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Bischof Pirmin · Ständerat · 2012-03-15

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-15

Wortprotokoll

Braucht es diese ausserordentliche Session überhaupt? Wir können feststellen, dass der Präsident des Direktoriums der Nationalbank mit Transaktionen ins Zwielicht geraten ist. Er selber hat sich entschlossen, von seinem Amt zurückzutreten, weil er der Auffassung war, dass er nicht mehr mit der gleichen Schlagkraft und Glaubwürdigkeit würde handeln können, wenn eine öffentliche Debatte über private Transaktionen laufe. So weit, so gut.

Der Bankrat der Schweizerischen Nationalbank hat ein Reglement über Transaktionen von führenden Kadermitarbeitern abgeändert, ein Reglement, das zugegebenermassen vorher lückenhaft war, ein Reglement, das aber auch nichts daran ändern kann, dass letztlich die Charakterfestigkeit und die Charakterstärke von oberen Kadermitgliedern darüber entscheiden, ob diese merken, was sie tun dürfen, tun sollen oder eben nicht tun sollten, sei dies nun eben verboten oder nicht.

Der Wunsch hier ist, dass die Spitze der Nationalbank zügig neu besetzt wird. Es ist richtig, dass sich der Bundesrat vorher vorsichtig rückversichert hat, dass keine Bedenken personeller Art gegenüber allfälligen Kandidatinnen und Kandidaten bestehen. Es ist auch verständlich, dass zunächst das komplette Direktorium ins Auge gefasst werden muss, bevor die Spitze besetzt wird. Immerhin ist die schnelle Besetzung hier für die Glaubwürdigkeit der Nationalbank schon mitentscheidend, weil ein zögerliches Verhalten sonst die Frage aufkommen lassen könnte, ob Zweifel am möglichen neuen Direktionspräsidenten bestehen. Solche bestehen nach den Abklärungen, nach der KPMG-Studie, offensichtlich nicht. Da ist es richtig, die Spitze zügig neu zu besetzen.

Braucht es diese ausserordentliche Session, weil das Aufsichtsrecht in Bezug auf die Nationalbank neu geregelt werden muss? Nein, es braucht sie überhaupt nicht. Wenn das nicht vorher schon klar war, dann ist es jetzt mit zusätzlichen professoralen Abklärungen klar geworden, Frau Kollegin Fetz hat das richtig gesagt. Entscheidend ist, dass das Aufsichtsrecht die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank sicherstellt. Unabhängigkeit bedeutet eben namentlich, dass man der Nationalbank nicht ins Handwerk pfuschen sollte. Es geht nicht an, dass - wie die eine politische Seite das möchte - der geldpolitische Spielraum durch Bilanzgrenzen beschränkt wird, die von aussen, von der Politik her, festgelegt werden. Es geht ebenso wenig an - wie das eine andere politische Richtung möchte -, dass die Politik der Notenbank vorgibt, was für Wechselkursziele oder Anbindungen an den Geldmarkt zu verfolgen sind. Es geht auch nicht an, dass die Kantone, die zugegebenermassen Interessenträger und Aktionäre der Nationalbank sind, ihr Ziel, die Gewinnausschüttungen zu maximieren, über das verfassungsmässige Ziel der Nationalbank setzen können. Nein, hier ist die Unabhängigkeit sicherzustellen. Mit dem heutigen Aufsichtsrecht, das wissen wir jetzt, ist sie sichergestellt. Wenn es denn diese Debatte bräuchte, dann wohl am ehesten angesichts des - wie das die "NZZ" geschrieben hat - unappetitlichen Umstandes, dass gestohlene, vertrauliche Bankkundendaten an die Öffentlichkeit gelangt sind, damit hausiert worden ist und diese vertraulichen Daten instrumentalisiert worden sind. Aber auch hier ist zu sagen, dass die entsprechenden Strafverfahren laufen; das ist nicht Sache der Politik.

Dort, wo man wirklich klaffende Lücken beim Schutz des Bankkundengeheimnisses feststellen muss, sind die entsprechenden Vorstösse ja eingereicht worden. Ich bin überzeugt, dass der Bundesrat hier auch tätig werden wird, um künftig sicherzustellen, dass das Benutzen, das Weitergeben, das Verkaufen und das Publizieren von vertraulichen Daten - Bankkundendaten, Patientendaten, Anwaltsklientendaten - in der Schweiz nicht mehr wie bisher straffrei ist. Also, unter dem Strich ist diese Debatte wahrscheinlich schon "ausserordentlich" - ausserordentlich unnötig.

Ich könnte deshalb gut damit leben, wenn das Postulat der Kommission zurückgezogen würde. [PAGE 243]