Aeschi Thomas · Nationalrat · 2012-05-30
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-30
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion ist erfreut darüber, dass die Rechnung 2011 mit einem Überschuss in der ordentlichen Finanzierungsrechnung von rund 1,9 Milliarden Franken abgeschlossen hat, war doch ein Defizit von 646 Millionen Franken budgetiert. Es zeigt sich wieder einmal, wie wichtig das Instrument der Schuldenbremse ist, damit die Schweizer Bundesfinanzen im Lot bleiben.
Auf den ersten Blick scheint bei den Bundesfinanzen alles im Lot zu sein, aber dieser Blick ist trügerisch. In ihrem Bericht "Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen in der Schweiz 2012" zeigt Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf auf, dass sich die absehbaren demografischen Trends langfristig auf die öffentlichen Haushalte der Schweiz auswirken und was gemacht werden muss, um einen Anstieg der Schuldenquote zu verhindern. Die Schlussfolgerungen dieser Studie sind alles andere als ermutigend, denn im Bereich der Sozialwerke kommen auf die jüngere Generation von uns Schweizern schwierige Zeiten zu. Gemäss dem Basisszenario nimmt die Verschuldung über alle Staatsebenen hinweg auf 131 Prozent des BIP zu, schreibt [PAGE 729] der Bund. Die Schweiz hat heute eine Verschuldung von 40 Prozent des BIP, die am stärksten verschuldeten Länder Europas - Griechenland und Italien - eine von rund 115 Prozent des BIP. So schlussfolgert der Bund, dass die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in der Schweiz ohne weitere Massnahmen nicht gegeben ist.
Dieser massive Schuldenanstieg ergibt sich in erster Linie als Folge der finanziellen Entwicklungen der Sozialversicherungen. Hier fordert die SVP-Fraktion die Bundespräsidentin auf, möglichst noch in diesem Jahr der Bundesversammlung eine Schuldenbremse für die AHV und die IV vorzulegen. Dass die AHV im letzten Jahr einen Überschuss von einer Milliarde Franken erwirtschaftet hat und bei der IV eine rote Null resultiert hat, täuscht nicht darüber hinweg, dass der langfristige Finanzierungsbedarf von AHV/IV angesichts der gegenwärtigen demografischen Entwicklung horrend ist. Doch auch bei den Ergänzungsleistungen gibt es Handlungsbedarf, wie die kürzlich in der Presse erschienenen Berichte offenbart haben. Nach heutigem Recht sind Bezüge von Ergänzungsleistungen möglich und rechtens, die sich gegenüber dem verantwortungsvollen Bürger wohl kaum rechtfertigen lassen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zur Reform des Pensionskassensystems verlieren. Dass die öffentliche Hand Steuergelder in die öffentlichen Pensionskassen nachschiesst, widerspricht in unseren Augen der Logik einer Pensionskasse und weist auf die strukturellen Mängel des heutigen Pensionskassensystems hin. Die zweite Säule bedeutet für den Arbeitnehmer eine Zwangsversicherung, für die er kaum Wahlmöglichkeiten hat. Er muss sich zwingend über die Pensionskasse seines Arbeitgebers versichern lassen und kann die Anlagestrategie nur minimal, wenn überhaupt, beeinflussen. Wenn man bedenkt, dass mit 700 Milliarden Franken etwa ein Viertel des gesamten Schweizer Volksvermögens in den rund 2300 Pensionskassen lagert, erkennt man, dass die Schaffung von mehr Wettbewerb ein dringendes Problem ist. Aus diesem Grund soll der Zwang, sich über den Arbeitgeber versichern zu lassen, gelockert werden. Jeder Arbeitnehmer soll sich einem Vorsorgewerk seiner Wahl anschliessen können und dort, falls er das wünscht, die Anlagestrategie für sein Vermögen mitbestimmen. Der Wettbewerb unter den Pensionskassen wird dadurch gestärkt, was zu tieferen Kosten und höheren Erträgen führt.
Bezüglich der Führung mit Globalbudget und Leistungsauftrag, das betrifft eben die sogenannten Flag-Ämter, haben wir grosse Vorbehalte. Wenn wir sehen, dass bei gewissen Ämtern Indikatoren mit minimaler Aussagekraft verwendet werden, ist dies in unseren Augen bedenklich. Wenn diesen Indikatoren dann noch Zielwerte zugewiesen werden, die das Parlament nicht überprüfen kann, verliert das unterdessen bereits wieder aus der Mode gekommene New Public Management gänzlich seine Glaubwürdigkeit. Aus diesem Grund hat die SVP-Fraktion auch grosse Vorbehalte gegenüber dem neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB), mit welchem die Führung mit Globalbudget und Leistungsauftrag in der Bundesverwaltung flächendeckend eingeführt werden soll. Das heutige Rechnungslegungssystem funktioniert gut und muss nicht wie andere Bereiche der Bundesverwaltung dauerreformiert werden.
Die SVP-Fraktion begrüsst das gute Resultat für das Jahr 2011, doch warnt sie vor den finanziellen Verpflichtungen, welche auf die Generation unserer Kinder zukommen. Aus diesem Grund hat die Einführung einer Schuldenbremse im Bereich soziale Wohlfahrt, welche bereits über 31 Prozent des Gesamtbudgets auffrisst, höchste Priorität. Hier fordern wir schnelles Handeln seitens der Bundespräsidentin, damit dem Parlament noch in diesem Jahr eine diesbezügliche Botschaft vorgelegt wird.