Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-06-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-06-12
Wortprotokoll
Wenn Ihnen heute der Bundesrat die Ablehnung dieser Motion vorschlägt, dann nicht, weil er inhaltlich grundsätzlich nicht einverstanden ist, sondern weil er Ihnen ein anderes Vorgehen vorschlagen möchte. Aber der Handlungsbedarf, hier eine Regelung zu finden, die den unterschiedlichen Interessen gerecht wird, besteht auch nach Meinung des Bundesrates.
Es wurde gesagt: Die politische Diskussion zur Liberalisierung der Pokerturniere wurde durch einen Entscheid des Bundesgerichtes im Jahr 2010 ausgelöst. Das Bundesgericht - nicht der Schweizer Casino-Verband, sondern das Bundesgericht - hatte entschieden, dass solche Turniere Glücksspiele sind, keine Geschicklichkeitsspiele darstellen und somit eben heute nur innerhalb von Spielbanken angeboten werden dürfen. Nicht betroffen von diesem Urteil - das möchte ich doch auch betonen, weil das zum Teil auch immer wieder anders behauptet wird - ist das gelegentliche Spiel im Familien- und Freundeskreis. Solche Spiele sind [PAGE 537] erlaubt, waren erlaubt und können auch heute gespielt werden.
Wenn es aber um die Liberalisierung von Geldspielen ging, dann war der Bundesrat bisher doch immer zurückhaltend. Der Bundesrat ist der Meinung, dass man hier doch erst nach reiflicher Überlegung, eben auch in Bezug auf die soziale Problematik und die Frage der Kontrollierbarkeit dieser Spiele, entscheiden soll. Weiter war dem Bundesrat bisher wichtig, im Bereich der Geldspiele ein klares System zu erhalten und dieses nicht mit Einzelfallregelungen und Einzelfallausnahmen zu durchlöchern.
Nach der Annahme des Gegenvorschlages zur zurückgezogenen Volksinitiative wird die Gesetzgebung über die Geldspiele gesamtheitlich überarbeitet, und das gibt jetzt auch einen neuen Handlungsspielraum. Ich darf Ihnen sagen: Die Vorbereitungsarbeiten laufen auf Hochtouren. Wir haben sogar bereits vor der Abstimmung damit begonnen. Es gibt eine breitabgestützte Projektorganisation, die eben alle Belange der Geldspiele prüft, auch die Frage der Pokerspiele. Es arbeiten diverse Experten mit, auch aus dem Bereich der Suchtprävention. Gerade der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Geldspiele war ja auch eines der wichtigsten Ziele dieses neuen Verfassungsartikels.
Vor dem Hintergrund der Arbeiten, die jetzt laufen, möchte sich der Bundesrat heute nicht für oder gegen die eine oder andere konkrete Vorgehensvariante aussprechen, und er bittet Sie, das auch nicht zu tun.
Gerade der Änderungsantrag Ihrer Kommission für Rechtsfragen und die Tatsache, dass es sich hier jetzt schon um die dritte Variante der ursprünglichen parlamentarischen Initiative Reimann Lukas handelt, zeigen doch, dass es eben schwierig ist, die richtige Lösung zu bestimmen. Natürlich, Ihre Kommission für Rechtsfragen - das möchte ich durchaus anerkennen - hat gewisse Probleme bereits erkannt. Nuancen wie die Örtlichkeiten, an denen gewisse Spiele erlaubt sein sollen, sollten eben gut überlegt sein, denn sie können entscheidende Auswirkungen auf die Kontrollierbarkeit und damit auch auf die soziale Gefährdung haben.
Sie sehen, die Fragen sind offenbar nicht ganz leicht zu beantworten. Deshalb schlägt Ihnen der Bundesrat vor, heute keine materiellen Entscheide zu fällen, sondern die Ergebnisse der Projektarbeiten und damit auch den Gesetzesvorschlag, den Ihnen der Bundesrat vorlegen wird, abzuwarten. Das sind die Gründe, weshalb er Ihnen heute beantragt, die Motion abzulehnen. Aber noch einmal: Wir sind uns einig, es gibt Handlungsbedarf in diesem Bereich, und der Bundesrat ist sehr wohl bereit, auch diesen Bereich anzuschauen, dies aber im Rahmen eines gesamtheitlichen Vorgehens.