Lexipedia

von Graffenried Alec · Nationalrat · 2012-06-14

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2012-06-14

Wortprotokoll

Auch am Kapitalmarkt lauern für den Schweizer Finanzplatz Risiken; wir haben es ja in der Vergangenheit erleben müssen. Es ist hier auch schon ausgeführt worden, was geschehen kann, wenn wir nicht über klare Regulierungen verfügen. Verschiedene Ereignisse in der Vergangenheit lassen es daher als angezeigt erscheinen, die Aufsicht über den Kapitalmarkt strenger und klarer zu regeln.

Aber auch die Marktteilnehmer selber werden verunsichert, wenn andere Marktmissbrauch betreiben, wenn sie Regelungen umgehen oder Schlupflöcher benützen. Es liegt also auch im Interesse eines funktionierenden Kapitalmarkts, wenn klare Regelungen bestehen und diese dann auch wirksam durchgesetzt werden können und durchgesetzt werden. Die Grünen unterstützen daher die Stossrichtung dieser Vorlage, da damit Marktmissbräuche wirksam bekämpft werden können.

Die parallele Anwendung von Aufsichtsrecht und Strafrecht ist oft nicht klar zu durchblicken, und sie hat auch in der Kommission teilweise zu Verwirrung geführt. Namentlich die administrativen Aufsichtsinstrumente und Verbote werden aber mit dieser Vorlage gestärkt; das begrüssen wir.

Wir wollen klar, dass auch missbräuchliches Verhalten geahndet wird, wenn es nicht unbedingt gewinnorientiert ist. Über die in der Botschaft genannten aufsichtsrechtlichen Tatbestände hinaus sollen daher noch weitere Verhaltensweisen geahndet werden. Die Bundespräsidentin hat mir versprochen, sie werde das hier in ihrem Votum noch ausführen. Auch im strafrechtlichen Bereich soll es nicht unbedingt nötig sein, einen direkten Gewinn oder eine Gewinnorientierung des strafrechtlich ahndbaren Verhaltens zu verlangen. Missbräuchliches Verhalten sollte aus unserer Sicht bereits zur Strafbarkeit reichen. In diesem Bereich besteht der Antrag einer Minderheit Vischer. Wir bitten Sie, diese Minderheit dann auch zu unterstützen.

Uneinig waren wir uns in der Kommission - das ist auch in den Fraktionsvoten zum Ausdruck gekommen - in der Frage der Abschaffung der Kontrollprämie. Soll diese Kontrollprämie verboten werden, oder soll sie möglich bleiben? Es geht hier um zwei sich widersprechende Prinzipien. Aus Sicht des Minderheitenschutzes, den wir grundsätzlich unterstützen, ist es natürlich verpönt, wenn ein kontrollierender Aktionär, also ein Aktionär, der eine massgebliche Beteiligung an einer Gesellschaft hat, bei einem Aktienverkauf einen höheren Preis erhalten kann als ein Kleinaktionär. Aber es gibt eben auch eine Diskrepanz in der Verantwortung zwischen einem kontrollierenden Aktionär und einem Kleinaktionär. Ein Kleinaktionär ist gar nicht unbedingt am Schicksal der Gesellschaft interessiert. Er investiert in Aktien, er ist nur am Aktienkurs und allenfalls an den Dividenden interessiert. Ein Kontrollaktionär trägt Verantwortung, kann auch zur Verantwortung gezogen werden. Es ist aus dieser Sicht nicht abwegig, den Kontrollaktionär bei einem Verkauf mit einer Kontrollprämie eben auch zu privilegieren. Wir sind in dieser Frage geteilter Meinung. Persönlich würde ich es allerdings begrüssen, wenn die Kontrollprämie beibehalten werden könnte.

Im Übrigen gibt es natürlich immer auch die Möglichkeit, auf die Aktualität zu reagieren. Ich halte nichts von solch spontaner Gesetzgebung aus dem Bauch heraus. Wir sollten hier im Börsengesetz weder eine Lex Hildebrand noch eine Lex Blocher einbauen. Wir werden die entsprechenden Anträge ablehnen.

Wir bitten Sie, auf das Geschäft einzutreten und dann den Antrag der Minderheit Vischer zu unterstützen.