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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2012-06-06

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-06

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, die parlamentarische Initiative Sommaruga Carlo in der ersten Phase zu unterstützen.

Mit der Lex Duvalier, dem nun vor rund einem Jahr in Kraft gesetzten Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen, wurde eine Lücke im schweizerischen Recht geschlossen. Das ist aber ein anderer Fall; es geht um die notrechtliche Sperrung von Vermögenswerten gestürzter Potentaten. Hier, im Bereich, zu welchem Herr Sommaruga eine parlamentarische Initiative eingereicht hat, geht es um eine andere Gesetzeslücke. Diese zu schliessende Gesetzeslücke betrifft das Strafgesetzbuch und das Strafprozessverfahren; es geht also nicht um das Geldwäschereigesetz, wie das vermutlich bei der notrechtlichen Sperrung der Fall ist.

Die Lücke besteht darin, dass heute die Einziehung von Vermögenswerten, die ausländischen Potentaten gehören, durch die Auslegung von Artikel 70 StGB verhindert wird. Deshalb muss das Strafgesetzbuch dort so ergänzt werden, wie es die parlamentarische Initiative Sommaruga Carlo verlangt. Gemäss der heutigen Bundesgerichtspraxis, beispielsweise im Entscheid Al Kassar (BGE 128 IV 145) ist die Einziehung, wenn kein gültiges Rechtshilfeersuchen des ausländischen Staates oder keine Straftat in der Schweiz vorliegt, hier in der Schweiz nur dann möglich, wenn die strafbare Handlung, aus der die einzuziehenden Vermögenswerte stammen, gestützt auf die Artikel 3 bis 7 StGB mit der Schweiz in Verbindung gebracht werden können.

Herr Sommaruga hat soeben ausgeführt, dass der Vorschlag, den die Initiative aufnimmt, von namhaften Schweizer Strafrechtsprofessoren und Geldwäschereiexperten wie Professor Pieth aus Basel und Professorin Cassani aus Genf unterstützt wird.

Wir sollten diese Lücke schliessen, damit eben dann, wenn kein offizielles Rechtshilfegesuch aus dem ausländischen Staat kommt oder möglich ist, die Schweiz eigenständig handeln kann. Herr Sommaruga hat Ihnen das Beispiel der ehemaligen pakistanischen Staatspräsidentin Benazir Bhutto genannt, wo das oberste Gericht urteilte, dass Vermögenswerte dieser Person in der Schweiz lagen, welche eindeutig unrechtmässig erworben worden waren und für die ein Rechtshilfegesuch einzureichen gewesen wäre. Nur haben damals die zuständigen pakistanischen Behörden, vermutlich aufgrund von Korruption, das wissen wir ja nicht so genau, kein solches Gesuch eingereicht.

Der zweite Punkt ist die Beweislastumkehr bei Potentaten. Das müsste in Artikel 72 angepasst werden. Es geht also um zwei Ergänzungen bzw. Anpassungen im Strafgesetzbuch. Die Schweiz würde mit dieser Anpassung kein Neuland betreten. Sowohl Österreich wie Liechtenstein haben diese Gesetzeslücke bereits geschlossen, sowohl was grundsätzlich die Einziehung von Vermögenswerten von Potentaten betrifft, als auch für den Fall, dass eben die Vortat ausschliesslich im Ausland begangen wurde.

Nun wurde in der Kommission geltend gemacht, der Bundesrat sei ja schon daran, die Umsetzung der Motion Leutenegger Oberholzer 11.3151 vorzubereiten, welche die Blockierung von Geldern bereits gestürzter Potentaten betreffe. Das ist aber ein ganz anderes Thema. Dort wird die Umsetzung im Geldwäschereigesetz oder in einem eigenen Bundesgesetz gemacht werden. Hier geht es, wie schon mehrfach ausgeführt, um geringfügige Anpassungen im Strafgesetzbuch, welche aber die Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz verbessern werden.