Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-12
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-12
Wortprotokoll
Zunächst danke ich Ihnen, vor allem der GPK, welche dieses Geschäft vorbereitet hat, für die seriöse und gründliche Arbeit und die Aufarbeitung unseres Geschäftsberichtes.
Beim System, das nun zum zweiten Mal zur Anwendung kommt, wonach der Bundespräsident über sämtliche Departemente Red und Antwort steht, gehen Sie sicher mit mir davon aus, dass ich nicht jedes Votum einzeln und ausführlich kommentiere. Sonst würde schon allein meine Redezeit notwendigerweise nochmals so viel Raum in Anspruch nehmen, wie Sie sich in verdankenswerter Weise Zeit genommen haben, um den Geschäftsbericht des Bundesrates zu kommentieren. Manches Votum hatte denn auch ausdrücklich den Zweck, uns etwas "in Erinnerung" zu rufen. Dieser Zweck ist erfüllt; wir nehmen diese Mahnungen mit nach Hause. Es hat mitunter auch ein, zwei Voten gegeben, die etwas zuhanden der Öffentlichkeit festhalten wollten; auch das ist ein Zweck dieser Debatte und erfordert nicht, dass ich auf jedes Votum eingehe.
Es haben uns zwei Voten gleich zu Beginn der Debatte - nämlich jenes von Herrn Schmied und jenes von Herrn Schwaab - in Erinnerung gerufen, dass nicht jedes Problem in unserem Staat durch den Bundesrat organisiert oder gar bewältigt werden kann. Es gibt Anliegen in dieser Gesellschaft, die nicht durch Verordnungen, durch Gesetze oder durch Gerichte und durch die Exekutive bewältigt werden können. Es gibt Anliegen, bei denen wir alle - jeder einzelne Mensch - gefordert sind. Ich verweise auf das vermehrte Suizidaufkommen bei Jugendlichen, das Herr Schmied angesprochen hat, aber auch auf die Problematik der "working poor", die Herr Schwaab angesprochen hat.
In der Tat ist eine Gesellschaft auf moralische Normen, auf den Einsatz jedes Einzelnen, auf seine Visionen angewiesen, wenn sie zusammenhalten will. Dennoch möchte ich zur Frage, wie der Bundesrat mit dem Phänomen umgeht, dass - wie ich betonen will - nicht nur in der Schweiz, sondern in allen westlichen Ländern die Suizidrate vor allem bei Jugendlichen zunimmt, darauf hinweisen, dass hier der Staat etwas unternimmt. Der Bund verfolgt zusammen mit den Kantonen eine nationale Gesundheitspolitik; die Kantone haben Einrichtungen geschaffen, an die sich Suizidgefährdete wenden können. Das ist besonders im Kanton Genf der Fall, aber auch im Kanton Waadt, in Lausanne, gibt es [PAGE 690] solche Einrichtungen. Es gibt sie im Übrigen auch in Bern und in Zürich. Solche Einrichtungen sind mit der Institution "Die dargebotene Hand" zu vergleichen; sie arbeiten mit gutem Erfolg, auch wenn sich dieser nicht in Zahlen messen lässt wie andere, genau messbare Phänomene.
Was das Problem der "working poor" angeht, das Herr Schwaab zur Sprache brachte, ist es in der Tat so, dass wir in der Schweiz 250 000 "working poor" haben und es nicht angehen würde, wenn das dem Bundesrat gleichgültig wäre. Ich möchte in Erinnerung rufen: Es ist ihm nicht gleichgültig. Wir haben die Lage analysiert und dabei festgestellt, dass es insbesondere ausländische Staatsangehörige sind, dass es insbesondere auch Alleinerziehende sind, dass es Paare mit drei, vier und mehr Kindern sind, die davon betroffen sind, aber auch Angestellte, die im Tieflohnbereich arbeiten. In den Tieflohnbereich gehört die Landwirtschaft, gehören der Detailhandel und das Gastgewerbe, das müssen wir zunächst einmal zur Kenntnis nehmen.
Welches ist die Rolle des Staates in dieser Problematik? In allererster Linie ist es seine Aufgabe, selbst gegenüber der privaten Wirtschaft als Beispiel voranzugehen. Der Bundesrat hat - das liegt in seiner Kompetenz - in der Verordnung zum Bundespersonalgesetz den Mindestlohn auf 38 000 Franken festgelegt, das möchte ich doch immerhin einmal gesagt haben. Dann hat der Bundesrat von seinen verselbstständigten Betrieben verlangt, dass sie Gesamtarbeitsverträge machen. Die SBB haben einen solchen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen, die Post auch, dort muss er noch durch die Gesamtgewerkschaft genehmigt werden. Für diese Gesamtarbeitsverträge sind die vom Bundesrat festgelegten Mindestlöhne verbindlich.
Das soll ein Beispiel für die gewerkschaftliche Arbeit auch in den privaten Sektoren sein, wenn auch der Bundesrat bis jetzt davon abgesehen hat, Mindestlöhne für die Privatwirtschaft gesetzlich vorzuschreiben. Er ist der Meinung, das sei eine Aufgabe der Sozialpartner. Die Bundesbetriebe haben vorgemacht, dass das tatsächlich möglich ist.
Bezüglich der Bundeskanzlei wurde zunächst die Frage gestellt, was wir für Erfahrungen mit dem Bundesratssprecher gemacht haben. Sie haben ja genauso Ihre Erfahrungen gemacht wie wir. Er richtet sich ja an die Öffentlichkeit, und er tut dies genau gleich, wie er es in seiner früheren Funktion gemacht hat. Deswegen sind die Erfahrungen äusserst positiv, es ist hier kein einziges Problem entstanden.
Sie haben über die Früherkennung von Problemen gesprochen. In erster Linie ist der Bundesrat der Meinung, die Früherkennung von Problemen, die auf unser Land zukommen, müsste durch die Departemente und durch die entsprechenden Fachstellen bewältigt werden. Es ist dann ihre Aufgabe, an den Bundesrat zu gelangen und ihn zu informieren.
Dennoch gibt es einen Perspektivstab der Bundesverwaltung, der für die Legislatur 2003 bis 2007 seine Arbeit noch perfektionieren und verbessern will. Die Bundeskanzlei hat sich ihrerseits zum Vorsatz gemacht, die Arbeit Ihrer parlamentarischen Kommissionen so zu verfolgen, dass Probleme, die Sie dort zur Sprache bringen - zum Teil auch Fragen -, gebündelt und dem Bundesrat unterbreitet werden, damit der Gesamtbundesrat darüber immer auf dem Laufenden ist.
Dies ist vielleicht auch deswegen notwendig, weil mehr und mehr nicht immer ein Vertreter des Bundesrates an allen Ihren Kommissionssitzungen zugegen sein kann, weswegen die Kanzlei dies auf diese Weise sicherstellen möchte.
Was das Justiz- und Polizeidepartement angeht, hat sich Herr Lauper zunächst um EffVor gekümmert. Um die Diskussion und Informationen mit externen Stellen sicherzustellen, wurden drei so genannte Plattformen geschaffen, nämlich die KKJPD, die KKPKS und die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz.
Es ist der Wille des EJPD, das Gesetz, welches auf den 1. Januar 2002, also nächstes Jahr, in Kraft treten wird, zusammen mit diesen kantonalen Stellen in erster Linie in den Griff zu bekommen und umzusetzen.
Was das Rückführungsprogramm Kosovo angeht, sei daran erinnert, dass in den ersten beiden Phasen, während denen die freiwillige Rückkehr mittels individueller Hilfeleistung unterstützt worden ist, über 32 000 Personen nach Kosovo zurückgekehrt sind. Davon wiederum sind dem Bundesamt für Flüchtlingswesen nur gerade zwanzig Personen bekannt, die wieder in die Schweiz zurückgekehrt sind. Das betrifft in der Regel Personen, die einen hier aufenthaltsberechtigten Partner geheiratet haben.
Diese Eckdaten zur Aktion Kosovo belegen auch die Nachhaltigkeit der schweizerischen Programme mit ihrem vernetzten Projektansatz und der konsequenten Nutzung von Synergien zwischen der In- und Auslandhilfe.
Bezüglich des VBS verweise ich auf die Voten der Herren Janiak, Freund und Wasserfallen.
Das Festungswachtkorps hat sich in den vergangenen Jahren stetig und auf diese Aufgaben ausgerichtet weiterentwickelt. Dennoch steht ein einschneidender Personalumbau bevor. In der Sicherheit sind die Angehörigen des Festungswachtkorps für militärpolizeiliche Aufgaben weiterzubilden, und für die Ausbildungsunterstützung sind sie methodisch-didaktisch an ihre Aufgaben heranzuführen.
Der grösste Umbau steht jedoch im Bereich von Instandhaltung und Betrieb der Führungsinfrastruktur bevor. Das Korps muss diesen Bereich von heute 680 auf zunächst einmal 350 und später dann auf 200 Stellen abbauen. Dieser Abbau lässt sich nur dann sozialverträglich verwirklichen, wenn das Korps seine Leute über einige Jahre hinweg in der Liquidation obsolet gewordener Anlagen einsetzen kann. Weil das Korps immer weniger durch Anlagen an Standorte gebunden ist, wird es seine Strukturen straffen: Etwa dreissig Dienstorte werden aufgehoben, die Führungsstrukturen werden gestrafft.
Nun hat Herr Freund gefragt, mit welchen flankierenden Massnahmen die bisher statischen Personenkontrollen an den Landesgrenzen kompensiert werden: Die Abkommen von Schengen und Dublin lassen den Mitgliedstaaten weitgehend Freiheit, diese Massnahmen selber zu gestalten.
Welcher Art die nationalen Massnahmen der Schweiz sein könnten, wird zurzeit intern abgeklärt. Im Vordergrund steht der Ersatz der statischen Kontrollen an den Grenzen durch mobile Kontrollen im Landesinnern - also die so genannten Flyer-Fahndungen -, wobei die Zulässigkeit solcher verdachtsunabhängiger Personenkontrollen nicht ganz unbestritten ist. Die konkreten Antworten müssen vom Bund und von den Kantonen gemeinsam erarbeitet werden, eben im Rahmen dieses Usis-Programmes.
Was dieses Usis-Projekt betrifft, nach dem Sie sich erkundigt haben, gilt es, anhand der Fakten des ersten Berichtes vom April 2001 bis im Herbst mögliche Verbesserungsmassnahmen grob zu bestimmen und auch die Stossrichtung dieser Reform festzulegen. Im Herbst des nächsten Jahres werden die detaillierten Pläne für die Realisierung vorliegen; der Schlussbericht wird dann etwa im Frühjahr 2003 vorhanden sein. Ich will nicht zulasten eines anderen Departementes eine allzu ehrgeizige Zeitplanung versprechen; aber im Frühjahr 2003 sollte dieser Bericht erstattet werden können.
Nun zum Eidgenössischen Finanzdepartement: Zunächst ist zu den Problemen der Geldwäscherei gesprochen worden, und von Herrn Tillmanns ist auf personalpolitisch heikle Umstände im Finanzdepartement hingewiesen worden. Hier besteht in der Tat Handlungsbedarf. Der zuständige Departementsvorsteher, Herr Bundesrat Villiger, wird Sie darüber informieren.
Wichtig ist, dass einerseits im Bankensektor und andererseits im Parabankensektor Handlungsbedarf besteht; das wurde von mehreren Rednern sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Einige Fragen wurden gestellt und dazu gleich ausdrücklich gesagt, ich solle diese Fragen an das Finanzdepartement weiterleiten. Man erwartet also gar nicht, dass ich diese Fragen hier im Detail beantworte.
Immerhin möchte ich etwas im Namen des Gesamtbundesrates festhalten: Es ist nicht so, dass es insbesondere im Parabankensektor die Meinung des Bundesrates wäre, man würde hier ein Problem zum Nachteil unseres Landes und entgegen des gesetzlichen Auftrages verschleppen. [PAGE 691]
Diese Umsetzung ist sehr schwierig, da gibt es gewisse Probleme. Es ist aber unser Wille - im Interesse dieses Landes, im Interesse all derjenigen, die durch Geldwäscherei benachteiligt sind; das sind auch andere Länder, vor allem die sozialen Institutionen in anderen Ländern -, das in den Griff zu bekommen und umzusetzen.
Diesbezüglich wurde auf den Bericht Zufferey verwiesen, und es wurden Fragen gestellt. Der Bundesrat begrüsst die entsprechenden Empfehlungen der Expertengruppe Finanzmarktaufsicht ausdrücklich. Im Rahmen der gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Bericht Zufferey wird im Übrigen zu prüfen sein, ob die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei insgesamt in die neue integrierte Aufsichtsbehörde übergeführt werden wird oder nicht.
Beim Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement hat Frau Gadient die Bildungsfrage, die KMU, den Tourismus und dann auch das Sprachengesetz angesprochen. Zunächst einmal zum Sprachengesetz: Hier kann ich Sie darüber informieren, dass der Bundesrat noch im Sommer 2001 Antrag auf Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens stellen wird. Dazu können Sie sich noch dieses Jahr in der Vernehmlassung äussern.
Was die Bildung angeht: Die Massnahmen des Bundes sind Teil der schweizerischen Berufsbildungspolitik, welche sowohl in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 als auch in der Botschaft zum neuen Berufsbildungsgesetz dargelegt wurden. Das Engagement vom Bund und von Dritten umfasst u. a. das Projekt Public Private Partnership, also beispielsweise "Schulen ans Netz". Zusammen mit Privaten und den Kantonen soll diese Bildungsinitiative lanciert werden. Dabei soll die Ausbildung von etwa 30 000 Lehrerinnen und Lehrern verbessert und die Infrastruktur von etwa 4000 Schulen komplettiert werden. Im Rahmen des Lehrstellenbeschlusses I wurden Projekte zur Stärkung der Informatik in den Lehren unterstützt. Im Rahmen des Lehrstellenbeschlusses II wurde die Informatikausbildung von Maturandinnen und Maturanden ausgebaut, und die Fachhochschulen fördern die Informatikerausbildung. 1999 wurden beinahe 5000 Personen im Bereich der Informatik ausgebildet, 2004 sollen das 8650 Personen sein. Bis zum Jahre 2004 sollte es gelingen, die Bedürfnisse im Bereich der Informatik zu decken.
Was den Tourismus angeht, möchte ich immerhin darauf verweisen, dass der Bund die Hotellerie auf der Basis des Bundesgesetzes über die Förderung des Hotel- und Kurortkredites - ein Gesetz aus dem Jahr 1966 - fördert. Die Rezession und die Immobilienkrise sind allerdings nicht ganz spurlos an der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit vorbeigegangen. Die Gesellschaft ist nämlich hoch verschuldet. Der Bund spielt aber immerhin eine bedeutende Rolle bei der Sanierung. Die neuen Finanzierungsmodelle sollen im Rahmen der erwähnten Botschaft verabschiedet werden.
Mit der Botschaft vom 3. November 1999 über Massnahmen zur Deregulierung wurde die Verordnung über Ordnungsfristen für die Behandlung von Gesuchen in erstinstanzlichen wirtschaftlichen Verfahren angekündigt; diese ist am 1. Januar des letzten Jahres in Kraft getreten. Das ist eine Massnahme zur KMU-Förderung. Bei diesen Bestimmungen handelt es sich allerdings um "soft law". Es werden Qualitätsstandards vorgegeben. Es fehlen vorläufig eben die Sanktionsmechanismen, und es existieren bis heute keine repräsentativen Untersuchungen zu den Auswirkungen dieser Verordnung. Aber es haben sich, wenn der Schein nicht trügt - wir verlassen uns jetzt vorläufig auf diesen Schein -, immerhin einige Dinge verbessert. Neu wird im Rahmen der Regulierungsfolgeabschätzung eine KMU-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das heisst konkret, dass Vorschriften in der Praxis getestet werden, bevor sie definitiv verabschiedet werden.
Ich habe einleitend gesagt, es habe einige Voten gegeben, in denen man uns gute Besserung bei unserer Arbeit gewünscht habe. Ich nehme diese Besserungswünsche entgegen, ohne jetzt auf jeden Satz Ihrer Voten, Herr Brunner, aber auch Herr Bosshard, einzugehen. Sie haben es ja gut mit uns gemeint, und ich möchte es dabei bewenden lassen.
Verbleibt noch ein Departement, das UVEK. Ich beginne zunächst mit dem Verkehr, damit ich dann mit etwas Positivem aufhören kann. (Heiterkeit) Einige von Ihnen haben sich schon in der Geschäftsprüfungskommission selbst um den Land- und den Luftverkehr gekümmert. Wir haben uns dort ja ausführlich damit befasst. Ich halte jetzt noch Folgendes fest:
Zunächst einmal zum Landverkehr: Die Zunahme des Lastwagenverkehrs auf der A2 ist auf die über mehrere Jahre zu erblickende Zunahme des Verkehrsaufkommens von etwa 8 Prozent auf der A2 und etwa 4 Prozent im Gesamten zurückzuführen. Die Probleme entstehen, wie anerkannt wird, nicht etwa am einröhrigen Gotthardtunnel, sondern am Zoll.
Es ist von Ihnen gefragt worden: Hätten diese Zunahme und vor allem die Mehrbelastung beim Zoll nicht vorausgesehen werden können? Ich lasse diese Frage offen. Sie hätten vielleicht vorausgesehen werden können. Es hätte jedoch nicht vorausgesehen werden können, in welchem Ausmass sich die Problematik für den Zoll präsentiert. Für den Zoll ist nämlich nicht einfach die blosse Verkehrszunahme von Bedeutung, sondern die Tatsache, dass mehr beladene und weniger leere Lastwagen kommen. Das fordert den Zoll in einer Art und Weise, die zur Problematik geführt hat.
Was die Voraussehbarkeit und die Handlungsmöglichkeiten des Zolls betrifft, muss ich darauf verweisen, dass der Zoll immer auch mit dem je gegenüberliegenden Zoll zusammenarbeiten muss, in Chiasso also mit dem italienischen, in Basel mit dem deutschen Zoll. Es können bei uns unilateral keine Massnahmen ergriffen werden, ohne dass jeweilen der gegenüberliegende Zoll dieselben Massnahmen ergreifen würde. Das betrifft sowohl die frühere Abfertigung in einem Stauraum, was schon vorgeschlagen wurde, oder die Abfertigung durch den italienischen Zoll schon beim Übergang in Basel. Das betrifft aber auch die Arbeitszeit des Zolls. Wir können nicht einfach bestimmen, dass unser Zoll nachts arbeitet. Das würde gar nichts nützen, solange sich nicht der italienische Zoll bereit erklären würde, ebenfalls nachts zu arbeiten. Wenn er das nämlich nicht tut, ergeben sich ja die Stauschlangen genau gleich.
Es wurde richtig gesagt, dass die Lösung mit den Kantonen bezüglich Stauräumen längs den Autobahnen natürlich nur eine Sofortmassnahme ist, die eine langfristige Politik nicht ersetzen kann und darf. Die langfristige Verlagerungspolitik besteht darin, dass die Neat fertig gebaut wird, dass die LSVA vollumfänglich erhoben werden kann. Sie wird auch darin bestehen, dass Nachbarländer wie Deutschland, aber auch das Land Holland ihrerseits eine LSVA einführen. Denn wir wissen, dass die LSVA, die wir nur in einem harten Abstimmungskampf in unserem Land durchgesetzt haben - weil gesagt wurde, eine höhere Abgabe für den Schwerverkehr sei auch für das Gewerbe und die Wirtschaft schädlich -, erst dann auch zur Verkehrsverlagerung führen kann, wenn auf einer sehr langen Strecke von Holland über Deutschland durch die Schweiz eine Gebühr verlangt werden kann. Denn das, was wir in der Schweiz erheben können, genügt nicht unbedingt.
Die Task Force genügt als Arbeitsgruppe, die diese Stauproblematik in den Griff bekommen soll, nicht; das ist uns bewusst. Wir sind daran, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kantone und des Bundes aufzustellen, mit entsprechenden technischen und politischen Experten. Sie muss dann auch dafür sorgen, dass die entsprechenden internationalen Verhandlungen mit Deutschland und Italien geführt werden. Ich nehme an, dass ich Ihnen diese Arbeitsgruppe mit ihrer Struktur und ihrer personellen Besetzung demnächst vorstellen kann.
Es wurde auch das Luftverkehrsabkommen mit Deutschland gestreift. Ich kann hierzu Folgendes sagen: Deutschland hat diese Verwaltungsvereinbarung vor über einem Jahr gekündigt und war während des letzten Jahres nicht bereit, mit der Schweiz auf Ministerebene über ein neues Abkommen zu verhandeln; es wartete die Wahlen in Baden-Württemberg ab. Die Verhandlungen mit dem deutschen Verkehrsminister gingen von der Ausgangslage der Schweiz aus, wonach unser Land keine rechtlichen Ansprüche Deutschland [PAGE 692] gegenüber hat, dass An- oder Abflüge für den Flughafen Zürich über deutschem Gebiet durchgeführt werden können.
Von daher musste eine Lösung nach politischen Kriterien gesucht werden. Die politische Lösung besteht darin, dass Deutschland weiterhin bereit ist, auf deutschem Gebiet zwei Drittel aller Anflüge zu übernehmen. Deutschland hat uns eine Übergangsfrist von 41 Monaten gewährt; diese Übergangsfrist erlaubt es uns, die politischen, technischen und baulichen Änderungen vorzunehmen, damit der eine Drittel der Anflüge über schweizerischem Gebiet durchgeführt werden kann.
Nachdem der Vertrag paraphiert sein wird, werden Sie eine Botschaft erhalten und über die Ratifizierung entscheiden können - auch deswegen halte ich mich hier etwas kurz. Wenn jemand noch eine konkrete Zusatzfrage hat, stehe ich sehr gerne zur Verfügung. Hingegen möchte ich sagen: Nie ist von unserer oder meiner Seite her gesagt worden, das alles sei bloss Sache des Kantons Zürich oder des Flughafens Unique. Es ist ganz klar, dass der Landesflughafen Zürich für die ganze Schweiz von eminenter Bedeutung ist und dass es hier eine Verantwortung von uns gibt, die wir jetzt, auch im Hinblick auf die neuen Anflüge, übernehmen müssen und auch wahrnehmen wollen. Dies werden wir mit allen betroffenen Kantonen, es ist nicht nur der Kanton Zürich, in diesem Sinne ausdiskutieren.
Hinsichtlich des Umweltschutzes wurde nach der Bedeutung des Bundesamtes für Raumentwicklung gefragt. Von Frau Wittenwiler wurde gefragt, ob dieses Amt die Möglichkeit habe, sich auf kantonaler Ebene, bei kantonalen Entscheiden, die nachher allenfalls noch an das Bundesgericht weitergezogen werden könnten, einzuschalten. Es geht darum, dass hier die Weichen gewissermassen schon frühzeitig gestellt würden. In der Tat besteht ein Entwurf zu einem Bundesgerichtsgesetz; unter dem Titel "Einheit des Verfahrens" ist dort vorgesehen, dass Bundesbehörden, die zur Beschwerde an das Bundesgericht berechtigt sind, die Rechtsmittel des kantonalen Rechtes ergreifen und sich, wenn sie dies beantragen, am Verfahren vor jeder kantonalen Instanz beteiligen können. Das wird dazu führen, dass sich das ARE nicht erst gegen den letzten kantonalen Entscheid, sondern schon auf unterer Stufe in ein kantonales Verfahren einschalten kann.
In Zusammenhang mit der Anwendung des neuen Raumplanungsrechtes und im Bestreben, gesamtschweizerisch einen möglichst einheitlichen Vollzug sicherzustellen, wird vonseiten des UVEK in Betracht gezogen, auch unterinstanzliche kantonale Entscheide betreffend Bauen ausserhalb der Bauzonen anzufechten. Das UVEK zieht auch in Betracht, die Frage der Legitimation - falls sie umstritten bleiben sollte - nötigenfalls in einem Grundsatzentscheid durch das Bundesgericht klären zu lassen.
Das Bundesamt für Raumentwicklung leitet seine Legitimation aus Artikel 33 Absatz 3 des Raumplanungsgesetzes ab. Wir sind gewillt, das einmal zu versuchen, auch als Lehre aus dem Entscheid bezüglich Kanton Thurgau, den Sie vorher genannt haben.
Ich hoffe, Ihre Fragen zumindest teilweise beantwortet zu haben. Wenn Sie noch nachhaken wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.