Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-06-11
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-11
Wortprotokoll
Die Mitwirkungsrechte der Lohnabhängigen in der Schweiz sind absolut ungenügend. Mit zwei Motionen, die heute beide traktandiert sind, möchte ich die Mitwirkungsrechte der Schweizer Arbeitnehmenden stärken. Die eine betrifft die Vertretung in europäischen Betriebsräten, die andere betrifft eine Revision des Mitwirkungsgesetzes; darüber werden wir nachher sprechen.
Zur Motion "Mitwirkung in EU-Betriebsräten": Diese will sicherstellen, dass die Schweizer Arbeitnehmerinnen und [PAGE 1027] Arbeitnehmer in Unternehmen, die der EU-Richtlinie unterstehen, ebenfalls vertreten sind bzw. dass die europäische Betriebsrat-Richtlinie von der Schweiz übernommen bzw. angewendet wird. Das sichert den Schweizer Lohnabhängigen gleich lange Spiesse wie jene ihrer ausländischen Kolleginnen und Kollegen.
Warum ist das wichtig? In der EU müssen Unternehmungen einen europäischen Betriebsrat einführen, wenn sie mindestens 1000 Angestellte und mindestens zwei Betriebsteile mit 150 Arbeitnehmenden in zwei EU-Ländern haben. Das gilt auch für Schweizer Konzerne, die in der EU präsent sind. Da die Schweiz die Richtlinie nicht vollzogen hat, haben die Angestellten aus der Schweiz keinen Rechtsanspruch, in diesen Betriebsräten vertreten zu sein. Das hat nun einen doppelten Nachteil: Zum einen können sie auf Konzernebene nicht mitsprechen, zum anderen schwächt das in einem Konfliktfall die Position des Standortes Schweiz, da eben die ausländischen Kolleginnen und Kollegen andere Interessen vertreten als jene der Schweiz. Diese Betriebsrat-Richtlinie - das wissen vor allem die Gewerkschaftsvertreter hier im Saal - sichert den Lohnabhängigen in Ergänzung zum nationalen Recht Anhörungs- und Informationsrechte, und zwar Rechte, die über das Mitwirkungsgesetz der Schweiz hinausgehen. Das wird nun immer wichtiger, da immer mehr Unternehmungen länderübergreifend organisiert sind.
Heute ist die Praxis dieser multinational tätigen Schweizer Unternehmungen unterschiedlich. Bei ABB ist auch die Vertretung der Schweizer Arbeiter im Betriebsrat sicher, bei Alstom sind die Schweizer untervertreten, bei Nokia Siemens wiederum sind die Schweizer im europäischen Betriebsrat überhaupt nicht vertreten. Sie sehen, dass es eine klare Diskriminierung von Schweizer Lohnabhängigen gibt. Wie gesagt, ein Rechtsanspruch auf eine solche Vertretung existiert nicht. Ein solcher Anspruch ist erst gegeben, wenn mit einem Abkommen die gegenseitige Anwendung der europäischen Betriebsrats-Richtlinie gewährleistet wird.
Ich ersuche Sie deshalb um Zustimmung zur Motion. Damit beseitigen Sie eine Diskriminierung der Schweizer Lohnabhängigen gegenüber ihren ausländischen Kolleginnen und Kollegen. Sie unterstützen damit gleichzeitig den Standort Schweiz, denn dann werden bei einem Konfliktfall die Interessen unseres Standortes in einem multinationalen Konzern gleich stark vertreten sein wie die Interessen ausländischer Standorte. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.