Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-05-30
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-05-30
Wortprotokoll
Die Stellungnahme des Bundesrates datiert vom 25. August 2010. Wir haben damals festgehalten, dass gemäss Artikel 8 des Börsengesetzes vom 24. März 1995 die Regulierung von Emittenten umfassend der Börse übertragen ist, dass also die Börse dafür verantwortlich ist. Im Kotierungsreglement legt jede Börse fest, welche Informationen für die Beurteilung der Eigenschaften der Effekten und der Qualität des Emittenten durch die Anleger mindestens erforderlich sind. Die Finma überprüft dann, ob diese Voraussetzungen eingehalten werden. Die Finma verfolgt auch die Entwicklungen im Bereich der internationalen Standards und wirkt aktiv in den wichtigen Standardsetzungsgremien mit. Im Rahmen dieses Monitorings prüft die Finma auch, ob die vom Motionär erwähnte Nachhaltigkeits-Rechenschaftsablage eine sinnvolle und erwünschte Ergänzung zu den bereits bestehenden Standards für die Berichterstattung ist oder in nächster Zukunft sein könnte. Nach Auffassung des Bundesrates besteht im Moment kein Handlungsbedarf in dieser Hinsicht.