Schmid Martin · Ständerat · 2012-05-29
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-05-29
Wortprotokoll
Im Rahmen der Kommissionsarbeit haben wir die Vor- und Nachteile dieser Abgeltungssteuer gegeneinander abgewogen. Auch ich bin zum Schluss gekommen, dass der vom Bundesrat mit verschiedenen Staaten, insbesondere EU-Staaten und vielleicht noch [PAGE 285] ausgewählten anderen Staaten, eingeschlagene Weg zu unterstützen ist.
Warum komme ich zu diesem Schluss? Ich beleuchte diese Vorlage einmal aus einer anderen Optik. Was bringen denn letztlich die Abgeltungssteuerabkommen den Kundinnen und Kunden, welche heute ihr Geld in der Schweiz haben? Sie stellen sozusagen eine anonymisierte Steueramnestiemöglichkeit dar, es wird ihnen sozusagen eine Option geboten, ihre steuerstrafrechtlich illegalen Gelder auch gegenüber ihrem Heimatstaat offenzulegen bzw. ordentlich zu versteuern. Wir müssen uns nichts vormachen: Auch nach Inkrafttreten der Abgeltungssteuerabkommen wird es Schwarzgeld geben, nur nicht mehr in der Schweiz. Diese Gelder aus denjenigen Staaten, mit denen die Schweiz ein Abgeltungssteuerabkommen hat, kommen nämlich nicht mehr in die Schweiz, denn dafür sorgen die Durchführungsregeln der Abkommen.
Und was passiert mit der Vergangenheit? Es wurde darauf hingewiesen, dass beim Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland noch bis Ende Jahr bzw. beim Abkommen mit dem United Kingdom bis Ende Mai 2013 Gelder von den Schweizer Konten abgezogen werden könnten. Das ist richtig. Aber diese Gelder könnten auch heute schon aus der Schweiz abgezogen und beispielsweise nach Luxemburg oder dann auch nach Singapur verschoben werden. Die Bankkundinnen und Bankkunden haben dann einfach die Möglichkeit, sich dem Regime der Abgeltungssteuer zu unterstellen oder ihr Geld abzuziehen und in einen anderen Finanzplatz zu verlegen. Oder - und das erscheint mir in dieser Diskussion äusserst wichtig - sie können auch eine Amnestie in ihrem Heimatland wählen, indem eben eine Meldung vorgenommen wird, dass diese Gelder nachbesteuert werden. Der Kunde hat also in diesem Bereich drei Möglichkeiten.
Ich würde es auch begrüssen, und da stimme ich Frau Ständerätin Fetz zu, wenn eben mit den südeuropäischen Staaten auch noch solche Abgeltungssteuerabkommen abgeschlossen werden könnten, denn interessanterweise hat es ja mit Italien bisher in den steuerrechtlichen Verhandlungen noch erhebliche Schwierigkeiten gegeben. Wir müssen nicht der Frage nachgehen, warum das so ist oder welches die Erklärung ist. Es ist einfach eine Tatsache. Falls gerade auch mit Italien oder dann, was vielleicht unwahrscheinlich ist, auch noch mit Frankreich dieses System implementiert werden könnte, dann nähmen wir eine strategisch kluge Position ein, welche einem Kleinstaat wie der Schweiz gut ansteht, wenn man von mächtigen, wirtschaftsstarken Nationen umgeben ist.
Ich möchte den Bundesrat auch bestärken, den eingeschlagenen Weg insbesondere auch in der OECD weiterzugehen, dass man auch um Verständnis für das System der Abgeltungssteuer wirbt. Denn kritischerweise könnte man auch vielen entgegnen, dass natürlich die Abgeltungssteuer in zahlreichen Punkten äusserst nahe am automatischen Informationsaustausch ist, ja, gerade um Haaresbreite ist sie eben nicht mit dem automatischen Informationsaustausch gleichzusetzen. Viele Kundinnen und Kunden werden nämlich die Meldung wählen, werden nämlich ihre Option wahrnehmen, dass die schweizerischen Banken nach der Regularisierung ihrer Vermögen eine Meldung in den Heimatstaat machen, weil sie sich eine vorteilhafte Besteuerung davon erhoffen, wenn sie ihre Anonymität aufgeben.
Wir müssen auch sehen, dass die Durchführungsrechte dort mit entsprechenden Namen dafür sorgen können, dass eben in diesen Staaten gewisse Personen nicht mehr anonym bleiben. Das ist auch ein Preis, den man hier bezahlen muss, der auch offengelegt werden soll. Ich meine eben auch, dass die Gerechtigkeitslücke, Herr Zanetti, erkauft wird, indem eben die Anonymität einen deutlich höheren Steuersatz zur Folge hat. Derjenige Kunde, der dann die Anonymität wählen will, hat eine höhere Besteuerung zu tragen.
Meine Hoffnung geht dahin, dass wir eben - Herr Engler hat da von einer Feuerwehraktion gesprochen - letztlich, nachdem wir das Feuer gelöscht haben, ein gutes Fundament legen und verstärkt in die Prävention investieren, dass unser Finanzplatz gestärkt wird, denn wir befinden uns in der Tat in einer schwierigen Situation, wenn wir nicht alle Massnahmen vornehmen, um unseren Finanzplatz langfristig zu stärken. Da bin ich auch zur Überzeugung gekommen, dass die Abgeltungssteuerabkommen ein Element sind, das wir verfolgen sollten.
Die Reziprozität wurde angetönt. Ich habe mir damals auch die Frage gestellt, warum wir mit Österreich nicht die gleiche Abgeltungssteuerwirkung für die Schweizerinnen und Schweizer ausgehandelt haben, weil die Österreicher ja auch ein Bankgeheimnis kennen. Ich nehme an, das ist einfach im Rahmen der Verhandlungen nicht möglich gewesen, aber ansonsten würde eben die Argumentation dort nicht zutreffen, weil dieses Land auch ein Bankgeheimnis kennt.
Persönlich stört mich auch die Reziprozität im Abkommen mit Deutschland ein wenig, da eben der automatische Informationsaustausch von der Schweiz faktisch vorbehalten wurde. Ich denke, das muss man dann innenpolitisch auch noch übersetzen, falls man diese vom Bundesrat ausbedungene Möglichkeit wahrnehmen sollte. Ich gehe zumindest davon aus, dass das dann eine schwierige Übung wäre.
Die Steuersätze sind - das ist auch ein wichtiger Punkt - höher, wenn jemand die Abgeltungssteuer in Anspruch nimmt. Auch das müsste für Deutschland ein Anreiz sein, letztlich diesem Abkommen zuzustimmen, denn der deutsche Fiskus würde davon profitieren. Weiter sprechen auch die Vollzugsmuster, die hier vorhanden sind, dafür, noch mehr Abkommen abzuschliessen.
Die Basis für ein Zinsbesteuerungsabkommen wurde angesprochen. Ja, vielleicht ist das Modell Abgeltungssteuer langfristig ein Modell, das man auch in den Verhandlungen mit der EU in die Waagschale legen kann, denn die EU will ja schon seit Langem das Zinsbesteuerungsabkommen mit der Schweiz nachbessern. Ich glaube, hier können wir eine gute Verhandlungsposition aufbauen.
Per saldo komme ich zum Schluss, dass es in diesen Abkommen viele Schwierigkeiten gibt, dass man es aber wagen sollte. In der Vergangenheit haben wir immer zugewartet, bis uns das Wasser bis zum Hals oder gar darüber hinaus stand; hier aber haben wir die Möglichkeit, aufgrund einer freien Entscheidung Ja zu sagen. Ob dann die Parlamente der Partnerstaaten auch zustimmen werden, ist eine andere Frage; aber wir sollten zu diesen Verträgen nun einmal selbstbewusst Ja sagen und dann abwarten.