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preparatory:AB 125805

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-06

Wortprotokoll

3. Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung

3. Loi fédérale sur l'imposition internationale à la source

[VS]

Antrag der Kommission

Festhalten

[VS]

Proposition de la commission

Maintenir

[VS]

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Wir haben die folgende Ausgangslage: Unser Rat hat am 29. Mai 2012 Eintreten beschlossen sowie die Detailberatung und die Gesamtabstimmung durchgeführt. Der Nationalrat hat am 30. Mai 2012 Eintreten beschlossen, die Detailberatung durchgeführt und anschliessend den Entwurf in der Gesamtabstimmung abgelehnt.

Für das weitere Vorgehen ist Artikel 89 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes massgebend. Dort steht: "Nach der ersten Beratung in jedem Rat beschränkt sich die weitere Beratung ausschliesslich auf die Fragen, über welche keine Einigung zustande gekommen ist." Durch die nationalrätliche Ablehnung der Vorlage in der Gesamtabstimmung besteht über die gesamte Vorlage eine Differenz. Das heisst, es besteht zu keiner Frage Einigkeit. Die Beschlüsse des Nationalrates zu den einzelnen Artikeln haben mit der Ablehnung in der Gesamtabstimmung keine Geltung mehr.

Für den Ständerat bedeutet dies, dass der Rat nochmals in Bezug auf alle Fragen bzw. Artikel der Vorlage Eintretensdebatte, Detailberatung und Gesamtabstimmung durchführen kann. Unsere Kommission, die WAK, beantragt jedoch, auf eine ausführliche artikelweise Beratung zu verzichten und an den Beschlüssen des Ständerates festzuhalten.

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