Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-05-29
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-05-29
Wortprotokoll
Ich möchte Sie selbstverständlich bitten, den Rückweisungsantrag der Minderheit Germann abzulehnen.
Zuerst zu den gestohlenen Daten und zur Formulierung, wie wir sie in den drei Abkommen haben: Wir halten fest, dass ein aktiver Erwerb - d. h. das Erwerben und selbstverständlich auch das Bezahlen - von gestohlenen Daten nicht mehr möglich ist. Diese Formulierung liegt im Rahmen des Übereinkommens über das Recht der Verträge und besagt mit anderen Worten Folgendes: Wenn ein passiver Erwerb erfolgt, d. h., wenn jemandem einfach Daten zugespült werden, ohne dass diese Person oder dieses Amt etwas dafür tut, kann man diese Person oder dieses Amt natürlich nicht dafür verantwortlich machen; so ist die Auslegung des Vertrags. Dass aktiv nichts erworben werden darf, ist meiner Ansicht nach an sich richtig und in dem Sinne aber auch genügend.
Wenn man jetzt sagt, dass es Bundesländer gibt, die anderer Auffassung sind, möchte ich Folgendes antworten: Es gibt auch in der Schweiz manchmal Kantone, die anderer Auffassung sind, wenn man einen Staatsvertrag aushandelt, trotzdem gilt der Staatsvertrag dann natürlich auch für diese Kantone. Auch für Deutschland gilt, dass selbstverständlich sämtliche Bundesländer an einen Vertrag, den Deutschland mit einem anderen Staat abschliesst, gebunden sind.
Ich teile die Auffassung von Herrn Ständerat Schmid, wonach Deutschland gar keine geklauten CD oder irgendetwas Ähnliches braucht, wenn wir die Abgeltungssteuer mit Deutschland einführen; diese Mittel sind dann gar nicht mehr interessant. Dann ist nämlich alles regularisiert und in Zukunft versteuert, sei es nun über die Steuersätze, die wir vereinbart haben, oder sei es über eine Offenlegung. Es mag dann immer noch Leute geben, die Daten klauen, aber sie können dafür nichts mehr bekommen; es kann kein Geschäftsmodell für Diebe sein.
Zu diesen 1300 Anfragen: Es ist richtig, dass es 1300 sind. Der kleine Unterschied zu den Bemerkungen von Herrn Ständerat Germann ist, dass es maximal 1300 über zwei Jahre sind, also nicht in einem Jahr, sondern über zwei Jahre. Auch diese Anfragen sind zudem an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Es geht hier nur darum, dass man den "Waschmaschineneffekt" ausschliessen kann, d. h., dass ein regularisiertes Konto wieder benutzt wird, um unversteuerte Gelder darauf zu lagern. Es geht um diesen Mechanismus.
Zu den 50 Prozent Nachlasssteuer, Herr Ständerat Germann: Auch in diesem Fall haben Sie natürlich die Möglichkeit, das Vermögen offenzulegen und dann die effektive Nachlasssteuer zu bezahlen, ebenfalls gegenüber Deutschland. Auch ein deutscher Steuerpflichtiger, der ein so grosses Vermögen besitzt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, bezahlt in Deutschland 50 Prozent Nachlasssteuer. Das ist also nicht nur bei uns, sondern auch in Deutschland der maximale Steuersatz für Nachlässe.
Nachdem wir dieses Zusatzprotokoll gemacht hatten, brachte die Bankiervereinigung im April zum Ausdruck, dass für sie das Ende der Fahnenstange erreicht sei, dass sie nicht weiter gehen wolle. Sie hat aber auch zum Ausdruck gebracht - wenn man den Text weiterlesen würde, würde man das merken -, dass sie mit der vorliegenden Fassung einverstanden ist, dass sie dahintersteht. Warum war es überhaupt notwendig, diesen Zusatz zu machen? Die EU-Kommission hat im Dezember beanstandet, dass die Abgeltungssteuer dort, wo sie sich mit der Zinsbesteuerung treffe, nicht EU-konform sei. Darum haben wir noch eine Zusatzschlaufe machen müssen, und in diesem Zusammenhang haben wir bei den Sätzen für die Vergangenheit - nur für die Vergangenheit! - diesen Zusatz, also 21 bis 41 Prozent statt 19 bis 34 Prozent, gemacht. Das ist die einzige Änderung.
Es wurde immer wieder beanstandet, dass es jetzt plötzlich Aufseher gebe, die sich um Kundendaten kümmern würden. Diese Regelung war aber bereits in den im September und Oktober des letzten Jahres unterzeichneten Abkommen enthalten! Dabei geht es nicht darum, Kundendaten zu überprüfen, sondern darum, dass die Bankenaufsichtsbehörde Deutschlands - die Bafin, analog unserer Finma - dann, wenn ein Finanzinstitut einen direkten Zugang zum Markt in Deutschland hat, ohne Zwischenstation überprüfen können soll, ob sich dieses Finanzinstitut an die Regulierungsvorschriften hält oder nicht. Es geht also nicht darum, Kundendaten zu überprüfen, sondern darum, dass die Aufsichtsbehörde von Deutschland dafür sorgen kann, dass eine Schweizer Bank, die in Deutschland keine Zweigniederlassung und kein Anbahnungsinstitut hat, sondern direkten Marktzutritt, die deutschen Regulierungsvorschriften erfüllt. Im Übrigen verlangen wir das auch, wir haben in der Schweiz genau dieselbe Einrichtung: Wenn eine ausländische Bank bei uns direkt Geschäfte tätigt, muss sie unsere Regulierungsvorschriften erfüllen. Das ist im Finanzmarktaufsichtsgesetz klar geregelt. Die Finma kann das auch vor Ort überprüfen. Auch das war bereits bei der Unterzeichnung im Herbst so, ist also auch nichts Neues. Konkret mussten wir einfach den Zinsbesteuerungsteil anpassen und haben gleichzeitig die Vergangenheitsregularisierung etwas breiter gefasst.
Jetzt sagt Herr Ständerat Germann, die Vorlage sei zurückzuweisen, um die Vergangenheit zwar zu regularisieren, aber mit einer besseren Variante. Ich bin sehr offen: Wenn Sie mir ein Modell zeigen können, mit dem wir das innert nützlicher Frist erreichen können und uns keine zusätzlichen Nachteile einhandeln, dann bin ich sehr froh. Wir haben ungefähr anderthalb Jahre über dieser Frage gebrütet und sind zu diesem Modell gekommen, das ich als gut anschaue. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Neuverhandlungen etwas Besseres herauskommt. Und schauen Sie: Ich bin zwar Berufsoptimist, aber nach dem, was wir in den letzten anderthalb Jahren in diesem Bereich erlebt haben, bin ich auch Realist. Ich denke, es ist wichtig, dass man bei der Realität bleibt, und ich sage Ihnen ganz klar: Wenn man jetzt die Vorlage zurückweist, ist es ehrlicher, das Kind beim Namen zu [PAGE 292] nennen. Dann muss man sagen: Wir wollen keine solchen Abkommen; wir wollen weiterhin mit unserem heutigen Modell mit unversteuerten Geldern fuhrwerken, bis wir dann nicht mehr anders können, weil wir an der Wand stehen und uns ein anderes Modell aufs Auge gedrückt wird.
Ich denke, das kann es nicht sein, und darum möchte ich Sie wirklich bitten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und diesen Abkommen zuzustimmen.