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Graber Konrad · Ständerat · 2012-05-29

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-29

Wortprotokoll

Über diese Geschäfte liesse sich sehr viel sagen, und vieles wurde auch bereits gesagt und geschrieben. Ich verzichte deshalb auf eine allzu lange Einführung.

Wir wissen, dass auf Schweizer Banken unversteuerte Gelder liegen und dass wir in diesem Zusammenhang eine Lösung finden müssen, wenn wir nicht wollen, dass wir von [PAGE 279] verschiedenen Staaten in den gleichen Fragen immer wieder konfrontiert und attackiert werden. Der Bundesrat hat bereits in den Jahren 2009 und 2010 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Eckpunkte festlegen soll, wie vor allem mit Deutschland und Grossbritannien eine Regelung zu finden ist, um die Vergangenheit zu regularisieren und für die Zukunft eine Lösung zu finden. Dabei ging es auch darum, den automatischen Informationsaustausch zu verhindern, der sich mit unseren Gesetzen und dem Schutz der Privatsphäre nicht vereinbaren lässt.

In der Zwischenzeit wurden Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien diskutiert und unterzeichnet. Von der Europäischen Kommission wurde bestätigt, dass diese Abkommen mit dem EU-Recht übereinstimmen. Kürzlich wurde auch noch mit Österreich ein solches Abkommen vereinbart. Wir sind nun eingeladen, diese Abkommen zu genehmigen und den Bundesrat zu ermächtigen, die Abkommen zu ratifizieren. Die entsprechenden Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.

Ihre Kommission hat sich mit diesen drei Abkommen im Detail auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass sie sich in ihrer Struktur ähnlich sind, aber trotzdem einige Unterschiede aufweisen. In erster Linie geht es einmal um die Regularisierung der Vergangenheit. Dabei wird mit einer Formel ein Steuersatz berechnet. Für Deutschland liegt dieser zwischen 21 und 34 Prozent und geht in Spezialfällen bis 41 Prozent. Für Österreich sind die Sätze etwas tiefer: 15 bis 30 Prozent, in Spezialfällen bis 38 Prozent. Für alle drei Staaten ist vorgesehen, dass entweder diese berechneten Steuersätze zur Anwendung kommen oder dass sich der Steuerpflichtige freiwillig meldet.

Für Deutschland und Grossbritannien ist eine Vorauszahlung der Zahlstellen vorgesehen. Für Deutschland beträgt diese Vorauszahlung 2 Milliarden, für Grossbritannien 500 Millionen Franken. Die vollständige Rückzahlung dieser Vorauszahlung wird erfolgen, wenn das System in Deutschland 4 und in Grossbritannien 1,3 Milliarden produziert. Für Österreich ist keine solche Vorauszahlung vorgesehen. Dies zur Regularisierung der Vergangenheit.

Die Abkommen sehen aber auch eine Lösung für die Zukunft vor, indem eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte erhoben wird. Hier geht es um die sogenannte Abgeltungssteuer, die sich an den Sätzen der jeweiligen Staaten orientiert. Das Gleiche gilt für die Quellensteuer im Erbschaftsfall. Zudem können Deutschland und Grossbritannien bei plausiblem Anlass 900 bis 1300 bzw. 500 Anfragen platzieren. Für Österreich ist eine solche Anfragemöglichkeit über die bestehenden Amtshilfemöglichkeiten hinaus nicht vorgesehen. Für alle drei Staaten ist eine für die Schweiz abrufbare Option auf Reziprozität vorgesehen.

Die Abkommen sehen auch die Straffreiheit für Banken und ihre Mitarbeitenden vor. Die Partnerstaaten anerkennen, dass die vereinbarte Lösung dem automatischen Informationsaustausch dauerhaft gleichkommt. Zudem werden der Kauf und die Verwendung gestohlener CD mit Daten von Steuerpflichtigen verboten. Mit den Abkommen erhalten die Schweizer Institute in den entsprechenden Ländern ausserdem einen verbesserten Marktzutritt.

Aufgrund verschiedener Medienmitteilungen entstand in der Kommission Unsicherheit, ob die Banken an diesen Abkommen überhaupt ein Interesse hätten. Die Kommission hat deshalb beschlossen, Anhörungen durchzuführen. Ich komme später darauf zurück.

Ihre Kommission hat sich in zwei Sitzungen detailliert mit den Abkommen auseinandergesetzt und sehr viele Fragen beantworten lassen. Daraus wurde unter anderem Folgendes ersichtlich: Es besteht kein Patentrezept für eine allfällige Alternative zu diesen Abkommen. Es gibt keine patentierte Alternative. Weiter wurde ersichtlich, dass diese Abkommen einen späteren automatischen Informationsaustausch nicht zum Voraus verhindern können. Ferner liess sich die Kommission davon überzeugen, dass die drei Verträge in der Sommersession 2012 zu genehmigen sind, weil die Berechnungen auf einer Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2013 basieren. Neuverhandlungen sind nach Ansicht der Kommission nicht erfolgversprechend. Bei einer Verzögerung ist davon auszugehen, dass nicht nur die mathematischen Formeln anzupassen wären, sondern allenfalls neue Fragen zur Diskussion gestellt würden, die die Verhandlungsposition der Schweiz bestimmt nicht stärken würden.

Auch die volkswirtschaftlichen Kosten dieser Abkommen wurden diskutiert. Es ist klar, dass die Einführung dieses Modells sowohl für die Schweizerische Eidgenossenschaft wie auch für die Banken einen beachtlichen Aufwand bedeutet. Der Bund rechnet selbst mit Zusatzkosten in der Grössenordnung von 8 Millionen Franken. Er rechnet damit, dass bei der Steuerverwaltung zwanzig bis dreissig neue Stellen zu schaffen wären. Auch bei den Banken fallen grössere Aufwendungen an. Eine mittelgrosse Kantonalbank beispielsweise rechnet für die Umsetzung mit intern 2000 Personentagen.

Wie erwähnt, wollte Ihre Kommission Sicherheit, dass die vorgeschlagenen Abkommen auch von der entsprechenden Branche getragen werden. Wir haben deshalb eine zusätzliche Sitzung durchgeführt, bei der eine breitabgestützte Anhörung erfolgte. Eingeladen waren dort: Patrick Odier, Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung, Sergio Ermotti, Group CEO UBS, Nicolas Pictet, Präsident der Vereinigung schweizerischer Privatbankiers, Alfredo Gysi, Präsident des Verbands der Auslandsbanken in der Schweiz und Verwaltungsratspräsident der BSI-Gruppe, Roland Ledergerber, Präsident der Geschäftsleitung der St. Galler Kantonalbank, und Peter Hinder, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Thurgauer Kantonalbank in Weinfelden. Als Fazit dieser Anhörung kann Folgendes festgestellt werden: Alle Vertreter der Banken haben sich klipp und klar hinter die Abkommen gestellt.

Folgende Vorteile sind für die Banken wichtig: Die Vergangenheit kann regularisiert werden, die Privatsphäre der Bankkunden kann langfristig geschützt werden, der Marktzugang in Vertragspartnerstaaten wird gewährleistet, und die Sicherheit der Mitarbeitenden der Banken wird ebenfalls gewährleistet. Die Banken brauchen rasch Rechtssicherheit, um die Vorbereitung der Umsetzung anzugehen. Die Branche bittet uns deshalb, die Beratung nicht zu verzögern. Die Banken sind interessiert an ähnlichen Abkommen mit anderen europäischen Staaten.

In der Folge hat die Kommission wie folgt entschieden:

Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland: Eintreten mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Folgende Punkte sprachen nach Ansicht der Kommission für das Abkommen: Vergangenheitsregularisierung, nachhaltige Sicherung der Steuerkonformität in der Zukunft, Sicherung der Privatsphäre der Bankkunden. Ein Rückweisungsantrag wurde mit 9 zu 2 Stimmen abgelehnt - die Argumente der Minderheit werden heute sicher in der Debatte nochmals aufscheinen. Sie lauteten kurz zusammengefasst, das Abkommen sei zu einseitig, es sei zu komplex und für kleine Banken kaum umsetzbar und es enthalte keinen Ausschluss von Steuerfahndern in der Schweiz. Die Mehrheit der Kommission hielt dagegen, dass die Vorteile überwiegen würden und dass ein besseres Abkommen insbesondere in der aktuellen politischen Lage in Deutschland undenkbar sei. Bei der Gesamtabstimmung - immer noch über das Abkommen mit Deutschland - erfolgte eine Zustimmung mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Beim Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich war ebenfalls Eintreten mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu verzeichnen; die Gesamtabstimmung lautete wiederum: 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen für das Abkommen.

Beim Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich: Eintreten mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, Gesamtabstimmung 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Dies zu diesen drei Abkommen.

Ich mache jetzt noch einige Ausführungen zum Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung. Worum geht es dort? Das Bundesgesetz enthält Bestimmungen über die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege und die anwendbaren Strafbestimmungen. Eintreten auf dieses [PAGE 280] Gesetz war mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung auch unbestritten. In der Detailberatung ergab sich folgende Situation: Mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung präzisierte die Kommission im Gesetz, dass Behörden des jeweiligen Partnerstaates keine Vor-Ort-Prüfungen durchführen dürfen; dies werden wir dann in der Detailberatung in Artikel 32 Absatz 3 finden. Namentlich sind Vor-Ort-Prüfungen bei den Banken und anderen von der Eidgenössischen Steuerverwaltung angemeldeten schweizerischen Zahlstellen allein durch die Behörden des Partnerstaates ausgeschlossen; dazu dann in der Detailberatung noch mehr. Mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde ein Antrag abgelehnt, wonach der Bundesrat Entwicklungsländern, mit denen die Schweiz ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen hat, ein Abkommen oder Verhandlungen über ein Abkommen nach diesem Gesetz vorschlägt. Hier hat man aber auch noch auf die Debatte in der WAK-NR verwiesen. Die Gesamtabstimmung zum Gesetz erfolgte mit 5 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

Ich empfehle Ihnen also, den Anträgen Ihrer Kommission zuzustimmen, das heisst, die Staatsverträge mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich zu genehmigen und dem Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung inklusive der vorgenommenen Änderungen zuzustimmen.