Minder Thomas · Ständerat · 2012-06-01
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-01
Wortprotokoll
In den letzten Wochen habe ich viele Briefe und Mails von besorgten Bürgerinnen und Bürgern erhalten, welche ihren Unmut und ihre Ängste bezüglich der Revision des Epidemiengesetzes zum Ausdruck brachten. Es ging dabei insbesondere um Artikel 6, den wir bereits behandelt haben, und um Artikel 22, bei dem wir uns jetzt befinden, der Impfungen bei "gefährdeten Bevölkerungsgruppen" - was je nach Interpretation und Auffassung ein ziemlich weitgehender Personenkreis sein kann - für obligatorisch erklären will.
Ich bin ganz grundsätzlich kein Impfgegner, und ich lasse mich beispielsweise jährlich gegen die Grippe impfen, doch diesmal bin ich mit den Kritikern völlig einverstanden. Obligatorische Impfungen sind schlicht ein zu starker staatlicher Eingriff in die individuelle Freiheit eines Menschen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird damit zu stark angetastet, ja sogar verletzt. Die öffentliche Diskussion zu diesem die individuelle Gesundheit jedes Einzelnen betreffenden Thema dünkt mich zum jetzigen Zeitpunkt noch zu wenig fortgeschritten, als dass wir hier ein Fait accompli schaffen müssten.
Die zentrale Frage, welche wir uns bei Artikel 22 stellen müssen, ist jene, ob wir die individuelle Freiheit und individuelle Entscheidungsfindung jedes einzelnen Bürgers dem Staatszwang unterstellen oder nicht. Ich verstehe sehr wohl, dass es gefährdete Gruppen und Risikopersonen gibt. Ich möchte im Spital auch nicht vom Pflegepersonal angesteckt werden. Doch in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d, den wir soeben behandelt haben, wird das ja bereits geregelt. Bei diesem Artikel aber, bei Artikel 22, geht es wirklich um breitere Bevölkerungsschichten, z. B. um alle älteren Personen der Schweiz. [PAGE 392]
Aus diesen Gründen ist der Variante des Nationalrates zu folgen, welche die Kantone lediglich auffordert, dass sie derlei Impfungen "vorschlagen und empfehlen". Dies ist durchaus angemessen und würde von breiten Bevölkerungskreisen akzeptiert und befolgt.
Wir dürfen auch nicht glauben, dass sich bei einem Impfzwang der hinterste und letzte Bürger impfen lassen würde. Da jedoch schliesslich der ganzen Vorlage das Referendum droht - ich habe gehört, die Gegner seien bereits in den Startlöchern, für den Fall, dass am Impfzwang festgehalten werde -, ist auch aus pragmatischen Gründen vom Impfzwang abzusehen.
Ich erkenne keinen Unterschied, liebe Kollegin Egerszegi-Obrist, zwischen dem Wort "Zwang" und dem Wort "obligatorisch". Für mich ist das dasselbe. Bei Annahme meines Antrages würde man logischerweise auch den Titel des Artikels, der "Obligatorische Impfungen" lautet, in der Redaktionskommission anpassen müssen.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen und dem Nationalrat zu folgen.