Rösti Albert · Nationalrat · 2012-06-06
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-06
Wortprotokoll
Natürlich ist der Schutz des Kulturlandes ein sehr zentrales Anliegen. Das Kulturland bildet die Grundlage der landwirtschaftlichen Produktion und damit der Ernährung der Bevölkerung als Teil der Unabhängigkeit unseres Landes. Das Kulturland muss deshalb geschützt werden. Dazu ist aber - wie mehrheitlich auch dargelegt - die Landschafts-Initiative mit ihrem Moratorium für 20 Jahre das falsche Instrument. Mit dem Moratorium werden einerseits jene Gemeinden bestraft, die bisher mit dem Boden haushälterisch umgegangen sind und mit Einzonungen zurückhaltend waren, während andererseits jene Gemeinden bevorteilt werden, die grosse Bauzonenreserven geäufnet und weniger auf das Kulturland geachtet haben. Zudem fehlt die notwendige Flexibilität, wenn es darum geht, an einem Ort neu einzuzonen, wo das Kulturland vielleicht weniger gefährdet ist als anderswo, statt bereits eingezontes, gutes Kulturland zu verbauen. Es dürfte schwierig sein, Gemeinden mit Einzonungen dazu zu bewegen, Rückzonungen für andere Gemeinden zu machen. Die Initiative sieht zwar vor, dass der Bundesrat Ausnahmen gewähren kann; diese Ausnahmen sind aber nicht weiter spezifiziert.
Auch die wirtschaftliche Entwicklung erfordert für Gemeinden und Kantone zuweilen eine ausreichende Flexibilität, wenn es zum Beispiel um die Ansiedlung von Firmen geht. Hier greift die Initiative mit dem Moratorium ungebührend in die Kompetenzordnung ein. Gemäss Bundesverfassung sind die Kantone zuständig für die Raumplanung. Es darf nicht sein, dass der Bund die Kantone und Gemeinden in ihrer Kompetenz, über die Nutzung des Territoriums gemäss regional unterschiedlichen Entwicklungsbedürfnissen zu entscheiden, weiter einschränkt. Die subsidiäre Kompetenz des Bundes im Bereich Raumplanung muss gewahrt werden.
Dieser Grundsatz wird mit der Revision des Raumplanungsgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative richtigerweise nicht angetastet. Das Anliegen, das Kulturland zu schützen, wird im indirekten Gegenvorschlag, der Revision des Raumplanungsgesetzes, vollumfänglich berücksichtigt. Unter anderem auch mit klarer Unterstützung der SVP-Fraktion wurde im Rahmen der Revision beschlossen, Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a zu präzisieren, indem die Erhaltung von genügend Kulturland, insbesondere der Fruchtfolgeflächen, als Planungsgrundsatz postuliert wird.
Dem Kulturlandschutz muss auch in anderen Bereichen Rechnung getragen werden. Der Rat hat dies anlässlich der letzten Session mit der Flexibilisierung der Waldflächenpolitik getan. Die SVP wollte hier noch weiter gehen. Ein weiteres Zeichen für den Schutz des Kulturlandes und der Fruchtfolgeflächen kann unser Rat nächste Woche mit der Annahme der Motion der UREK zum Vollzug der Revitalisierung der Gewässer setzen. Die SVP wird diese Motion unterstützen, nicht um ein bestehendes Gesetz durch die Hintertüre abändern zu wollen, sondern um klare Signale zu setzen, in welche Richtung es im Rahmen des im Vollzug vorhandenen Spielraums gehen soll. Diese beispielhaft erwähnten Instrumente dienen dem Schutz des Kulturlandes mehr als das starre Moratorium der Landschafts-Initiative.
Deshalb bitte ich Sie, Nein zu sagen zur Landschafts-Initiative und diese zur Ablehnung zu empfehlen.