppi bei der Zürich-Versicherung, 6,2 Millionen; Handte bei Clariant in Basel, 2,6 Millionen; Bruggisser bei der Swissair - die Firma gibt es heute nicht mehr -, 2,2 Millionen. All [PAGE 66] diese Firmen wurden damals an den Rand des Ruins getrieben oder sind sogar in Konkurs gegangen. Zehntausende von Mitarbeitern wurden von diesen Firmen entlassen, und den Chefs wurden dafür Millionen von Franken nachgeworfen. Und nun wollen Sie wirklich den Eigner über so etwas abstimmen lassen? Ich verstehe wahrlich nicht, dass für gewisse Parlamentarier all diese Fälle noch immer nicht genug sind, um sich für ein Verbot von Abgangsentschädigungen und Vorauskasse auszusprechen. Nein, beim Thema Abgangsentschädigung braucht es wahrlich keine Abstimmung an einer Generalversammlung. Aber auch Vorauskasse bei Firmenkäufen ist strikte zu verbieten. Bei diesen Millionengehältern ist immer schon eine Schleudersitzprämie drin. Ein so hohes Salär muss in einem solchen Fall wahrlich nicht noch mit einem goldenen Fallschirm vergütet werden.