Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-06-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-06-14
Wortprotokoll
Ich möchte Sie auch bitten, der Mehrheit zu folgen. Wir haben gehört, dass die Meldeschwelle von 3 Prozent im Jahre 2007 mit dem Ziel eingeführt wurde, Transparenz zu schaffen und ein Vorwarnsystem einzuführen, um bei öffentlichen Übernahmen letztlich den Schutz der Anlegerinnen und Anleger zu gewährleisten. Es gibt meines Erachtens keine nachvollziehbaren Gründe dafür, diese Schwelle wieder infrage zu stellen; es ist nicht sehr lange her, dass man sie diskutiert hat. Ich bin im Gegenteil der Überzeugung, dass die Schwelle gerechtfertigt ist. Wenn Sie sehen, dass bei klassischen Publikumsgesellschaften mit einem sehr breiten Aktionariat schon verhältnismässig kleine Beteiligungen einen grossen Einfluss vermitteln können, dann wissen Sie, dass es hier gerechtfertigt ist, bei einer möglichst tiefen Schwelle zu bleiben.
Diese Schwelle von 3 Prozent ist auch im internationalen Vergleich nichts Ungewöhnliches. Zwar sieht die EU vor - aber an die Vorschriften der EU wollen wir uns ja nicht immer halten -, dass eine Schwelle von 5 Prozent tolerierbar ist. Es gibt aber auch in der EU Länder, die die 3-Prozent-Schwelle haben, beispielsweise Grossbritannien und Deutschland. Italien hat sogar eine 2-Prozent-Schwelle. Von daher sind wir mit unserer 3-Prozent-Schwelle nicht allein. Abgesehen davon, ist das nicht das Argument. Das Argument ist vielmehr, dass es wichtig ist, auch bei Übernahmesituationen gewappnet zu sein und die Anlegerinnen und Anleger zu schützen.
Ich bitte Sie, mit der Mehrheit zu stimmen.