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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-12

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-12

Wortprotokoll

Ich verstehe die Aufregung wirklich nicht. Beide Objekte sind überhaupt nicht, in keiner Art und Weise, gefährdet. Sie unterstehen dem provisorischen Schutz gemäss den einschlägigen Inventarverordnungen. Es ist überhaupt keine Gefahr im Verzug.

Der Standpunkt des Bundesrates ist folgender: Wir wollen mit der definitiven Festlegung des Perimeters zuwarten, bis ein rechtskräftiger Entscheid zu einem allfälligen neuen Projekt der KWO vorliegt; so weit ist es eben noch nicht. Wir wollen nur das abwarten, und nachher können wir handeln. Aber es ist keinerlei Gefahr im Verzug. Deswegen müssen Sie sich nicht so aufregen.