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Hollenstein Pia · Nationalrat · 2001-06-12

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2001-06-12

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion unterstützt die Kommissionsminderheit, welche fordert, dass die Parlamentarische Initiative Bundi Martin, Kostenwahrheit im Verkehr, nicht abzuschreiben sei, ganz einfach, weil die Ziele der Initiative überhaupt nicht erreicht sind, aber auch, weil wir es uns aus umweltpolitischen Gründen nicht leisten können, die Hände in den Schoss zu legen.

Die Erfüllung des Prinzips der Kostenwahrheit, nicht nur im Verkehr, ist ein uraltes Postulat der Grünen. Die Bevölkerung hat verschiedentlich im Sinne der Initiative Bundi Martin gestimmt, z. B. mit der Annahme der Alpen-Initiative und mit der Zustimmung zur FinöV-Vorlage. Die Internalisierung der externen Kosten ist heute kein explizit grünes Postulat mehr, die Forderung taucht in verschiedenen Parteiprogrammen auf. Heute gilt es, den schönen Worten einmal Taten folgen zu lassen.

Die Kommission hat über Jahre versucht, eine Formulierung zu finden, die von allen mitgetragen werden könnte. Ihr war es von Anfang an bewusst, dass der neue Verfassungsartikel nicht dazu führen soll, dass der öffentliche Verkehr durch die Einführung der Kostenwahrheit benachteiligt würde. Um diesem konkreten Anliegen gerecht zu werden, sollte in Artikel 81 der Bundesverfassung ein Absatz 3 eingefügt werden mit dem Wortlaut: "Bund und Kantone bezeichnen die Ausnahmen des Verursacherprinzipes." Damit sollte gewährleistet sein, dass dort, wo die Folgen Umweltkriterien widersprechen würden, eben z. B. im Bereich des öffentlichen Verkehrs, Ausnahmen gemacht werden können.

Wir finden es falsch, die Parlamentarische Initiative als erfüllt abzuschreiben, weil im Bereich des motorisierten Individualverkehrs der Verkehr die von ihm verursachten Kosten längst nicht trägt. Ob es uns passt oder nicht: Um unsere Verkehrsprobleme zu lösen, brauchen wir eine umweltverträgliche Verkehrspolitik. Die Einführung der Kostenwahrheit ist ein gutes Lenkungsmittel, das dazu führen soll, dass umweltbelastende Verkehrsmittel gemieden werden, dass die Folgekosten nicht weiterhin von der Allgemeinheit getragen werden, sondern künftig von den Verursacherinnen und Verursachern übernommen werden; nur so werden volkswirtschaftlich richtige Preissignale gesetzt.

Allein die ungedeckten Kosten der Strasse betragen in der Schweiz 5 bis 6 Milliarden Franken pro Jahr. Verzichten wir im Strassenverkehr auf die Einführung der Kostenwahrheit, so werden wir dem Prinzip der Nachhaltigkeit nicht gerecht. Dieses Prinzip ist aber in der neuen Bundesverfassung verankert und von Volk und Ständen gutgeheissen worden. Wir sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass eine deutliche Mehrheit der Vernehmlasser das Prinzip der Kostenwahrheit unterstützt, so auch alle Kantone.

Dass die FDP, die SVP, die LPS, verschiedene Spitzenverbände der Wirtschaft und die grosse Mehrheit der Strassenverkehrsverbände nicht einmal mehr den Grundsatz der Kostenwahrheit unterstützen, stimmt nachdenklich. Schade, dass den erwähnten Organisationen kurzfristige finanzielle Interessen scheinbar wichtiger sind als eine zukunftsverträgliche Verkehrspolitik.

Dies ist umso weniger verständlich, als sogar in den Verfassungsartikel aufgenommen wurde, dass bei der Berechnung der Kosten auch der externe Nutzen berücksichtigt werden soll. Die Strassenverbände und deren Branchen scheinen aber den externen Nutzen mit dem wirtschaftlichen zu verwechseln. Ihnen genügt deshalb die Berücksichtigung der Formulierung "der externe Nutzen" doch nicht, deshalb lehnen sie den Vorschlag ab.

Einige positive Nebeneffekte finden sich aber auch in den Vernehmlassungen. So ist unterdessen auch die CVP bereit - mindestens die Personen, die die Anwort auf die Vernehmlassung geschrieben haben; ich hoffe, auch hier im Rat werde das Unterstützung finden -, die Einführung eines Road Pricing zu diskutieren. Das ist erfreulich. Die Kantone Basel-Landschaft und Aargau sowie der Verband des öffentlichen Verkehrs bieten explizit Hand zur Einführung des Road Pricing, auch ohne den neuen Verfassungsartikel. Wir Grünen hoffen, dass noch andere Kantone, Parteien und Verbände unabhängig vom vorgeschlagenen Verfassungsartikel bereit sein werden, mit verschiedenen konkreten Massnahmen dem Ziel der Kostenwahrheit im Verkehr näher zu kommen.

Unbestrittenermassen ist der Flugverkehr bezüglich Klimarelevanz derjenige mit den schädlichsten Folgen und den am geringsten internalisierten Kosten. Sowohl im Flugverkehr als auch im motorisierten Individualverkehr sind dringend Massnahmen gefordert, ob wir der Abschreibung der Parlamentarischen Initiative zustimmen oder nicht. Nebst Schritten zur Reduktion von Luft- und Strassenverkehr sind auch Schritte zur Lärmverminderung beim Luft- und Landverkehr dringend.

Damit in naher Zukunft eher gehandelt wird, bitte ich Sie, die Parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben und der Kommissionsminderheit zuzustimmen.

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