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Huber Gabi · Nationalrat · 2012-06-06

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-06

Wortprotokoll

Die Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 26. April 2012 die von Kollege Carlo Sommaruga eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt, dass Potentatengelder strafrechtlich eingezogen werden können, ohne dass ein konkreter Zusammenhang zwischen den begangenen strafbaren Handlungen und der Schweiz besteht. Ausserdem fordert sie eine Umkehr der Beweislast, das heisst, Potentaten sollen nachweisen müssen, dass die betreffenden Vermögenswerte nicht krimineller Herkunft sind.

Das Instrument der parlamentarischen Initiative erscheint der Kommissionsmehrheit aus formellen Gründen nicht zweckmässig, denn das Parlamentsgesetz besagt in Artikel 110, dass der Weg über eine parlamentarische Initiative unter anderem dann als zweckmässig beurteilt wird, wenn die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes auf diesem Wege voraussichtlich zeitgerechter erreicht werden kann als auf dem Weg über die Motion bzw. wenn die von angenommenen Motionen verlangte Ausarbeitung eines Erlassentwurfes nicht rechtzeitig erfolgt ist.

Genau das ist hier nicht der Fall. Das Anliegen der Initiative kann - die Minderheitssprecherin hat darauf hingewiesen - auch im Rahmen der Motion 11.3151 berücksichtigt werden. Diese Motion ist von beiden Räten angenommen worden. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Priorität bei der Umsetzung dieser Motion liegen muss. Diese hat zwar nicht dasselbe Anliegen, das ist richtig, aber doch ein sehr ähnliches. Sie beauftragt den Bundesrat, eine Vorlage auszuarbeiten, mit welcher für die heute gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung verfügte Blockierung von Geldern gestürzter Potentaten eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird. Die Arbeiten zur Umsetzung dieser Motion sind in der Verwaltung bereits im Gange.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass das Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen bereits die Möglichkeit bietet, Geld einzuziehen. Sie erachtet es deshalb nicht als notwendig, eine weitere Regelung vorzusehen.

Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt deshalb mit 11 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben; dies, wie ausgeführt, insbesondere aus formalen Gründen.