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Germann Hannes · Ständerat · 2012-05-29

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-29

Wortprotokoll

Ich spreche hier zunächst zum Eintreten. Sie haben es in Ihren Unterlagen, ich habe einen Rückweisungsantrag zum Abkommen mit Deutschland eingereicht. Den werde ich nachher separat begründen.

Erlauben Sie mir einfach einige grundsätzliche Bemerkungen, die mir wichtig sind, auch wenn ich, wie gesagt, nicht mit allem zufrieden bin. Ich habe jetzt doch herausgehört, dass da und dort auch eine gewisse materielle Skepsis besteht. Hingegen können und müssen wir nicht verleugnen, dass solche Abgeltungssteuerabkommen zu einem Befreiungsschlag für die Schweiz werden könnten, namentlich was die Regulierung der Altgelder betrifft. Es könnte - ich bleibe beim Konjunktiv - auch ein Modell für die Zukunft sein. So, wie es beispielsweise mit Österreich ausgestaltet ist, also mit moderaten Sätzen, auf Gegenseitigkeit ausgelegt, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass es sogar Modellcharakter für die EU haben könnte. Warum Modellcharakter?

Der EU bleibt ja als Alternative der sogenannte automatische Informationsaustausch. Was sie beim automatischen Informationsaustausch von einem Land erhält, sind Tausende, Abertausende, ja Millionen von Datensätzen, die sie aber zuerst einmal ordnen muss, die sie nachher auch umsetzen muss, um bei den Leuten das Geld einzutreiben. Die Abgeltungssteuer hat dagegen etwas bestechend Einfaches. Das Land, in dem die Gelder liegen, führt gewisse Beträge ab und stellt sie dem Fiskus des anderen Landes zu. Das heisst, der Fiskus erhält bei der Abgeltungssteuer nicht etwa tonnenweise Papier, das zu Geld zu machen er zuerst versuchen muss, sondern er erhält eben direkt Cash. Das ist der grosse Trumpf der Abgeltungssteuer. Darum bin ich auch dafür, dass man auf diese Abkommen eintritt, weil sie wegweisend für die Zukunft sein könnten, auch in der EU.

Im Übrigen sei zur Illusion, dass die USA im internationalen Kontext jemals bei einem automatischen Informationsaustausch mitmachen würden, gesagt: Vergessen Sie das. Das werden die USA nie und nimmer tun. Österreich und Luxemburg wehren sich erfolgreich dagegen. Dazu könnte man eine doch giftige Zwischenbemerkung machen: Die EU hätte längst die Möglichkeit, mit einer anderen Besteuerung auf die Gelder zuzugreifen. Wir wissen es ja, die meisten Gelder lagern in Fonds in Luxemburg, und die könnte die EU durchaus besteuern; das tut sie aber nicht. Vielleicht will sie es auch einfach nicht tun, weil ihre Finanzplätze davon profitieren.

Und damit leite ich über auf die Schwächen der Abkommen, die sie zweifellos haben. Ich möchte diese jetzt nicht überzeichnen. Ich finde aber, mit dem Verzicht auf die Reziprozität begehen wir einen Fehler. Da verlangt die Schweiz nicht, dass die anderen Länder die Abkommen ebenfalls mit einer millionen- oder am Ende vielleicht milliardenschweren Feuerwehrübung für die Banken umsetzen. Wir aber wollen das Abkommen per 1. Januar 2013 umsetzen. Kein anderes Land gerät unter Druck, man lässt sich dort nichts anmerken. Wir besteuern bei ausländischen Kunden künftig auch Kapitalgewinne für Privatanleger. Das müssen wir nach Schweizer Recht jedoch nicht tun. Aber wir machen das aufgrund von Sonderwünschen aus gewissen Staaten, die das kennen. Dann haben wir Steuersätze zwischen 41 und 50 Prozent ausgehandelt, namentlich in Erbschaftsfällen mit Deutschland; das kommt einer Konfiskation recht nahe.

Zu Fragen Anlass gibt auch die Meldung von Verlagerungen von Vermögen ins Ausland. Wie halten wir es da mit der Freiheit des Kapitalverkehrs? Da geht die Schweiz doch recht weit, denn, wie gesagt, die Abkommen sind so, wie sie jetzt aufgegleist sind, Vollzugsmonster. Sie müssen x Sätze berücksichtigen, für jedes Land einen eigenen Satz. Aber was heisst hier "einen Satz"? Für Grossbritannien sind es gleich drei Sätze. Nehmen wir die Altgelder noch dazu, sind es sogar vier verschiedene Steuersätze. Grossbritannien will nämlich Zinsen zu 48 Prozent und Dividenden zu 40 Prozent besteuert haben; Kapitalgewinne sollen dann zu 27 Prozent besteuert werden und andere wiederum zu 48 Prozent. Das wird eine reichlich komplexe Übung. Stellen Sie sich vor, der Fall Grossbritannien würde alleine mit den 27 Staaten der EU multipliziert. Das könnte uns schon einmal überfordern. Ich habe aus zwei, drei Voten herausgehört, dass es vielleicht einfacher wäre, auf der Basis der Zinsbesteuerungsrichtlinien etwas Einheitliches mit der EU auszuhandeln, mit dem sie allenfalls auch zufrieden wäre und das für uns ungleich einfacher wäre.

Aber trotzdem ist die Abgeltungssteuer insgesamt ein möglicher Lösungsansatz. Der Vorschlag geht in die richtige Richtung, und darum plädiere ich auch für Eintreten auf die drei Steuerabkommen.