Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-06-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-06-14
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist mit fast allem einverstanden, was als Resultat aus der Einigungskonferenz herausgekommen ist. Wir haben vier Vorbehalte, bei welchen wir das Resultat oder den Antrag der Einigungskonferenz ablehnen. Das sind Artikel 3 Ziffer 4ter, dann Artikel 19 Ziffer 53bis, Artikel 26 Ziffer 88bis und Artikel 26 Ziffer 88quater; ich werde dazu kurz etwas sagen. Bei vier Bestimmungen unterstützen wir die Minderheit, nämlich bei Artikel 6 Ziffer 11ter, Artikel 9 Ziffer 23ter, Artikel 11 Ziffer 30bis und Artikel 11 Ziffer 30ter. Ich werde nur zu einem dieser Minderheitsanträge noch etwas sagen. Im Übrigen sei so die Haltung des Bundesrates an Sie mitgeteilt.
Zuerst einmal möchte ich mich kurz zu den Bestimmungen äussern, bei welchen wir mit der Einigungskonferenz nicht ganz einiggehen:
Zum Ersten zu Artikel 3 Ziffer 4ter, "Förderung der industriellen Produktion und des Tourismus in den verschiedenen Landesteilen": Wir sind der Auffassung, dass wir uns zur Erreichung einer regional ausgewogenen Entwicklung der Schweizer Volkswirtschaft bereits in Ziffer 5 aussprechen. Das muss man hier also nicht auch noch tun. Dann möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass wir zur Standortförderung, die in den Jahren 2016 bis 2019 weitergeführt werden soll, Instrumente des Bundes haben, die im Hinblick darauf auch weiterentwickelt werden, und dass die Standortförderung des Bundes sehr weit geht: Sie umfasst nämlich Exportförderung, Standortpromotion, Tourismuspolitik, KMU-Politik und auch noch Regionalpolitik. Der Bundesrat hat sich entschieden, nicht einfach einen Bereich speziell zu unterstützen, sondern zu sagen, dass wir in unserem Land die Wirtschaft insgesamt unterstützen wollen. Wir wollen aber nicht eine eigentliche Industriepolitik machen. Darum möchte ich Sie bitten, auf diese Massnahme hier zu verzichten.
Zum Zweiten zu Artikel 19 Ziffer 53bis: Ich möchte Sie bitten, auch diese Bestimmung zu streichen. Es geht hier um Ausbildungsförderung im Pflegebereich, um dem Mangel an inländischem Personal zu begegnen. Das ist an sich eine ureigenste Aufgabe der Kantone. Das Problem ist erkannt. Der Bund, die Kantone und die entsprechenden Bereiche - also der Berufsbildungs- und der Pflegebereich - arbeiten intensiv zusammen. Wir bemühen uns hier auch, gute Wege zu finden. Aber noch einmal: Die Kompetenz liegt bei den Kantonen. Es kann an sich nicht sein, dass wir jetzt auf Bundesebene hier in die Kantonskompetenzen eingreifen.
Zum Dritten zu Artikel 26 Ziffer 88bis, der Förderung der Mint-Bereiche: Das ist auch eine Massnahme, die an sich in erster Linie bei den Kantonen anfällt, denn das massgebliche Alter für den Entscheid, in welche Richtung ein Kind oder ein Jugendlicher geht, liegt, so sage ich jetzt einmal, zwischen einem und fünfzehn Jahren, und für die Ausbildung in diesem Alter sind die Kantone zuständig. Aber auch hier ist es so, dass der Bund in den Planungen sehr stark mitarbeitet und Projekte unterstützt. Er ist in der Mint-Förderung also aktiv, aber im Rahmen der geltenden Kompetenzordnung. Und ich möchte Sie bitten, diese Kompetenzordnung jetzt nicht zu durchbrechen.
Zum Vierten zu Artikel 26 Ziffer 88quater, "Konsolidierung und Ausbau der Ausbildungsbeiträge; Harmonisierung des Systems in Zusammenarbeit mit den Kantonen und in Übereinstimmung mit dem Stipendienkonkordat der EDK, um die Chancengleichheit beim Zugang zur Bildung zu gewährleisten": Auch das - die Stipendien - ist klar eine kantonale Aufgabe. Mit dieser Formulierung kann man dann leben, wenn man sich bewusst ist, dass diese Kompetenz eine kantonale Kompetenz bleibt, dass das Stipendienwesen also nicht plötzlich dem Bund zugewiesen wird, und zwar weder mit Bezug auf den Inhalt noch mit Bezug auf die Finanzierung. Unter diesem Vorbehalt kann ich mich einverstanden erklären, dann also, wenn man sagt: Das geschieht in Übereinstimmung mit dem Konkordat - neun Kantone haben dieses Konkordat ja bereits unterzeichnet - und im Bewusstsein, dass die Kompetenz eine kantonale ist, und zwar inhaltlich und finanziell, und das auch bleiben soll. Unter diesem Vorbehalt bin ich damit einverstanden.
Zu Artikel 6 Ziffer 11ter: Ich spreche nur zu diesem Minderheitsantrag - zu den anderen habe ich schon gesprochen -, und zwar nur deshalb, weil Herr Nationalrat Aeschi den Antrag der Minderheit so begründet hat, dass er gesagt hat, [PAGE 1158] man müsse sich jetzt gegen Einfluss von aussen, gegen europäischen Einfluss, wehren. Wir sind auch der Auffassung, dass diese Ziffer gestrichen werden soll, aber mit einer anderen Begründung. Es geht nämlich darum, dass wir uns in der Diskussion über die Regierungsreform klar darüber unterhalten haben, was es braucht, um diese Aussenkontakte verstärkt wahrnehmen zu können. Wir haben bei Ihnen und auch im Ständerat dafür votiert - im Ständerat mit Erfolg, bei Ihnen noch nicht -, dass wir zusätzliche Staatssekretäre brauchen, um diesen Aussenbereich besser abdecken zu können als heute. Aber diese Diskussion läuft im Zusammenhang mit dem RVOG. Die Vorlage ist im Ständerat jetzt wieder eine Runde weiter gekommen, und sie wird wieder zu Ihnen kommen. Machen Sie dort diese Fortschritte - sie sind nötig, wir unterstützen sie. Eine neue Massnahme hier bringt an sich nichts. Darum kann man sie hier ablehnen.
Dann möchte ich mich zum Schluss bei der ganzen Kommission noch herzlich bedanken. Es war eine konstruktive Zusammenarbeit für mich, eine interessante Zusammenarbeit, eine ausgezeichnete Zusammenarbeit. Wir hatten interessante Diskussionen, auch wenn wir uns gelegentlich lange darüber unterhalten haben, ob es richtig ist, dass das Parlament die Indikatoren und die Massnahmen bestimmt. Es ist letztlich Ihr Entscheid, wie Sie in diesen Fragen weiterfahren wollen.
Ich möchte aber vor allem auch der Präsidentin der Kommission und dem Sekretariat danken für die gute Vorbereitung, die klare und strukturierte Führung. Als ich gesehen habe, dass es 169 Anträge gibt, habe ich mir gedacht, das könne man nicht strukturieren. Aber es ist gelungen, und das war für mich beeindruckend. Vielen Dank!