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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2012-06-06

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-06

Wortprotokoll

Die grosse Mehrheit der Kommission - sie entschied mit 16 zu 9 Stimmen - lehnt die parlamentarische Initiative Bäumle [PAGE 970] ab. Eine fast gleichlautende Initiative (09.420) wurde vom Rat mit 117 zu 65 Stimmen abgelehnt.

Was würde es bedeuten und auslösen, wenn wir dieser Initiative Folge gäben? Ich kann mich da weitgehend den Äusserungen des Vorredners respektive dem Redner zum fast gleichlautenden Geschäft, unserem ehemaligen Ratskollegen Werner Messmer, anschliessen. Die Risikoprämie von 5 Rappen würde quasi eine Verdoppelung des Preises für Strom aus Kernenergie bedeuten; die Strompreise würden in der Schweiz um durchschnittlich 20 bis 25 Prozent steigen. Sie müssen sich darüber im Klaren sein: Mit dieser Initiative bürden Sie der Schweizer Volkswirtschaft zusätzliche 1,5 bis 2 Milliarden Franken auf. Es ist eine Milchbüchleinrechnung. In Zeiten, wo die Produktion sonst schon teuer ist, ist das sicher nicht opportun - wenn wir einerseits über konjunkturstützende Massnahmen, über Wachstumspakete diskutieren, können wir nicht andererseits den Privaten und Firmen 1,5 bis 2 Milliarden Franken aufbürden.

Die Mehrheit der Kommission lehnt die parlamentarische Initiative aus wirklich guten Gründen ab. Im Jahr 2008 haben wir uns mit der Haftungsfrage auseinandergesetzt; das ist im Kernenergiehaftpflichtgesetz korrigiert worden, es ging um 1,8 Milliarden Franken. Herr Bäumle hat vergessen zu erwähnen, dass bei den Kernkraftwerken neben der Haftpflicht, welche internationalen Übereinkommen unterliegt, auch noch die Werkeigentümerhaftung gilt; die Werkeigentümerhaftung ist unbeschränkt. Man muss beides beachten.

Das Hauptziel der Initiative ist ganz klar eine Zweckentfremdung von Geld - eingesetzt würde das Geld nicht etwa für die Versicherungsfrage, das ist sehr wichtig, sondern für erneuerbare Energien. Es werden mit dieser Initiative keine neuen Reserven für die Sicherheit der Kernkraftwerke geschaffen. Es gibt einfach eine Umverteilung zu den erneuerbaren Energien. So gesehen gibt es die vom Initianten suggerierte Risikoverminderung überhaupt nicht. Es ist nur eine Umverteilung zu den erneuerbaren Energien. Die Haftpflichtrisiken werden dadurch nicht besser gedeckt. Das ist eine sehr wichtige Aussage, die in der Kommission diskutiert wurde.

Was Risikoprämie und Zwecksteuer betrifft, muss der Initiant vonseiten der Kommission korrigiert werden: Die Verwaltung hat klar ausgesagt, dass eine Risikoprämie eine Zwecksteuer ist. Sie würden hier also eine neue Steuer einführen; das ist nicht verfassungsmässig, eine entsprechende Grundlage fehlt.

In der Kommission wurde von einigen sogar argumentiert, die Risikoprämie sei eine Lenkungsabgabe, wobei die Lenkungswirkung ja gar nicht ausgewiesen ist. Risikoprämie, Lenkungsabgabe, Steuer - wir hatten in der Kommission eine ziemlich diffuse Diskussion. Es ist per definitionem klar, dass Sie hier eine neue Steuer einführen. Das ist verfassungswidrig, das zeigen auch die Ausführungen der Verwaltung.

Zur Marktdiskussion: Es gibt auch andere Möglichkeiten, Marktmechanismen einzuführen. 2002 wurde leider die Revision des Elektrizitätsmarktgesetzes abgelehnt. Damals hat es das Schweizervolk verpasst, mehr Markt einzuführen. Wir haben 2014 und 2015 weitere Möglichkeiten, Liberalisierungsschritte im Strommarkt zu machen. Solche Schritte schaffen eine nachhaltige Marktsituation, nicht Umverteilungsübungen.

Fazit: 1,5 bis 2 Milliarden Franken Mehrkosten für die Öffentlichkeit, Verfassungswidrigkeit, eine Zweckentfremdung von Geldern, die nicht in die Deckung der Risiken von Kernkraftwerken fliessen.

Aufgrund der widersprüchlichen Argumente des Initianten hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen entschieden, der Initiative keine Folge zu geben. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun.