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AB 125616

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-01

Wortprotokoll

Über Ziffer 1 Artikel 231 haben wir eine längere Diskussion geführt. Wir haben uns schlussendlich der Fassung des Nationalrates angeschlossen, mit zwei Präzisierungen. Wir beantragen Ihnen, auf die Bestimmung zum fahrlässigen Handeln zu verzichten. Wir sind überzeugt, dass eine aus gemeiner Gesinnung begangene Tat Vorsätzlichkeit einschliesst. Deshalb lassen wir das Wort "vorsätzlich" weg. Wir beantragen Ihnen aber aus rechtssystematischen Gründen, ein Mindeststrafmass vorzusehen. Ein Vergleich der Gefährlichkeitsdelikte in Artikel 231, 232 und 233 StGB zeigt, dass ohne eine Mindeststrafe in Artikel 231 ein Bioterrorist, z. B. ein HIV-Terrorist, milder bestraft würde als jemand, der solche Delikte via Tiere, Wasser oder andere Mittel begehen würde. Gleiches gilt für die Änderung im Militärstrafgesetz: "vorsätzlich" weglassen und ein Mindeststrafmass einführen.