Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2012-06-01
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-01
Wortprotokoll
Man muss diesen Artikel zusammen mit Artikel 22 in diesem Gesetz sehen. Die Kantone können heute schon ein Impfobligatorium aussprechen, und zwar jederzeit in ausserordentlichen und besonderen Lagen auf ihrem Kantonsgebiet, gestützt auf die Ordre-public-Klausel, und das in ihrer eigenen Verantwortung. Ich habe beim Eintreten gesagt, dass Herr Regierungsrat Conti klargemacht hat, der einzelne Kanton brauche das nicht. Aber der Bund braucht das übergeordnet, weil die Kantonsgrenzen zu eng sind. Dieser Artikel gibt jetzt dem Bundesrat die Kompetenz dazu.
Herr Bundesrat Berset hat in seinem Eintretensvotum klargemacht, dass es nicht um einen Impfzwang geht, es geht um ein Obligatorium, und das ist nicht dasselbe. Man wird niemanden gegen seinen Willen impfen, aber man kann es für bestimmte Berufsgruppen, man kann es für bestimmte Tätigkeiten - vor allem in der Neonatologie, deshalb ist auch der Hebammenverband angesprochen - obligatorisch erklären, oder für Personengruppen, die auf der Intensivstation arbeiten, die ganz besondere Funktionen haben. Deshalb hat gemäss diesem Artikel der Bundesrat diese Kompetenz, nicht mehr in Absprache mit den Kantonen, sondern nach Anhörung der Kantone.