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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-05-02

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-05-02

Wortprotokoll

Der 5. Abschnitt umfasst die vierte Leitlinie. Sie verlangt, dass der gesellschaftliche Zusammenhang der Schweiz gefestigt werden soll und die demografischen Herausforderungen zu bewältigen sind.

Die vierte Leitlinie beginnt bei Artikel 17, der die Nutzung der Chancen der Migration als Ziel festlegt. Darauf folgen die Ziele betreffend die gesellschaftliche Kohäsion, das Gesundheitswesen und die Sozialwerke. Es geht also um die Ziele 16 bis 19.

Ziel 16 in Artikel 17 ist von der Kommission unverändert gutgeheissen worden. Eine neue Massnahme, wie sie die Minderheit Piller Carrard mit Massnahme 48bis verlangt, nämlich ein generelles Diskriminierungsverbot, das hier aufzunehmen sei, wurde mit 18 zu 6 Stimmen klar abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde unter Ziel 16 der jetzige Antrag der Minderheit Aeschi Thomas auf eine Massnahme 49bis; diese verlangt, dass eine Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU aufzunehmen sei, damit die Zuwanderungssouveränität wiederhergestellt werden könne. Die Ablehnung erfolgte klar mit 17 zu 7 Stimmen.

Ziel 17 in Artikel 18 verlangt eine Stärkung der gesellschaftlichen Kohäsion und die Förderung gemeinsamer Werte. Dieses Ziel wurde mit Massnahmen, die von Ziffer 49ter bis zu Ziffer 49octies reichen, ergänzt. Diese Massnahmen wurden in der Kommission jeweils deutlich angenommen. Die Umsetzung der Armutsstrategie wurde mit 16 zu 7 Stimmen unterstützt; die Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Erwerbstätigkeit oder Ausbildung mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung; die Förderung der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Angehörigenpflege mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen; die Erneuerung und Evaluation des Föderalismus mit 13 zu 10 Stimmen - ich erinnere daran, dass eine entsprechende Leitlinie abgelehnt wurde, aber diese Massnahme wurde aufgenommen. Zusätzlich verlangt die Kommission mit 10 zu 6 Stimmen bei 7 Enthaltungen mit einer Massnahme 52bis die Entwicklung einer umfassenden Politik des ländlichen Raumes. Alle diese zusätzlichen Massnahmen sind grossmehrheitlich gutgeheissen worden, und es liegen dazu keine Minderheitsanträge vor.

Umstritten war in der Diskussion Artikel 19 mit den Massnahmen zu Ziel 18, Dämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen. Sie sehen das bereits an den unterschiedlichen Minderheitsanträgen zur Zielformulierung: Die Kommission hat sich mit 11 gegen 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen dagegen ausgesprochen, dass die Prävention als Mittel der Dämpfung des Kostenwachstums aufgenommen wird. Eine Minderheit Malama verlangt für Ziel 18, dass auch die Erhöhung der Qualität der Gesundheitsversorgung sowie der Patientensicherheit in die Zielsetzung aufgenommen wird. Eine Minderheit Rossini wiederum verlangt eine Stärkung der Effizienz und der Qualität des Gesundheitswesens sowie die Eindämmung des Kostenwachstums durch mehr Prävention. Sie werden die definitive Zielsetzung auszumehren haben.

Eine neue Massnahme wird von der Mehrheit verlangt und im Legislaturprogramm verankert: Die Ausbildung im Pflegebereich soll gefördert werden, um dem Mangel an inländischem Personal zu begegnen. Diese Massnahme ist umstritten. Die Kommission will mit 17 zu 7 Stimmen klar, dass die Förderung der Ausbildung aufgenommen wird.

Demgegenüber sind alle Vorschläge zu marktorientierten Reformen des KVG, wie die Einschränkung des Grundleistungskatalogs, wie sie Herr Aeschi Thomas mit verschiedenen Minderheiten verlangt, klar abgelehnt worden. Ich verweise dazu auf die Massnahmen 53ter und 53quater, wie sie von der Minderheit Aeschi Thomas vorgeschlagen werden.

Anders verfuhr die Kommission mit Massnahme 54bis: Die Kommission verlangt mit 12 zu 8 Stimmen die Ausarbeitung einer landesweiten Strategie für die Betreuung betagter Personen in Zwischenstrukturen. Ebenfalls gestärkt werden sollen nach Meinung der Kommission - der Entscheid fiel mit 15 zu 6 Stimmen - die Prävention, die Früherkennung und die Gesundheitsförderung.

Die Urheber zweier anderer Forderungen verblieben in der Minderheit: Bei Massnahme 57 verlangt die Minderheit Malama ausführlichere Bestimmungen zur Registrierung von Krebs- und anderen Diagnosen und zur Erhebung epidemiologischer Daten zu anderen Volkskrankheiten. Bei Massnahme 58 fordert die Minderheit Aeschi Thomas im Rahmen der Legislaturplanung explizit eine klarere Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden in einer Gesundheitsstrategie.

Gestärkt werden sollen nach Ansicht der Kommission mit Massnahme 61bis - der Entscheid fiel mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung - die Gesundheitskompetenz und die Eigenverantwortung der Bevölkerung, indem die Bevölkerung besser über den Behandlungsverlauf informiert, mehr Transparenz hergestellt und eine angemessene Kostenbeteiligung vorgesehen wird.

Eher knapp abgelehnt, nämlich mit 10 zu 12 Stimmen, wurde die Forderung nach einem Bekenntnis zur monistischen Finanzierung des Gesundheitswesens. Die Minderheit Malama hat diese Forderung mit ihrem Antrag auf eine neue Massnahme 61ter aufgenommen.

Wir kommen damit zu Ziel 19 in Artikel 20: Es verlangt die finanzielle Konsolidierung der Sozialwerke. Hier ist auf eine Korrektur sprachlicher Art im französischen Text hinzuweisen: "Sozialwerke" muss, wie in der Kommission festgehalten wurde, mit "assurances sociales" übersetzt werden; der französische Text ist entsprechend zu ändern. Der Artikel wurde einstimmig um das Ziel der nachhaltigen Sicherung der Sozialwerke ergänzt.

Die Mehrheit der Kommission verlangt mit Massnahme 64bis klar eine verstärkte Zusammenarbeit aller Sozialwerke im Bereich der Eingliederung. Die Sicherung der Kohärenz und die Koordination aller Sozialwerke verlangt sie mit Massnahme 65ter, dies mit 12 zu 9 Stimmen.

Knapp, und zwar mit 12 zu 10 Stimmen, verlangt die Kommissionsmehrheit die Einführung von Fiskalregeln und einer Schuldenbremse bei den Sozialversicherungen gemäss einer neuen Massnahme 65bis. Knapp abgelehnt - mit dem Stichentscheid von mir - wurde die Aufnahme eines neuen Ziels 19a über einen neuen Artikel 20a, wonach die Reformen bei den Sozialwerken die gerechte Verteilung von Rechten und Pflichten auf die Generationen beachten müssen. Mit einem Minderheitsantrag Kessler wird dies heute zur Debatte gestellt.

Ich ersuche Sie, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.