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Fässler Daniel · Nationalrat · 2012-06-06

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-06

Wortprotokoll

Wer heute mit dem Zug oder mit dem Auto durch das sogenannte Mittelland fährt, gewinnt den Eindruck, dass das Kulturland nicht nur unter Druck steht, sondern auch an allen Ecken und Enden bebaut wird. Vergleicht man aktuelle Luftaufnahmen mit solchen aus früheren Jahrzehnten, stellt man unschwer fest, dass dies kein subjektiver Eindruck ist und nicht täuscht, sondern eine [PAGE 947] ernstzunehmende Tatsache ist. Einfamilien- und Mehrfamilienhausquartiere schiessen in die Höhe, Gebiete mit grossflächigen Industriebauten dehnen sich aus, neue Einkaufsquartiere samt Verkehrs- und Parkierungsanlagen fressen sich in die Landschaft hinein usw. In gewissen Gegenden des Voralpen- und Alpenraums präsentiert sich die Entwicklung nicht anders.

Vor diesem Hintergrund ist die Landschafts-Initiative lanciert worden. Sie trägt dem Unbehagen eines nicht zu unterschätzenden Teils der Bevölkerung Rechnung, der sich an der Zersiedelung der Landschaft stört.

Das Ziel der Initiative, Kulturland zu schützen, findet im Grundsatz Unterstützung. Doch die Initiative dient auch der Bewältigung von anderen Frustrationen, insbesondere im Bereich der Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt. Dabei stehen sich viele selber am nächsten. Man stört sich an neuen Überbauungen, geniesst aber selber die freie Aussicht aus der eigenen Wohnung. Man stört sich an neuen Strassenprojekten in der Nähe des eigenen Wohnraums, fährt aber selber für das sogenannte Einkaufsvergnügen mit dem Auto los.

Diesen gesellschaftlichen Entwicklungen möchte die Initiative mit raumplanerischen Mitteln begegnen. Was im Ansatz nachvollzogen werden kann, ist bei genauerer Betrachtung aber rundweg abzulehnen, und zwar nicht nur wegen des Baulandmoratoriums, auf das ich noch zu sprechen komme.

Gemäss geltender Bundesverfassung legt der Bund die Grundsätze der Raumplanung fest, die der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes dienen soll. Die konkrete Umsetzung der Raumplanung ist heute aber allein Sache der Kantone. Dies möchten die Initianten ändern, indem sie die Raumplanung neu zu einem gemeinschaftlichen Aufgabenbereich von Bund und Kantonen machen wollen. Das ist eine partielle Kompetenzverschiebung weg von den Kantonen, die die CVP als dem Föderalismus verpflichtete Partei nicht akzeptieren kann. Gleich wie bei der Zweitwohnungs-Initiative wird auch bei den Grundsätzen der Raumplanung das Heil in zentralistischen Massnahmen gesucht, die den unterschiedlichen Ausgangslagen in den Kantonen nicht Rechnung tragen. Gegen die Trennung des Baugebietes vom Nichtbaugebiet ist auf den ersten Blick nichts einzuwenden, denn das ist das Grundziel schlechthin des im Jahre 1979 erlassenen Raumplanungsgesetzes - doch es gibt auch noch Kantone, in denen nicht die dörfliche Siedlung die traditionelle Siedlungsstruktur ist, sondern die Streusiedlung. Auch gegen den Schutz des Kulturlandes ist an sich nichts einzuwenden - doch auch in ländlichen Gegenden soll gewohnt und gearbeitet werden können. Dies alles sind Zielkonflikte, die nach einer Abwägung der verschiedenen Interessen vor Ort bedürfnisgerecht und damit besser gelöst werden können.

Abgesehen von der teilweisen Kompetenzverschiebung hin zum Bund verfolgen die Initianten mit der Neuformulierung von Artikel 75 der Bundesverfassung Ziele, die sich zu einem grossen Teil mit dem geltenden Recht decken oder auf die mit der 1. Teilrevision des Raumplanungsgesetzes reagiert werden soll.

Als kritisch oder, etwas klarer ausgedrückt, völlig unsinnig sind die von den Initianten verlangten Übergangsbestimmungen zu beurteilen, die das Herzstück der Initiative enthalten: Während 20 Jahren soll die Gesamtfläche der Bauzonen nicht vergrössert werden dürfen. Das heisst nichts anderes, als dass Neueinzonungen nur noch gegen Auszonungen möglich wären. Wer nun argumentiert, das sei doch kein Problem, weil in einer gesamtschweizerischen Optik zwischen 17 und 24 Prozent der Bauzonen unüberbaut sind, der verkennt die Realität völlig. Oder gibt es tatsächlich jemand in diesem Saal, der daran glaubt, dass z. B. die Waadtländer Bauzonen auszonen und die betroffenen Grundeigentümer teuer entschädigen, damit die Genfer neues Bauland einzonen können?

Es gibt einige Kantone, die mit einem Baulandmoratorium von 20 Jahren irgendwie leben könnten. Jene Kantone aber, die bei ihrer Raumplanung die Hausaufgaben erfüllt haben, sowie jene Kantone, die unter einem grossen Siedlungsdruck stehen, würden bestraft. Das in diesen Kantonen noch vorhandene Bauland würde aufgrund des noch grösser werdenden Missverhältnisses von Angebot und Nachfrage massiv verteuert. Der Durchschnittsbürger könnte sich definitiv kein Eigenheim mehr leisten. Die auf grössere Flächen angewiesenen KMU könnten sich nicht mehr entwickeln. Die Konsequenzen wären vorhersehbar: Nicht nur Private, sondern auch Gewerbe- und Industriebetriebe würden zunehmend in ländliche Gebiete von Kantonen mit genügenden und bezahlbaren Baulandreserven ausweichen. Die Folgen wären ein Entwicklungsstopp auf der einen Seite und noch grössere Pendlerströme auf der anderen Seite. Das möchte hoffentlich niemand, vermutlich nicht einmal die Initianten - nur, diese haben das Ganze offensichtlich nicht zu Ende gedacht.

Die Landschafts-Initiative ist zentralistisch, starr, ungerecht und trägt den unterschiedlichen regionalen Verhältnissen keine Rechnung. Die wahrscheinlichen Szenarien nach einer Annahme der Initiative mag sich die CVP/EVP-Fraktion nicht als Realität vorstellen, sie lehnt daher die Landschafts-Initiative zusammen mit der Mehrheit der Kommission entschieden ab.