Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-06-05
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-05
Wortprotokoll
Die Initiative verlangt einen flächendeckenden und leicht sowie rasch erreichbaren postalischen Universaldienst, dies ausschliesslich mit Postangestellten und finanziert insbesondere durch die Einnahmen aus dem Briefmonopol und den Gewinnen einer hundertprozentig der Post gehörenden Postbank. Heute haben wir in Artikel 92 Absatz 2 der Bundesverfassung die Bestimmung, dass eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung in allen Landesgegenden gewährleistet sein soll, und zwar zu Tarifen, die nach einheitlichen Grundsätzen festgelegt werden.
Die FDP-Liberale Fraktion ist der Meinung, dass die erwähnte Verfassungsbestimmung nicht nur genügt, sondern sogar sehr gut formuliert ist und die richtige Grundlage für eine Post bietet, welche die Grundversorgung unter Gewährung der notwendigen unternehmerischen Freiheit für die Post sicherstellt. Dabei steht zu Recht die flächendeckende Erbringung der Grundversorgungsdienstleistungen im Vordergrund und nicht die Infrastruktur an sich. Die Infrastruktur ist bloss das Mittel, aber der Zweck ist das Erbringen der Grundversorgungsdienstleistungen. Folgerichtig wird es der Post in Artikel 14 des neuen Postgesetzes freigestellt, ob sie Postdienstleistungen an den Zugangspunkten - das sind Poststellen, Postagenturen in Zusammenarbeit mit Privaten, das sind öffentliche Briefeinwürfe, das ist der ergänzende Hausservice, das sind die Geldausgabeautomaten, das System für den elektronischen Zahlungsverkehr - allein oder in Zusammenarbeit mit privaten Dritten erbringen will.
Wir sind deshalb auch der Meinung, dass die heutige Regelung mit den Postagenturen, beispielsweise in anderen Verkaufspunkten oder in Tourismusbüros usw., gegenüber der Bevölkerung für die bessere Dienstleistung sorgt, als wenn an der Poststelle mit einer stark eingeschränkten Öffnungszeit festgehalten wird. Wir halten diese unternehmerische Freiheit für völlig richtig und lehnen diesen Punkt der Initiative ab.
Wenn die Sprecherin der Grünen vorhin angetönt hat, dass sie dafür sorgen würden, dass weitere Aufhebungen von Poststellen nicht mehr möglich seien, dann muss man ihr sagen, dass dies - zu Recht - nicht mehr Sache des Parlamentes ist; dafür gibt es ja bekanntlich eine entsprechende Kommission und das entsprechende Verfahren.
Die Initiative will weiter den Betrieb der Poststellen ausschliesslich durch Postangestellte vorsehen. Artikel 4 des neuen Postgesetzes sieht vor, dass alle Postdienstanbieter die branchenüblichen Arbeitsbedingungen anzubieten haben; sie haben zudem an GAV-Verhandlungen teilzunehmen oder sich über ihre Verbände an solchen zu beteiligen. Nach dem Postorganisationsgesetz richten sich die Arbeitsverhältnisse der Angestellten nicht mehr nach dem Bundespersonalgesetz, sie werden vielmehr ins OR überführt, verbunden mit der Pflicht, GAV-Verhandlungen zu führen. Das scheint uns richtig zu sein - nicht nur genügend, sondern angemessen und unternehmerisch richtig.
Die Finanzierung durch das Briefmonopol in der abschliessenden Form der Initiative lehnen wir ebenfalls ab. Wir begrüssen im Gegenteil die in Artikel 35 des neuen Postgesetzes aufgenommene Verpflichtung, die Auswirkungen der Marktöffnung bis 50 Gramm in der Schweiz und der vollständigen Marktöffnung in Europa zu evaluieren und spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht mit Vorschlägen zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten.
In den Kommissionsberatungen ist zudem nicht klargeworden, ob der Wortlaut der Initiative heisst, dass das integrale Briefmonopol wiederhergestellt werden soll oder ob von dem heutigen, noch verbleibenden Restmonopol von 50 Gramm ausgegangen wird. Beides, so oder so, lehnen wir ab. Eine Klarstellung dieser offenen Frage erübrigt sich für uns, dürfte aber für die weiteren Diskussionen vor dem Volk doch noch wichtig sein.
Auch die Querfinanzierung des Poststellennetzes durch eine Postbank lehnen wir, in Übereinstimmung mit mehreren Beschlüssen des Bundesrates und des Parlamentes, ab. Die Institution der Postfinance und ihre Überführung in eine privatrechtliche AG unterstützen wir. Eine Mehrheitsbeteiligung der Post genügt uns indes, eine hundertprozentige Beteiligung lehnen wir ab.
Heute Morgen haben wir von der Gewerkschaft Syndicom ein Schreiben erhalten, in dem wir aufgefordert werden, "den Willen des Volkes umzusetzen" und die Initiative anzunehmen. Ob der Volkswille mit der Umsetzung dieser Initiative tatsächlich erreicht wird, das wissen wir erst nach der Volksabstimmung. Diesem Schreiben habe ich jedenfalls keinen Hinweis auf einen heute bereits bestehenden positiven Volkswillen im Sinne der Initiative entnehmen können.
Sicher wissen wir aber heute, dass die initiierende Gewerkschaft Syndicom eine singuläre, um nicht zu sagen einsame Stellung einnimmt. Alle angehörten Organisationen haben sich gegen die Initiative ausgesprochen: die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, der Städteverband, der Gemeindeverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, der Schweizerische Gewerbeverband, das Konsumentenforum und sogar die Gewerkschaft Transfair, ein Personalverband. Transfair hat sich in der Anhörung ganz klar so geäussert, dass die Initiative seinerzeit zwar richtig war, dass sie heute ihren Zweck aber erfüllt habe, weil die wichtigsten Ziele mit dem neuen Postgesetz erreicht würden.
Wir sind ebenfalls dieser Ansicht. Wir sind der Meinung, dass die Initiative in diesem Sinne einen Anachronismus darstellt und dass sie im Hinblick auf die Umsetzung des Postgesetzes, des Postorganisationsgesetzes sowie der Postverordnung zurückgezogen werden sollte. Falls sie nicht zurückgezogen wird, lehnen wir sie ganz klar ab.