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Janiak Claude · Ständerat · 2012-03-05

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-05

Wortprotokoll

Ich kann Ihnen die Position der Kommission bekanntgeben. Herr Luginbühl hat ja schon beim zweiten Durchgang einen solchen Antrag gestellt. Es geht hier um die berühmten Fallschirme und die Vorauszahlungen. Gemäss Nationalrat soll es Ausnahmen vom Verbot geben, die man eben auch im Vergütungsreglement festlegen kann. Wir haben hier eine andere Übungsanlage beschlossen. Der Nationalrat hat das Konzept, das wir gehabt hatten, abgeändert. Abgangsentschädigungen und Vergütungen im Voraus sind gemäss Nationalrat zwar immer noch grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen können gemäss der neuen Fassung aber auf zwei Arten genehmigt werden: durch eine Bestimmung im Vergütungsreglement, das habe ich eingangs gesagt, oder durch einen Beschluss der Generalversammlung, der aber nicht die Anforderungen des wichtigen Beschlusses gemäss Artikel 704, also eine qualifizierte Zustimmung, erfüllen muss.

Ihre Kommission lehnt dieses Konzept ab, weil es die Aktionärsrechte in einem Bereich schwächt, der für Missbräuche eben besonders anfällig ist. Die grundsätzliche Unzulässigkeit, zu der wir uns ja eigentlich bekannt haben, wird dadurch eben ziemlich aufgeweicht. Der indirekte Gegenvorschlag des Ständerates will solche Vergütungen nur dann ausnahmsweise zulassen, wenn die Generalversammlung das im konkreten Fall beschliesst. Ihre Kommission hat deshalb einstimmig beschlossen, die unnötigen Erleichterungen gemäss der Fassung des Nationalrates abzulehnen, denn sonst entfernt sich diese Bestimmung weiter weg von den Forderungen der Volksinitiative; wir halten also fest.

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