Hess Lorenz · Nationalrat · 2012-05-02
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2012-05-02
Wortprotokoll
Dass im Sicherheitsbereich mit Ziel 13 der frühzeitigen Erkennung sicherheitspolitischer Gefahren ein grosses Gewicht beigemessen wird - und damit auch der Bereitschaft, ihnen erfolgreich entgegentreten zu können -, scheint nachvollziehbar und ist richtig, insbesondere vor dem Hintergrund der Geschwindigkeit, mit der heute Ereignisse und Gefahren auftauchen können, und auch vor dem Hintergrund der verletzlichen Gesellschaft, in der wir uns befinden. Äusserst wichtig scheint uns dabei, dass man sich bewusst ist, dass mit Artikel 14, der zu diesem Ziel 13 gehört, die Aufgabe "Landesverteidigung durch die Armee" betroffen ist. Als Instrument wird dementsprechend auch die Umsetzung des Armeeberichtes 2010 genannt. Dort wiederum, im Armeebericht 2010, sind ein Leistungsprofil und ein Grundmodell aufgeführt und ist der entsprechende Finanzbedarf der Armee geregelt. Daran wird das Legislaturziel gemessen werden müssen.
Zu den Anträgen: Die Festigung des Milizprinzips und der Wehrpflicht, wie das im Minderheitsantrag zu Artikel 14 gefordert wird, ist inhaltlich absolut unbestritten, aber formell hier nicht angebracht und wird deshalb von der BDP-Fraktion abgelehnt. Die Aufnahme der Botschaft zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative in den Massnahmenkatalog von Artikel 15 lehnen wir ebenfalls ab. Dasselbe gilt für den Minderheitsantrag zu Artikel 16, mit dem ein Auftrag zur Erarbeitung eines Berichtes über Kosten und Nutzen des Schengen- und Dublin-Besitzstands erteilt werden soll. Das ist hier ebenfalls formell am falschen Ort und wird abgelehnt.