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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2012-05-30

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-30

Wortprotokoll

Lassen Sie mich vorweg Folgendes festhalten: Die CVP/EVP-Fraktion wird den Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich zustimmen - aus Vernunft. Die CVP/EVP-Fraktion wird auch auf das Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung eintreten und der Mehrheit der Kommission folgen; sie wird somit auch den Sistierungsantrag ablehnen.

Wir verfolgen mit unserer Zusage zwei Hauptziele: Erstens brauchen unsere Banken und somit auch unser Finanzplatz eine akzeptable Lösung für die Vergangenheitsbewältigung. Zweitens gilt es, einen gangbaren Weg für die nahe Zukunft zu beschreiten, und da erscheint uns die Abgeltungssteuer ein angemessenes Instrument zu sein. Wir wollen aber auch - und das ist nicht weniger wichtig als diese zwei Hauptziele -, dass der Marktzutritt für unsere Finanzdienstleister in diesen Ländern in Zukunft sichergestellt ist. Unsere Zustimmung ist eine rationale - mehr nicht. Denn die Ausgangslage ist alles andere als eine erfreuliche. Einmal mehr wird die Politik zum Handeln aufgerufen, und die Politik muss für die Banken eine Lösung finden.

Analysieren wir nun diese Steuerabkommen im Detail, stellen wir fest, dass der Wettbewerb um die Finanzplätze uns immer wieder zu schaffen macht und wir auf diesen äusseren Druck unterschiedlich reagieren. Unsere Antwort ist je nach Abkommen eine andere, und das mag erstaunen. Was in allen drei Abkommen gleich ist, ist der Wille, die Vergangenheit zu regulieren, und die Bereitschaft, die Abgeltungssteuer einzuführen. Doch damit hat es sich. Nicht nur sind die Steuersätze und der Steuerrückbehalt bei Erbschaften unterschiedlich, sondern auch die in den Abkommen verankerte Reziprozitätsklausel ist es - und das ist mehr als nur störend.

Wir werden seit geraumer Zeit systematisch vom Ausland unter Druck gesetzt. Die Regierungen dieser Vertragsstaaten buhlen um das unversteuerte Geld, nicht etwa aus ethischen Überlegungen, sondern lediglich weil sie Steuereinnahmen benötigen, um die Krise zu bewältigen. Würden sie aus ethischen Gründen handeln, dann müssten nicht nur wir in der Pflicht stehen, eine sogenannte Weissgeldstrategie durchzusetzen, sondern auch unsere Vertragspartner. Das würde man dann wirklich Reziprozität nennen. Das ist aber hier nicht der Fall. Trotz Anti-Geldwäscherei-Gesetzgebung waren, wie unlängst die "Handelszeitung" offenlegte, fünf von fünf deutschen Banken sehr gerne bereit, unversteuertes Geld von Schweizer Kunden anzunehmen. Unsererseits aber nehmen wir die Banken in die Pflicht und fordern, dass sie die vom Bundesrat festgelegte Weissgeldstrategie konsequent umsetzen. In Deutschland hingegen geisseln deutsche Politiker die früheren Steuerpraktiken unserer Banken, aber sie verlieren kein Wort über die nach wie vor vorhandene Mentalität und Steuerpraktik ihrer eigenen Banker, die unbekümmert Schwarzgeld aus dem Ausland [PAGE 744] entgegennehmen. Das nennt man schlicht und einfach "Doppelmoral im Steuerstreit".

Wir erwarten vom Bundesrat, dass er die Reziprozität in Zukunft einfordert. Selbstverständlich haben wir eine Reziprozitätsklausel in den Abkommen verankert. Aber dennoch ist diese Reziprozitätsklausel je nach Abkommen völlig unterschiedlich festgelegt. So ist zum Beispiel im Abkommen mit Österreich die Reziprozitätsklausel lediglich eine abrufbare Option, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Anwendung kommen kann. Auch sind die Kann-Vorschriften in den beiden anderen Abkommen problematisch. Dies ist vor allem der Fall, wenn wir versuchen, sie mit den allgemeinen Erklärungen in Verbindung zu bringen, die am Ende der Abkommen festgelegt werden. Dort verpflichten wir uns einseitig zu einer Weissgeldstrategie - kein Wort darüber, dass auch der Vertragsstaat Gleiches tun muss.

Wir hätten mindestens gewünscht und werden es in Zukunft auch einfordern, dass der Bundesrat im Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung im allgemeinen Teil den Grundsatz der Reziprozität im Verhalten, in der Durchsetzung ethischer Grundsätze, verankert. Denn es ist mehr als störend, dass wir uns zwar zu Recht zu einer Weissgeldstrategie verpflichten, aber von den Vertragsstaaten nicht das Gleiche verlangen. Wie ich bereits einleitend festgehalten habe: Der Unmut auch in unserer Fraktion ist zwar gross, aber die Vernunft obsiegt. Deshalb werden wir diesen Abkommen und dem Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung zustimmen.