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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-05-02

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-05-02

Wortprotokoll

Wie wir jetzt verschiedentlich gehört haben, hat sich das sicherheitspolitische Umfeld geändert. Klar identifizierbare Bedrohungen sind weggefallen. Wir haben heute diffuse transnationale Herausforderungen, organisierte Kriminalität, Terrorismus, Angriffe auf Informatik- und Kommunikationsinfrastruktur, aber auch Gewaltbereitschaft aufgrund sozialer Spannungen und Naturgefahren als Folge des Klimawandels. Dieses Gefahrenpotenzial ist eine Bedrohung. Aber es gibt hier auch Chancen für eine selbstbewusste aussen- und sicherheitspolitische Positionierung. Die wollen wir auch nutzen. Entscheidend ist, dass man mögliche Gefahren frühzeitig erkennt und dann auch die richtigen sicherheitspolitischen Instrumente hat, um darauf reagieren zu können. Wir sind gerade auch in diesem Bereich auf intensive Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten und ganz allgemein mit anderen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden angewiesen.

Ich möchte Sie bitten, bei Artikel 14 Ziffer 40, "Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz", die Anträge der Mehrheit und der Minderheit aus folgendem Grund abzulehnen: Dieser Sicherheitsbericht ist die wiederkehrende Erarbeitung eines Grundlagendokumentes; er enthält Leitlinien und Rahmenbedingungen. Gestützt darauf werden dann Konzepte entwickelt und Massnahmen formuliert. Diese werden dann umgesetzt; es wird nicht der sicherheitspolitische Bericht umgesetzt, sondern die Konzepte und Massnahmen, die gestützt darauf entwickelt werden.

Zum Antrag der Minderheit Reimann Maximilian zu Ziffer 40: Der Bundesrat, das möchte ich hier festhalten, befürwortet ausdrücklich die allgemeine Militärdienstpflicht, befürwortet ausdrücklich das Milizprinzip. Aber es wäre unnötig, es wäre auch unüblich - man macht das in anderen Fällen auch nicht -, und es wäre darum auch erklärungsbedürftig, wenn man jetzt bei diesem Bericht und bei diesen Legislaturvorhaben eine inhaltliche Festlegung, also das Programm, bereits in der Bezeichnung anbringen würde. Inhaltlich haben wir kein Problem damit, aber es steht am falschen Ort. Es gehört nicht in die Legislaturvorhaben, es gehört nicht als Überschrift in den Bericht, wenn Sie so wollen.

Zum Minderheitsantrag Reimann Maximilian "Verabschiedung der Botschaft zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative gemäss Verfassungsartikel und Volkswillen", Artikel 15 Ziffer 42ter: Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag abzulehnen, nicht weil wir diese Botschaft im Laufe dieser Legislatur ohnehin verfassen möchten, sondern weil sie tatsächlich bereits unterwegs ist. Die Initiative wurde ja im November 2010 angenommen. Man hat gemäss den Übergangsbestimmungen dieser Initiative fünf Jahre Zeit, um die Vorlage zu konkretisieren - so heisst es in den Übergangsbestimmungen. Ich kann Ihnen sagen, dass Sie die Vernehmlassungsvorlage demnächst erhalten werden, und dann startet das Verfahren durch. Sie werden die entsprechende Gesetzesvorlage erarbeiten und diese Arbeiten sicher im Laufe der Legislatur abschliessen. Es ist also gar nicht notwendig, dieses Anliegen jetzt als Richtliniengeschäft aufzunehmen.

Zu Artikel 16: Ziffer 46bis lautet: "Aufforderung an den Bundesrat, die ausländischen Partner anzuhalten, die Abkommen von Schengen und Dublin korrekt anzuwenden." Wir sind einverstanden mit diesem Antrag der Mehrheit. Ich benutze die Gelegenheit gerne, um kurz darauf einzugehen. Herr Nationalrat Borer hat darauf hingewiesen, dass Schengen/Dublin nichts oder wenig bringe. Stellen Sie sich vor, dass wir nicht im Schengen/Dublin-Verbund wären, vor allem nicht im Schengen-Verbund. Was würde das heissen, wenn wir eine extraterritoriale Grenze aller europäischen Staaten wären? Was würde das heissen in Bezug auf die möglichen Verbrechen in unserem Land? Ich möchte nicht daran denken. Seien wir froh, dass wir in diesem Verbund sind - mit allen Nachteilen, die dies mit sich gebracht hat.

Zu Artikel 16 Ziffer 46ter: Der Minderheitsantrag Aeschi Thomas kann unseres Erachtens angenommen werden.