Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2012-03-08
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-08
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion 10.3558 verlangt, dass die Leistungen der Entwicklungshilfe an die Kooperation der jeweiligen Staaten bei der Rückübernahme von abgewiesenen Asylbewerbern gekoppelt werden. Weiter wird eine gesetzliche Grundlage verlangt, um die staatlichen Beiträge - erwähnt wird insbesondere die Entwicklungshilfe, aber nicht ausschliesslich - an Staaten einzustellen, die sich bei der Rückübernahme von abgelehnten Asylbewerbern nicht kooperativ verhalten.
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Er argumentiert, die Motion sei zu rigide. Eine gesetzliche Verkoppelung der Weiterführung der Entwicklungshilfe mit der Kooperation der Staaten bei der Rückübernahme sei nicht sinnvoll und könne sich sogar konterproduktiv auswirken.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 4 Stimmen, die Motion anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Entwicklungshilfe, sofern diese überhaupt ausgerichtet oder geleistet wird, als Ultima Ratio, also sozusagen als letztes Mittel, gestrichen werden soll, wenn ein Staat sich weigert, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen. In der Kommission wurde vonseiten des Vertreters des EDA argumentiert, dass ausserhalb der Rückführungspolitik bereits in Einzelfällen entschieden wurde, die Entwicklungszusammenarbeit abzubrechen. Die Einstellung von Zahlungen ist also nicht gänzlich neu. Die Kommissionsmehrheit ist sich durchaus bewusst, dass nicht allen betroffenen Staaten Entwicklungshilfe ausgerichtet wird. Dennoch ist sie der Meinung, dass in diesem Bereich im Sinne einer umfassenden Migrationsaussenpolitik eine höhere Verbindlichkeit erreicht werden muss und dass bei Verhandlungen mit anderen Staaten auch immer migrationspolitische Aspekte zur Sprache kommen sollten.
Der Bundesrat soll deshalb eine gesetzliche Grundlage ausarbeiten, die auch die Streichung von Entwicklungshilfebeiträgen vorsehen kann. Die Motionärin spricht in ihrem Text von staatlichen Beiträgen und nennt als Beispiel insbesondere die Entwicklungshilfe. Sie ist sich also bewusst, dass es nicht allein um die Entwicklungshilfe gehen kann, sondern dass auch andere Leistungen gekürzt und entzogen werden können.
Die Glaubwürdigkeit der Schweizer Asylpolitik hängt im Wesentlichen von der Rückführung abgewiesener Asylbewerber ab. Wir alle wissen, dass ein normales Verfahren in der Schweiz durchschnittlich vier Jahre dauert - und wir alle sind uns einig, dass dies viel zu lang ist. Wenn jetzt im EJPD daran gearbeitet wird, diese Verfahren zu beschleunigen, ist dies sozusagen nur die halbe Miete. Wenn die Rückführung abgewiesener Asylbewerber in die Heimat nicht erfolgt, laufen auch verkürzte Verfahren ins Leere. Die Glaubwürdigkeit des Asylsystems nimmt Schaden, und dies ist letztlich auch nicht im Sinn der humanitären Tradition der Schweiz.
Das Bundesamt für Migration musste in den letzten Wochen und Monaten viel Kritik einstecken. Auch in diesem Rat war diese Woche von "Asylchaos" die Rede. Wir haben als Mitglieder dieses Rates auch die Verpflichtung, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen und ihnen die entsprechenden Instrumente zur Verfügung zu stellen. Wer die Asyl- und Ausländerpolitik in den letzten Jahren etwas verfolgt hat, weiss, dass man sich im EJPD schon länger eine höhere Verbindlichkeit bei der Ausrichtung von Entwicklungshilfebeiträgen wünscht. Und man wünscht sich auch, dass die Departemente bei Verhandlungen und Abschlüssen von Verträgen mit den entsprechenden Staaten migrationspolitische Fragen mitberücksichtigen. Es kann nicht angehen, dass man auf der einen Seite mit einem Staat ein Wirtschaftsabkommen oder ein Ausbildungsabkommen aushandelt und sich hier allenfalls grosszügig zeigt, während auf der anderen Seite der gleiche Staat trotz bestehendem Rückübernahmeabkommen die eigenen Staatsangehörigen nicht zurücknimmt.
Die Kommissionsmehrheit teilt die Befürchtung nicht, eine gesetzliche Grundlage sei zu rigide und enge den Verhandlungsspielraum des Bundesrates ein. Als langjähriges Mitglied einer Exekutive weiss ich, dass bei der Ausgestaltung eines Gesetzestextes ein Spielraum besteht. Im vorliegenden Fall könnte beispielsweise durchaus eine Handlungskaskade vorgesehen werden, wobei die Streichung der Entwicklungshilfe als Ultima Ratio zum Tragen kommen könnte. Dies ist machbar, zumal - wie erwähnt - das EDA in der Kommission selbst argumentiert hat, dies werde teils schon gemacht. Die Erarbeitung einer gesetzlichen Grundlage gäbe dem Bundesrat auch die Möglichkeit, eine umfassende Migrationsaussenpolitik zu skizzieren. Wie bereits erwähnt, erwartet die Kommissionsmehrheit, dass die Interessen der verschiedenen Departemente vermehrt gebündelt und zu einem Gesamtverhandlungspaket zusammengeschnürt werden.
Ich bitte Sie deshalb namens der Kommissionsmehrheit, die Motion anzunehmen.