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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2012-06-11

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-11

Wortprotokoll

Ursache für meine parlamentarische Initiative, Ursache auch für die parallel eingereichte und gleichlautende Motion Jenny ist ein Urteil des Bundesgerichtes. Das Urteil bezieht sich auf Artikel 170 des Landwirtschaftsgesetzes, in dem die Ausrichtung von Direktzahlungen an Landwirte von gewissen Voraussetzungen abhängig gemacht wird. Eine der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, ist die Erfüllung der Tierschutzvorschriften.

Im vom Bundesgericht beurteilten Fall ging es um die Frage, ob einem wegen Tierquälerei verurteilten Landwirt Direktzahlungen ganz oder teilweise gestrichen werden können. Das Bundesgericht hat gesagt, dass die gänzliche Streichung der Direktzahlungen nicht zulässig sei, da Direktzahlungen Entschädigungen für konkrete Leistungen seien, weshalb nur diejenigen Zahlungen gestrichen werden dürfen, die in einem Zusammenhang mit der Tierhaltung stehen. Das bedeutet in der Praxis, dass nur rund 40 Prozent der Leistungen gestrichen werden können, da nur rund 40 Prozent der Direktzahlungen einen Konnex, einen Zusammenhang mit den Tierschutzvorschriften aufweisen. Das hat dann im konkreten Fall zu einer Teilverweigerung geführt.

Das entsprechende Urteil des Bundesgerichtes hat in der breiten Öffentlichkeit zu Kopfschütteln geführt und Fragen aufgeworfen. Man hat sich die Frage gestellt, ob es tatsächlich richtig sei, dass ein Landwirt, der wegen Tierquälerei verurteilt wird und die Voraussetzungen für die Direktzahlungen also nicht erfüllt, trotzdem noch einen grossen Teil, nämlich 60 Prozent, der Direktzahlungen erhalten soll.

Meine parlamentarische Initiative will diesen Missstand beheben, will hier Klärung bringen. Artikel 170 des Landwirtschaftsgesetzes sieht vor, dass bei der Nichteinhaltung der für die landwirtschaftliche Produktion massgeblichen Bestimmungen der Gewässerschutz-, der Umweltschutz- und eben auch der Tierschutzgesetzgebung diese Leistungen gekürzt respektive verweigert werden können. Das Bundesgericht hat nun mit seiner einschränkenden Interpretation des Gesetzes ermöglicht, dass diesem Grundsatz nicht vollständig Nachdruck verliehen werden kann. Darum braucht es eine Präzisierung der entsprechenden Bestimmungen.

Die parlamentarische Initiative will deshalb erreichen, dass die Direktzahlungen an Landwirte, die wegen Tierquälerei verurteilt worden sind, gänzlich gestrichen werden können. Der Bundesrat hat dieses Anliegen von sich aus aufgenommen und in die Agrarpolitik 2014-2017 eingefügt, allerdings in einer eingeschränkten Version. Meine parlamentarische Initiative zielt darauf ab, sämtliche Leistungen, sämtliche Subventionen streichen zu können. Der Bundesrat will dies auf Direktzahlungen einschränken.

Persönlich bin ich mit der Einschränkung, die der Bundesrat vornimmt, einverstanden. Ich glaube deshalb, dass es zum jetzigen Zeitpunkt richtig ist, wenn man meiner parlamentarischen Initiative Folge gibt, also grundsätzlich entscheidet, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht. Dass dann allerdings die Version des Bundesrates den Vorzug erhalten soll, dagegen habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden.

Ich ersuche Sie in diesem Sinne, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.