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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-06

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-06

Wortprotokoll

Ich möchte Sie auch bitten, dieser Motion nicht zuzustimmen. Selbstverständlich, Herr Ständerat Gutzwiller und Herr Ständerat Minder, ist sich der Bundesrat bewusst, wie wichtig der Marktzutritt ist. Aber wir werden einen Marktzutritt im Finanzdienstleistungsbereich nicht einfach so erhalten, ohne dass auch von unserer Seite einiges verlangt wird. Wenn Sie dann Bilanz ziehen, Herr Ständerat Graber hat darauf hingewiesen, gibt es schon ein paar Punkte, die uns Schwierigkeiten bereiten würden; ich werde diese Punkte noch ansprechen.

Wenn man einfach sagt, wir wollten einen Finanzdienstleistungsvertrag mit der EU, müssen wir schon wissen, was dahintersteht. Im Übrigen haben wir ja jetzt in verschiedenen Bereichen Grundlagen geschaffen, um den Marktzutritt zu erleichtern; Sie haben die Finanzmarktrichtlinie Mifid angesprochen; auch die Revision des Kollektivanlagengesetzes ist eine Grundlage, die dafür sorgt, dass der Marktzutritt erleichtert wird.

Wenn Sie mit Blick auf ein Abkommen im Finanzdienstleistungsbereich die Interessen der EU und die Interessen der Schweiz vergleichen, sehen Sie, dass da zumindest keine vollkommene Interessenkongruenz besteht. Unsere Interessen sind natürlich etwas andere, vor allem haben wir bis jetzt immer gesagt, dass wir eigentlich nicht beabsichtigen, den künftigen Acquis einfach immer tel quel zu übernehmen. Wir sind im Moment daran, auch mit Blick auf die EU, eine Gesamtstrategie zu entwickeln. Aber wenn Sie die Übernahme des horizontalen Acquis - und eine solche wäre die Folge eines wirklichen Finanzdienstleistungsabkommens - anschauen und überlegen, was sie für Auswirkungen haben könnte, dann kommen Sie auf Folgendes: Die Einwirkung auf unser Kartellrecht könnte man vielleicht noch verdauen; die Einwirkung auf unser Konsumentenschutzrecht möglicherweise auch noch; bei den staatlichen Garantien für die Kantonalbanken würde es etwas schwieriger; die Monopolstellung der Gebäudeversicherer wäre sofort infrage gestellt; bei den Aufsichts- und Überwachungsstrukturen könnten wir einen Weg finden, weil wir über unsere Aufsichtsbehörden ohnehin zusammenarbeiten. Wenn man die Autonomie der Kantone bei der Unternehmensbesteuerung zur Disposition stellen würde, sähe ich schon etwas mehr Probleme. Eine weitere Konsequenz eines solchen Abkommens wäre der automatische Informationsaustausch im Steuerbereich. Da kann man sagen, das sei etwas, was wir als Gegenleistung für den Marktzutritt akzeptieren könnten, aber so ganz ohne Nachwehen wäre das nicht möglich. Wir wissen, was das heissen würde.

Wenn Herr Semeta, der EU-Steuerkommissär, wieder seine Philosophie über die steuerliche Situation in Europa verbreitet, muss man einfach wissen, dass es neben ihm auch noch die EU-Kommission gibt, die sich auch mit solchen Fragen auseinandersetzt, und dann noch 27 selbstständige Staaten, die im Finanzrecht trotz EU-Mitgliedschaft ihre Steuerkompetenzen eigentlich immer noch zu einem guten Teil haben.

Von daher vertraue ich nach wie vor darauf, dass die selbstständigen Staaten dort, wo sie im Finanzbereich ihre [PAGE 99] Kompetenzen haben, diese auch weiterhin wahrnehmen. Das war auch die Grundlage für unsere Abgeltungssteuer, für diese Abkommen. Denn diese bewegen sich in einem Bereich, in dem nicht die EU zuständig ist - klarerweise nicht. Die EU hat das Zinsbesteuerungsabkommen mit der Schweiz abgeschlossen. Sie hat im Bereich der Zinsbesteuerung die Zuständigkeit zu sich genommen, d. h., man hat sie ihr abgegeben. Aber alle anderen steuerlichen Kompetenzen sind immer noch bei den Mitgliedstaaten. Es ist aber natürlich das erklärte Ziel der EU-Kommission, diese Zinsbesteuerung auch auf andere Besteuerungsbereiche auszuweiten. Das ist auch der Wunsch von Herrn Semeta. Aber das ist im Moment nicht Tatsache. Darum vertrete ich immer noch die Auffassung, dass wir die souveränen Staaten als Partner haben, und dort, wo wir ein Abkommen mit der EU haben, haben wir die EU als Partner, also beim Zinsbesteuerungsabkommen.

Das ist aber, wie Sie das zu Recht sagen, Herr Gutzwiller, natürlich schwierig. Wir werden immer wieder und immer mehr mit solchen Fragen konfrontiert. Herr Minder, man kann schon Vertrauen in die Entwicklung und Einsicht gewisser Personen haben, aber ich hatte es da ein bisschen mit Konrad Adenauer, der gesagt hat: "Nehmen Sie die Menschen wie sie sind, andere gibt es nicht." Das stimmt hier wahrscheinlich eben auch. Der Anspruch, die Leute zu ändern - das scheint mir etwas schwierig zu sein. Wir haben die Wirtschaftsteilnehmer, die sich in einer bestimmten Art und Weise verhalten. Und wir müssen Regeln haben, die irgendwie mit den schweizerischen Vorstellungen in Übereinstimmung stehen.

Wir gehen in die Richtung, dass wir versuchen - auch im Zusammenhang mit anderen Abkommen, die wir aushandeln, im Zusammenhang mit anderen Verhandlungen -, immer mehr den Marktzutritt zu erhalten. Wir haben im Übrigen - das möchte ich zum Schluss noch sagen - auch bei der Abgeltungssteuer mit Grossbritannien und mit Deutschland die Marktzutrittsfrage geklärt; natürlich einfach mit Bezug auf diese beiden Länder, aber dort war das auch möglich, soweit das nicht in den Kompetenzbereich der EU hineinlief. Das ist eigentlich eine Frage, die immer unsere Vertragspartner klären müssen.

Alles in allem: Das Ziel ist dasselbe, aber der Weg, Herr Gutzwiller, ist nicht der gleiche. Von daher möchte ich Sie bitten, diese Motion nicht anzunehmen. Wir werden in diese Richtung alles unternehmen, aber immer mit unseren bilateralen Verhandlungen und Verträgen und, soweit als möglich, auch in den Diskussionen mit der EU.

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