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AB 125254

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-06-11

Wortprotokoll

Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Erhaltung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft erfolgt heute in Form einer öffentlich-privaten Partnerschaft. Private Erhaltungsorganisationen führen im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) Projekte zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von für die Schweizer Landwirtschaft wichtigen alten Sorten durch. Diese Kooperation ist äusserst erfolgreich und geniesst auch international hohes Ansehen. Daran will der Bundesrat auch in Zukunft nichts ändern. Die Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen unterstützt das BLW heute im Vollzug des Nationalen Aktionsplans.

In dieser Funktion ist die Kommission als Auftragsempfängerin dem BLW verpflichtet; in der Rolle als Verein hat sie aber gleichzeitig die Interessen ihrer Mitglieder zu wahren, zu denen auch private Erhaltungsorganisationen gehören können. Dies führt bei der heutigen Organisationsstruktur bei den Vollzugsarbeiten zu Interessenkonflikten. Die Folge sind Reibungsverluste und Doppelspurigkeiten. Mit den vorgesehenen Massnahmen will der Bundesrat die Umsetzung effizienter gestalten und die Kompetenzen klarer regeln. Dadurch können die verfügbaren Mittel wirksamer und noch gezielter für Erhaltungsprojekte eingesetzt werden. Die Details der neuen Organisationsstruktur sind noch nicht festgelegt, sie werden unter Beteiligung der privaten Erhaltungsorganisationen und der Kommission erarbeitet.