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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-05-29

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-05-29

Wortprotokoll

Wir haben es hier mit der Diskussion einer Bestimmung zu tun, die davon herrührt, dass wir neu auch bei Steuerbetrug und Steuerhinterziehung Amtshilfe nach dem OECD-Standard ins Ausland erteilen - und zwar in jedem Fall, ohne Qualifikation der Steuerhinterziehung. Die kantonalen Steuerbehörden, die in solchen Fällen dafür verantwortlich sind, die Unterlagen oder Daten zu sammeln, wenn Sie so wollen, und diese über die Eidgenössische Steuerverwaltung ins Ausland zu liefern, dürfen sie im internen Recht nicht brauchen, soweit sie nicht nach internem Recht auch produzierbar und verwertbar sind. Konkret geht es darum, dass im Steuerveranlagungsverfahren gewisse Daten nach internem schweizerischen Recht nicht verwendet werden dürfen, sie aber gebraucht werden, um dem Ausland in jedem Fall von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung Amtshilfe zu erteilen. Bis zum März 2009, als wir uns entschieden haben, gegenüber dem Ausland Steuerbetrug und Steuerhinterziehung als Ursache der Amtshilfe anzuerkennen, war klar, dass im internen Verhältnis bei Steuerbetrug im Veranlagungsverfahren die entsprechenden Bankunterlagen verwendet werden durften, aber bei Steuerhinterziehung nicht. Das Gleiche hat gegenüber dem Ausland gegolten.

Weil die Unterscheidung nicht mehr gemacht werden muss, ist es für die kantonalen Steuerverwaltungen jetzt sehr schwierig, überhaupt noch Informationen verwenden zu dürfen oder zu können; im internen Verhältnis können sie sie ja eigentlich nur brauchen, wenn es um Betrugsfälle geht. Hier besteht also tatsächlich eine Schwierigkeit. Der Bundesrat hat aber im März 2009, als wir diesen OECD-Standard übernommen haben, darauf hingewiesen, dass sich allein mit der Übernahme dieses Standards und der Amtshilfe nach aussen bezüglich der Steuerpflichtigen im Inland und der entsprechenden Bankinformationen nichts ändern werde. Wir haben aber auch gesagt, dass wir die Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Steuerstrafrecht dann auch im prozessualen Bereich stellen - Strafverfahren oder Verwaltungsverfahren -, aufnehmen und Ihnen entsprechende Vorschläge unterbreiten wollen.

Ich denke, dass es zu dieser Frage tatsächlich eine breite politische Diskussion braucht, und es scheint mir richtig, diese politische Diskussion jetzt zu führen. Wir werden noch in diesem Jahr eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geben, und dann haben wir die Möglichkeit, wirklich à fond darüber zu diskutieren, wie wir diese Frage regeln wollen.