Jutzet Erwin · Nationalrat · 2001-06-14
Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-14
Wortprotokoll
Was lange währt, wird endlich gut. Dies mag zwar abgedroschen tönen, aber ich glaube, dieser Ausdruck ist in diesem Fall zutreffend. Nach dem Pingpongspiel mit dem Ständerat und nach dem Scheitern der Einigungskonferenz in Lugano hat die Einigungskonferenz letzte Woche eine Lösung gefunden. Diese kommt dem Konzept unseres Rates betreffend die Bundeskompetenz für die Bewilligung und die Aufsicht bei den Vermittlungsstellen sehr entgegen. Ich danke dem Ständerat dafür, dass er über seinen Schatten gesprungen ist, dass er im Interesse der Sache dem Kompromiss zugestimmt hat. Ich danke auch der Verwaltung, namentlich Frau Vizedirektorin Reusser, für ihren Vermittlungsvorschlag.
Kurz gesagt geht es darum, dass der Bund für die Aufsicht über die Vermittlung von Kindern zur späteren Adoption als zuständig erklärt wird. Wichtig erscheint mir, dass die Aufsicht nach dem Konzept des Bundes auch die Bewilligungspflicht umfasst. Die Bewilligungskompetenz liegt also beim Bund.
Vielleicht noch ein Wort zu Absatz 3 von Ziffer 2 Artikel 269c: Darin wird festgehalten, dass der Bundesrat die Mitwirkung der kantonalen Zentralstelle, welche die Aufnahme von Kindern zum Zweck späterer Adoption im Einzelfall bewilligt, sicherstellt und dass die Kantone eine einheitliche Behörde institutionalisieren müssen, welche mit den Kantonen verhandelt. Es wird dies in der Regel das Jugendamt sein.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen und diese Differenz zu bereinigen.