Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-05-30
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-05-30
Wortprotokoll
Dass wir separat über diese Vorlage 2 des zweiten Massnahmenpaketes der 6. IV-Revision diskutieren, hat weniger damit zu tun, dass der Finanzierungsschlüssel zwischen der IV und den Kantonen Teil eines IV-Massnahmenpaketes ist. Es hat vielmehr damit zu tun, dass mit der Einführung der DRG eben die bisherige dual-fixe Finanzierung, also IV 80 Prozent der Kosten und Kantone 20 Prozent der Kosten, eine neue gesetzliche Grundlage braucht.
Der Ständerat als Erstrat hat, wie auch wir in der Mehrheit, der bundesrätlichen Vorlage zugestimmt. Der Ständerat tat dies jedoch noch in der Annahme, dass die Gesundheitsdirektoren mit dieser dual-fixen Lösung, bei der die Kantone 20 Prozent und die IV 80 Prozent der Kosten übernehmen, einverstanden seien; das wäre die Fortsetzung des bisherigen Kostenverteilers. Ungewöhnlich war - verständlich zwar wegen des Zeitdrucks, aber trotzdem unüblich und ungewöhnlich -, dass die Gesundheitsdirektorenkonferenz nicht in eine Vernehmlassung involviert gewesen war, obwohl die Gesundheitsdirektoren, wie Herr Cassis bereits gesagt hat, durch die neuen Kostenflüsse sehr direkt und in gewissen Kantonen auch wesentlich betroffen sind.
Die andere Seite, die Seite der Behindertenorganisationen und der IV, ist sehr besorgt über den Nichteintretensantrag der Minderheit Cassis, weil dessen Annahme bedeuten würde, dass der IV noch einmal zusätzliche Kosten überbürdet würden, und zwar etwa 60 Millionen Franken pro Jahr. Angesichts der doch immer noch hohen Schuldenlast, der nur übergangsweise beschlossenen zusätzlichen Finanzierung über die Mehrwertsteuer, der unsicheren zukünftigen finanziellen Belastung der IV, des Drucks auch, dem sie bereits jetzt ausgesetzt ist, ist es schwierig, der IV noch zusätzlich 60 Millionen Franken pro Jahr zuzuschieben. Es handelt sich bei diesen IV-Kosten, die bei Hospitalisierungen übernommen werden müssen, um Kosten, die durch Geburtsgebrechen bedingt sind.
Wir können heute davon ausgehen, dass die Informationen, aufgrund welcher der Ständerat entschieden hat, nicht korrekt waren; der Ständerat hatte angenommen, die GDK sei damit einverstanden. Es ist eine Frage der strategischen Einschätzung, ob wir, wenn wir jetzt der Mehrheit zustimmen, den bisherigen Kostenschlüssel beibehalten können.
Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und im Sinne eines Kompromisses meinem Rückweisungsantrag zu folgen. Das würde bedeuten, dass die bisherige Finanzierung - 80 Prozent würden von der IV und 20 Prozent vom Kanton übernommen - für eine Übergangszeit beibehalten würde. In dieser Zeit würde der Bundesrat eine Vernehmlassung bei den wesentlich betroffenen Parteien durchführen. Damit würden die Kantone eben in die Entscheidung mit einbezogen, sind sie doch heute besser in der Lage, integral beurteilen zu können, welche allfälligen Mehrkosten ihnen als Folge der DRG und der neuen Pflegefinanzierung in Zukunft erwachsen werden. Die Behindertenverbände wären bei Annahme des Rückweisungsantrages mindestens nicht damit konfrontiert, dass die IV bereits zu diesem Zeitpunkt der Beratung aufgrund eines Nichteintretensentscheides 100 Prozent dieser Hospitalisierungskosten tragen müsste.
In diesem Sinne sehe ich meinen Rückweisungsantrag als Kompromiss. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen. Die grüne Fraktion ist hinsichtlich Eintreten gespalten, wird aber meinem Rückweisungsantrag zustimmen.