Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2012-03-15
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-15
Wortprotokoll
Ich war eigentlich der Meinung, dass das Votum der Kommissionssprecherin, welches wirklich ausgezeichnet war, die Befürchtungen, die nun noch geäussert wurden, ausgeräumt hat. Ich habe aber auch den kritischen Voten meiner beiden Vorredner gut zugehört, und ich muss Ihnen offen sagen, dass nun Herr Bischofberger gerade die Antworten auf die Befürchtungen von Ihnen, Herr Eberle, gegeben hat, indem er die entsprechenden Stellen zitiert hat. Die Umsetzung der Konvention kann vollständig mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen erfolgen. Ausserdem kann sie im Rahmen der laufenden Aktivitäten, der bestehenden Verfahren und mit den vorhandenen Ressourcen vorgenommen werden.
Vielleicht kann man den Leistungsausweis der Schweiz noch ein bisschen konkretisieren, indem man sich z. B. den Fonds Landschaft Schweiz als Beispiel vor Augen hält. Man darf sagen, dass die Schweiz in diesen Bereichen tatsächlich bereits einen grossen Leistungsausweis hat. Darauf darf das Land, darauf dürfen die Kantone, die Gemeinden und die involvierten Institutionen stolz sein. Es geht ja nicht ohne eine funktionierende Zusammenarbeit. Auch an der Regelung der Kompetenzen bei der Zusammenarbeit wird mit der Ratifikation nichts verändert. Und die Konvention basiert - ich möchte das betonen, es wurde von der Kommissionssprecherin bereits erwähnt - auf dem uns wohlbekannten und von uns geschätzten Prinzip der Subsidiarität.
Jetzt kommt die Frage: Ja, aber wieso braucht es diese Konvention, wenn schon viel getan wird, wenn wir auf gutem Wege sind, wenn wir einen tollen Leistungsausweis haben? Herr Bischofberger hat gesagt, es gehe nur um einen symbolischen Akt. Ich finde es doch wichtig zu erwähnen, dass mit dieser Konvention eben auch der ökologische, der kulturelle Wert, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung der Landschaft noch einmal betont werden. Die Berichterstatterin hat deutlich gemacht, welchen Wert - und eben auch welchen Mehrwert - die Konvention für uns hat. So postuliert die Konvention ja zusätzlich zum Zusammenwirken der Behörden auf unseren landesinternen Ebenen auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Es ist meines Erachtens nicht nur symbolisch. Es steht uns nicht nur gut an, sondern es ist auch im Interesse unseres Landes, die Konvention zu ratifizieren, dies umso mehr - dies als Schlussbemerkung -, als die Schweiz zu den Erstunterzeichnern dieser Konvention gehört.