Schwaller Urs · Ständerat · 2012-06-01
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-01
Wortprotokoll
Ich würde Ihnen vorschlagen, gleichzeitig auch über Artikel 9 zu sprechen, der hängt ja damit zusammen, und hier eine Gesamtdiskussion zu führen, was diese Gesundheitsfolgenabschätzung anbelangt.
Mit der Gesundheitsfolgenabschätzung sollen mögliche positive oder negative Gesundheitsauswirkungen von Vorhaben in der Politik im Rahmen von Planungs- und Entscheidungsprozessen ausserhalb des Sektors Gesundheit beurteilt werden. Das heisst, dass für neue Projekte analog der Umweltverträglichkeitsprüfung, wie wir sie kennen, weitere Verfahren aufgegleist werden sollen.
Ich habe die Botschaft des Bundesrates noch einmal durchgesehen - der Bundesrat hat Recht, es lohnt sich immer wieder, einen Blick in die Botschaft zu werfen -; da wird ausgeführt, dass als Grundlage für die Auswahl unter anderem eine Relevanzanalyse dienen soll, wie sie heute z. B. im Rahmen der Nachhaltigkeitsbeurteilung gemacht wird.
Dann zu Artikel 9: Die Gesundheitsfolgenabschätzung zielt darauf ab, im Rahmen der Planungs- und Entscheidungsprozesse mögliche positive oder negative Gesundheitsauswirkung prospektiv abzuschätzen. Das Abschätzen umfasst nicht nur das Festsetzen mittels Massnahmen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe, sondern beinhaltet beispielsweise auch Strategien, Programme oder weitere Geschäfte und Beschlüsse des Bundesrates. Verantwortlich für die Durchführung ist diejenige Bundesstelle, welche eine Vorlage federführend bearbeitet. Je nach Vorlage und Umfang der Folgenabschätzung können weitere Bundesstellen, insbesondere das Seco für die volkswirtschaftlichen Auswirkungen und das Bundesamt für Raumplanung für die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit, zur fachlichen Begleitung beigezogen werden.
Hier rollt eine neue Planungs- und Studienlawine auf uns zu. Der Bundesrat hat ja angekündigt, dass er bereit ist, über diesen Artikel zu diskutieren. Ich bin der Auffassung, dass wir mindestens diesen Zahn jetzt ziehen müssten - auch in der Strategie, die Sie, Herr Bundesrat, angekündigt haben. Meines Erachtens ist das einer der Punkte, die dazu führen, dass man in diesem Gesetz zusätzlich reglementieren wird. Das war die Auffassung der Minderheit. Wir wollen diese neue Planungsübung sicher nicht in einem Gesetz haben, von welchem man gesagt hat, es werde keine neuen Verbote, keine neuen Regelungen geben; also musste man konsequenterweise hier diese beiden Absätze streichen.