Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2012-06-11
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-06-11
Wortprotokoll
Die Motion fordert eine Übernahme der Betriebsrats-Richtlinie der EU. Mitwirkungsrechte der Schweizer Arbeitnehmer in den Betriebsräten von EU-weit operierenden Unternehmen sollen gestärkt werden. Frau Leutenegger Oberholzer hat dies eben ausgeführt. Ich kenne die Thematik aus der Praxis. Die EU kennt Betriebsräte, bei uns heisst das in der Regel Betriebskommission. Es wurde richtig gesagt, dass diese Betriebsräte für Unternehmungen mit über tausend Angestellten vorgeschrieben sind und dass die Unternehmungen mit über tausend Angestellten dann noch in mehr als einem Mitgliedstaat aktiv sein müssen. Von der Betriebsrats-Richtlinie sind auch die Schweizer Arbeitnehmer und Unternehmen in einem gewissen Grad betroffen, auch das wurde richtigerweise gesagt.
Das Freizügigkeitsabkommen räumt Schweizer Angestellten von Unternehmen, die in einem Mitgliedstaat der EU niedergelassen sind, einen Anspruch auf Gleichbehandlung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen ein. Darüber hinaus sind in der Schweiz domizilierte Unternehmen mit EU-Niederlassungen verpflichtet, die zur Einrichtung eines europäischen Betriebsrates oder zur Schaffung eines Unterrichtungs- oder Anhörungsverfahrens nötigen Informationen zu erheben. Unabhängig davon gelten für alle in der Schweiz angestellten Personen die Mitwirkungs- und Informationsregeln des Obligationenrechts, des Mitwirkungsgesetzes sowie des Fusionsgesetzes. Darin sind zwingende Konsultations- und Informationspflichten zugunsten der Angestellten festgelegt.
Ein autonomer Nachvollzug der EU-Betriebsrats-Richtlinie durch die Schweiz kann schliesslich die von der Motion angestrebte Stärkung der Partizipationsrechte von Schweizer Arbeitnehmern auf EU-Ebene aufgrund des grenzüberschreitenden Elementes nicht absichern. Ein Einbezug in die Umsetzung der EU-Betriebsrats-Richtlinie würde vielmehr den Abschluss eines Abkommens mit der EU erfordern. Vor dem Hintergrund der europapolitischen Interessenlage erachtet der Bundesrat die Aufnahme entsprechender Verhandlungen als nicht opportun. Als ehemaliger Unternehmer plädiere ich weiterhin für die Sozialpartnerschaft à la Suisse - die führt weiter, letztlich auch für den Arbeitnehmer und seinen Arbeitsplatz, Herr Pardini.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, die Motion abzulehnen.