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Graber Konrad · Ständerat · 2012-03-12

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-12

Wortprotokoll

Auch ich erlebte in der Kommission ein Wechselbad zwischen dem Thema "Zwängerei" einerseits und den Chancen andererseits, welche die Initiative in einer Abstimmung haben wird. Ich kann es auf der einen Seite nachvollziehen, dass man es als Zwängerei empfindet, wenn zwei Wochen nach der Inkraftsetzung des Gesetzes eine Volksinitiative eingereicht wird. Auf der anderen Seite geht einer Volksinitiative immer auch eine Unterschriftensammlung voraus. Wenn ich mich an die Ratsdebatte zurückerinnere, muss ich sagen, dass wir das Geschäft auch nicht beförderlich behandelt haben. Es war ein Ringen. Am Schluss gab es sogar eine Einigungskonferenz; wenn ich mich richtig erinnere, ging es dabei am Schluss noch um die Frage der Quadratmeter in einem Raucherlokal. Deshalb habe ich Verständnis für beide Seiten der Argumentation.

Sicher ist für mich auch, dass die Initiative zu weit geht, insbesondere was die Regelung für die Einzelarbeitsplätze betrifft. Hier treffe ich mich auch mit Kollegin Diener. Ich glaube aber auch, dass realistische Chancen bestehen, dass die Initiative angenommen wird. Das scheint mir vor allem dann so, wenn ich mir die bisherigen Abstimmungsergebnisse in den Kantonen und auch die Stimmung in der Bevölkerung vor Augen führe. Ich möchte ebenfalls daran erinnern, wer hinter dieser Initiative steht. Die Federführung bei dieser Initiative hat die Lungenliga. Aber auch andere gewichtige Organisationen, die weder extrem noch sehr links positioniert sind, wie beispielsweise die FMH oder auch sämtliche Ärzte-Fachorganisationen, stehen hinter der Initiative; das ist zum Teil nicht so bekannt. Selbstverständlich stehen auch die Gewerkschaften dahinter; das betrifft den Arbeitnehmerschutz usw. Insgesamt sind es fünfzig - fünfzig! - Organisationen, die hier eine Allianz eingehen. Man kann ohne Weiteres behaupten, dass es sich damit um eine breite Trägerschaft handelt.

Die Chancen, dass diese Initiative angenommen wird, sind wie gesagt intakt. Man könnte uns Parlamentsmitgliedern dann auch vorwerfen, dass wir unsere Arbeit etwas einfach gestaltet hätten. Denn seien wir doch ehrlich: Die heutige Situation würde wohl kaum jemand als wirklich zufriedenstellend bezeichnen, wenn sie das Endstadium wäre. Ich sage dies als Vertreter eines Kantons, in dem nur das Bundesgesetz mit seinen Hauptpunkten - das betrifft namentlich die Betriebe unter 80 Quadratmetern, in denen weitergeraucht werden darf - zur Anwendung kommt. Ich meine damit aber auch die Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen, die in unserem kleinen Land gelten.

Denken wir auch an den Abstimmungskampf: Auf der einen Seite werden fünfzig Organisationen für diese Initiative werben. Wer wird dagegen antreten, sich aktiv einsetzen? Mit welchen Argumenten wollen Sie diese Initiative bekämpfen? Das Anliegen gehöre nicht in die Bundesverfassung, wird man erstens sagen; ein Argument, das die Stimmberechtigten wohl nicht besonders stark beeindrucken wird. Der Bund solle nicht in die Hoheit der Kantone eingreifen, wird es zweitens heissen. Auch dies ist ein Argument, das bei den Stimmberechtigten nicht gerade besonders zieht. Der gesunde Menschenverstand würde nach einer gesamtschweizerischen Lösung verlangen; doch gerade die Gegner des Schutzes vor dem Passivrauchen haben sich in den früheren [PAGE 163] Debatten gegen einen gesetzgeberischen Flickenteppich in der Schweiz gewehrt. Dass Fumoirs bedient sein sollen, das können wir drittens wohl denken - dass man sich aber dafür aktiv in einem Abstimmungskampf einsetzt, ist wohl kaum vorstellbar. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass wohl niemand allzu aktiv glaubwürdig gegen diese Initiative antreten können wird.

Die Zwängerei, die wir hier als Parlamentsmitglieder spüren, kommt daher, dass wir uns mit dem Thema lange und intensiv auseinandergesetzt haben. Die Stimmberechtigten, die keine Ratsdebatten miterlebt haben, werden dies kaum als Zwängerei empfinden, das Grundanliegen unterstützen und der Initiative zustimmen.

Dass ein gewisser Handlungsbedarf besteht, lässt sich kaum bestreiten. Den Rückweisungsantrag Stöckli sehe ich insofern als Chance an, als wir uns in der SGK-SR nochmals ernsthaft mit einem indirekten Gegenvorschlag auseinandersetzen könnten. Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Stimmberechtigten dies auch von uns erwartet. Es scheint mir persönlich eine gute Möglichkeit zu sein, die heutige Situation mit ihren Ausnahmen und den Dutzenden kantonaler Regelungen über kleinere Korrekturen am Bundesgesetz zu verbessern und damit zu verhindern, dass die Initiative angenommen wird.

Ziel müsste es aus meiner Sicht sein, dass wir erreichen, dass die Initiative am Ende des Tages zurückgezogen wird. Ich bitte Sie also, dem Rückweisungsantrag Stöckli zuzustimmen.