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Wobmann Walter · Nationalrat · 2012-05-30

Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-30

Wortprotokoll

Mit dieser Motion verlange ich, dass alle durch das VBS realisierten Erträge und Einnahmen ihm in den Folgejahren plafonderhöhend zur Verfügung stehen und nicht so wie heute in die allgemeine Bundeskasse zurückfliessen.

Nach geltendem Finanzhaushaltrecht werden Einnahmen und Erträge des Bundes von den mit dem jeweiligen Geschäft betrauten Verwaltungseinheiten vereinnahmt. Es geht hier um die Gelder beim Verkauf von Armeematerial und Immobilien. Diese wurden seinerzeit beim Kauf dem VBS-Budget belastet. Die Verwaltungseinheiten können aber abgesehen von Ausnahmen nicht selber über solche Mittel verfügen; diese fliessen grundsätzlich in die allgemeine Bundeskasse zurück. Insbesondere gehen Investitionsausgaben und Unterhaltsaufwände für Immobilien und Armeematerial zulasten des VBS, der Nutzen aber aus Vermietungen und Verkäufen geht grösstenteils zugunsten des Bundes. Für das VBS bestehen damit kaum Anreize zur Verbesserung [PAGE 764] der Wirtschaftlichkeit. Das VBS erwirtschaftete beispielsweise 2009 aus finanzierungswirksamen Erträgen rund 200 Millionen Franken, davon konnten aber lediglich 40 Millionen wieder für das VBS verwendet werden.

Das VBS, insbesondere die Armee, braucht Geld; das ist wahrscheinlich auch unbestritten. Aber aufgrund des geltenden Rechtes verliert das VBS jährlich Gelder in Millionenhöhe, die zur Refinanzierung der Armee zwingend gebraucht werden. Die Mängel der Schweizer Armee sind öfter Gegenstand der öffentlichen Diskussion, weshalb dort dringender Handlungsbedarf besteht, um die entsprechenden Beträge auch wieder für das VBS zu verwenden.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.