Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-05-30
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-30
Wortprotokoll
Ich möchte zwei Aussagen von Befürwortern des Minderheitsantrages noch ins rechte Licht rücken.
Herr Weibel hat gesagt, er wolle keine Kostenverschiebung auf die Kantone. Was er sagte, stimmt natürlich nicht: Es geht nicht um eine Kostenverschiebung auf die Kantone; es geht um die Erhaltung des Status quo. Ich habe bei der Eintretensdebatte gesagt, dass die Kantone von 1987 bis 2011, gestützt auf eine Vereinbarung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz, 20 Prozent der Spitalkosten von IV-Patienten bezahlt haben. Das heisst, bis Ende 2011 hat die IV 80 Prozent der Kosten bezahlt. Es ist nun schon etwas erstaunlich, wenn die Kantone nichts von diesen restlichen 20 Prozent wissen, die sie offenbar über Defizitdeckung bezahlt haben. Neu wird das natürlich etwas transparenter, wie es generell mit der neuen Spitalfinanzierung bei der Krankenversicherung der Fall ist.
Die Motion Müller Walter 07.3430 wurde erwähnt, welche 2007 vom Nationalrat und 2008 vom Ständerat angenommen worden war. Diese Motion verlangt die Anpassung der gesetzlichen Grundlage, wonach den Patienten der IV die gleichen Tarife und Kosten wie den Krankenversicherungspatienten verrechnet werden. Die Idee der generellen Verlagerung der Gesundheitsbehandlungskosten von der IV auf die Krankenversicherung haben wir in der Kommission auch diskutiert. Das hätte dann zur Folge, dass die Kantone 55 Prozent der Kosten übernehmen müssten und nicht nur 20 Prozent, wie das jetzt der Fall ist. Die Kantone bemühen nun den NFA. Ich glaube, dieses Argument ist nicht stichhaltig, denn bis 2011 - da war der NFA bereits in Kraft - haben die Kantone einen Kostenanteil von 20 Prozent bezahlt.
Zum Rückweisungsantrag von Frau Gilli: Dieser Rückweisungsantrag lag der Kommission nicht vor. Ich möchte Sie bitten, ihn abzulehnen. Was will dieser Antrag? In Punkt 1 verlangt er, die bisherige dual-fixe Finanzierung weiterzuführen, d. h. entweder 20 Prozent/80 Prozent oder 10 Prozent/90 Prozent, wie es derzeit gilt - 2012 bezahlen die Kantone nur 10 Prozent. Was wollen wir jetzt? Sollen die Kantone 10 oder 20 Prozent bezahlen? In Punkt 2 wird die Unterbreitung einer gesetzlichen Grundlage verlangt. Diese gesetzliche Grundlage liegt nun vor.
Ich gehe nicht davon aus, dass ein Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen, die übrigens in der Kommission am Hearing vertreten waren, zu einem Meinungsumschwung führen würde. Ich erinnere Sie daran, dass die Ständekammer in der Wintersession diese Vorlage mit 37 zu 2 Stimmen gutgeheissen hat, und ich möchte jetzt einfach an Sie appellieren: Es geht um die Sanierung der IV! Wollen wir die IV mit 60 Millionen Franken mehr belasten?
Ich möchte Ihnen nahelegen, das nicht zu tun und der Kommissionsmehrheit zu folgen.