Eder Joachim · Ständerat · 2012-06-01
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-01
Wortprotokoll
Ich liege sicher nicht falsch, wenn ich feststelle, dass die Meinungen in unserem Rat offensichtlich gemacht sind und man jetzt zur Abstimmung über Eintreten oder Nichteintreten übergehen könnte. Wenn ich aber trotzdem noch das Wort ergreife, so hat dies seinen Grund. Als langjähriger Gesundheitsdirektor des Kantons Zug und ehemaliger Präsident der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz verfüge ich über die notwendigen Erfahrungen in dieser wichtigen gesundheitspolitischen Frage und nehme für mich in Anspruch, die ganze Angelegenheit objektiv beurteilen zu können. Selbstverständlich habe ich, dies sei nicht verschwiegen - und da schaue ich von meinem Platz nach links -, die noch ganz leise Hoffnung, das eine oder andere Ratsmitglied für Eintreten auf die Vorlage gewinnen zu können. Auch wenn das Thema offensichtlich die Gemüter zu erhitzen vermag, was verschiedene Zuschriften, insbesondere aber gewisse Schlagzeilen im Vorfeld der heutigen Debatte bewiesen haben, gibt es Tatsachen, die selbst die Gegner des Präventionsgesetzes zur Kenntnis nehmen müssen.
Ich konzentriere mich auf drei Punkte:
1. Trotz der insgesamt hohen Ausgaben - gemäss Bundesamt für Statistik waren es im Jahr 2010 insgesamt 62,5 Milliarden Franken oder, hören Sie bitte gut zu, monatlich 661 Franken für jeden Einwohner der Schweiz - gibt es in der Schweiz heute keine nationale gesundheitspolitische Gesamtstrategie. Bund und Kantone haben ihre jeweiligen Zuständigkeiten in unserem Gesundheitssystem und nehmen diese im Rahmen ihrer Aufgaben wahr. Die gegenwärtige Kompetenzverteilung ist aber nicht nur komplex, sie verwässert auch die Verantwortung und erschwert vor allem die Transparenz. Dies alles führt dazu, dass die Einflussmöglichkeiten, namentlich auf die Kostenentwicklung, eindeutig zu gering sind. Es erstaunt deshalb nicht, dass es bisher nicht gelungen ist, die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen. [PAGE 377]
2. Im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention, der heute zur Diskussion steht, erzielen wir in unserem Land mit dem eingesetzten Geld - es sind 2,3 Prozent der gesamten Gesundheitskosten, damit die Grössenordnung klar ist - einen suboptimalen Nutzen. Die Ursachen liegen in der mangelnden Koordination und in der ungenügenden Abstimmung der zahlreichen Bemühungen und Aktivitäten. Könnten wir nur schon Doppelspurigkeiten vermeiden, wären erhebliche Effizienzgewinne möglich.
3. Mit dem Präventionsgesetz erhalten auch Massnahmen gegen stark verbreitete Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depression und Diabetes oder bösartige Krankheiten wie Krebs eine entsprechende Gesetzesgrundlage. Diese offensichtliche Gesetzeslücke können wir heute schliessen. Gerade für die Bekämpfung von chronischen Krankheiten, die bekanntlich immer häufiger werden, ist dies besonders wichtig.
Vorsorgen, das wissen wir alle, ist nicht nur besser als heilen, es ist auch wesentlich günstiger. Prävention ist nämlich das wesentlichste Element der Kosteneindämmung. Sie alle wissen zudem - und das wurde bis jetzt nie bestritten in diesen Voten -, dass die heute zur Diskussion stehende Vorlage zu keinen Mehrkosten führt. Ich verstehe deshalb wirklich nicht - wirklich nicht! - warum einige von Ihnen noch derart auf Fundamentalopposition machen.
Mit dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates vom 30. September 2009 hat das jetzt vorliegende Präventionsgesetz nicht mehr viel gemeinsam. Im Verlaufe des Prozesses ist man nämlich nicht nur auf die Forderungen des Gewerbeverbandes und der Allianz der Wirtschaft eingegangen, sondern hat auch viele andere und gut begründete Anliegen übernommen. Die kranken Zähne sind gezogen worden. Einziger Zankapfel ist jetzt noch die Gesundheitsfolgenabschätzung. Um über diese diskutieren zu können, müssen Sie eintreten.
Wenn immer wieder, auch heute, von Bevormundung und Freiheitsentzug die Rede ist, dann frage ich jene, die dies schon fast gebetsmühlenartig wiederholen, Folgendes: Wo im Gesetz wird die Bevölkerung denn bevormundet? Mit welchem Gesetzesartikel wird man in seiner Freiheit eingeschränkt? Es wird immer wieder betont, die Wirtschaft sei gegen das Präventionsgesetz. Natürlich haben wir ein Schreiben des Schweizerischen Gewerbeverbandes und der Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik erhalten. Selbstverständlich verschweige ich auch jene von Gastrosuisse und Hotelleriesuisse nicht, wobei Letztere sogar noch die schwierige Wirtschaftslage und den starken Schweizerfranken gegen das Präventionsgesetz bemühen.
Immerhin habe ich aber auch das Zirkular 237 der Gruppe Handel und Industrie vom 9. Mai 2012 vor mir, einer Gruppe, deren Präsident, immerhin Nationalrat Peter Spuhler, ein unverdächtiger Zeitzeuge ist. In diesem Dokument wird namens der Wirtschaft Eintreten beantragt. Ein kurzes Zitat: "Der Präventionsbereich wurde in der Gesundheitspolitik bisher stiefmütterlich behandelt. Viele Akteure mit unterschiedlichen staatlichen Finanzierungsquellen waren aktiv, ohne eine kohärente Politik zu betreiben. Das neue Gesetz hat folgerichtig die Steuerung, die Koordination und die Effizienz von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen zum Ziel." Dieser Stimme und diesem Appell der Wirtschaft ist nichts mehr beizufügen.
Etwas liegt mir noch sehr am Herzen, und ich sage es jetzt, obwohl der Minderheitssprecher gesagt hat, man solle diese Argumente nicht ins Feld führen: Die Prävention und Behandlung von psychischen Krankheiten und Erkrankungen muss von der Politik endlich ernster genommen werden, die Zahlen sprechen nämlich eine deutliche Sprache. Jährlich erkranken 60 000 bis 80 000 Menschen in der Schweiz an psychischen Störungen. Die Anzahl psychisch kranker IV-Rentenbezüger und -bezügerinnen stieg in den letzten Jahren kontinuierlich und stark überproportional an. In der Schweiz begehen jährlich zwischen 1300 und 1400 Personen Suizid, fast viermal so viel - Sie haben richtig gehört! -, wie auf Schweizer Strassen sterben. Über 90 Prozent der Betroffenen litten an einer psychischen Störung. Hinter diesen Zahlen verbirgt sich oft eine riesige menschliche Tragik. Dass sich diese traurige Bilanz konstant auf hohem Niveau hält, sollte uns alle nachdenklich stimmen und sollte eigentlich auch sämtliche Alarmglocken läuten lassen.
Für mich ist, entgegen dem Minderheitssprecher, jedenfalls klar: Es braucht nicht nur eine Via sicura für mehr Sicherheit im Strassenverkehr: Ich fordere auch eine Via sicura für die Prävention. Den von übertragbaren, stark verbreiteten und bösartigen Krankheiten Betroffenen ist nämlich weder mit der Aussage, Prävention sei Privatsache, noch mit dem Hinweis auf die Eigenverantwortung geholfen. Es müssen nun Taten folgen.
Ich komme nun zum Schluss und halte fest: Das Präventionsgesetz, und davon bin ich voll überzeugt, ist eine Chance für unser Land. Ich sage dies auch im Wissen um den vielzitierten und uns allen bekannten Spruch des französischen Staatsmannes Montesquieu, der bei neuen Gesetzen immer wieder bemüht wird. Ich sage dies auch und gerade als überzeugter Liberaler: Richtig verstandene Prävention ist keine Einmischung des Staates ins Privatleben. Richtig verstandene Prävention hat auch nichts mit Selbstentmündigung und gar nichts mit Verboten zu tun. Restriktive Massnahmen sind nur dort nötig und richtig, wo die Gesundheit Dritter gefährdet ist.
Es ist ein absoluter Trugschluss zu glauben, mit einem Nichteintreten werde ein sinnvoller Beitrag für die zukünftige Gesundheitspolitik unseres Landes geleistet. Das Gegenteil ist der Fall. Der Wildwuchs der vielen Präventionsmassnahmen bliebe bestehen. Für viele wichtige Aktivitäten würde dem Bund die gesetzliche Grundlage - ich habe darauf hingewiesen - nach wie vor fehlen.
Meines Erachtens wäre es zudem - und ich habe mir lange überlegt, ob ich dieses Wort sagen will, aber ich sage es - ein echtes Armutszeugnis, wenn wir in diesem wichtigen gesundheitspolitischen Bereich nach den vielen und jahrelangen Vorarbeiten nicht einen Schritt weiterkommen würden. Es wäre zudem tatsächlich seltsam, wenn ausgerechnet der Ständerat, also die Kammer der Kantone, dem Präventionsgesetz - Sie gestatten den Ausdruck - den endgültigen Todesstoss versetzen würde, nachdem sich die Kantone selbst, dies ist den Kollegen Kuprecht und Schwaller wohl kaum entgangen, mehrfach positiv und mit Überzeugung dafür ausgesprochen haben. Das Präventionsgesetz ist nun wirklich keine Zentralisierungsvorlage, welche die Kantone in ihrer Tätigkeiten einschränken würde.
Ich bitte Sie eindringlich, dem Antrag des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Nichteintretensantrag der Minderheit abzulehnen.