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Schmid Martin · Ständerat · 2012-06-13

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-13

Wortprotokoll

Ich muss gerade auf das Votum von Frau Fetz reagieren. Sie sagt, der Anlegerschutz werde hier durchlöchert. Wenn wir den Anlegerschutz in den Vordergrund stellen müssten, dann müsste man ja auch das Haftungssubstrat in den Vordergrund rücken. Hier geht es aber nur um die Regelung, dass pro Kommanditgesellschaft eine Aktiengesellschaft als Komplementär gegründet werden muss. Es ist eine formale Vorschrift, dass jeweils immer wieder eine neue Aktiengesellschaft gegründet werden muss. Wir wissen ja, dass das Haftungssubstrat bei der Gründung einer Aktiengesellschaft beim Eigenkapital auf 100 000 Franken definiert ist. Wenn man wirklich über den Anlegerschutz diskutieren möchte, dann müsste man im Gesetz festschreiben, wie hoch in einem solchen Falle das Haftungssubstrat per se sein müsste.

Deshalb kam die Kommissionsmehrheit klar zum Schluss, dass hier im Sinne auch der Stärkung dieser Kollektivanlagen auf diese Einschränkung im bisherigen Recht verzichtet werden kann, weil sie letztlich nicht zielführend ist und nicht dazu beiträgt, dass ein höherer Anlegerschutz besteht. Sie trägt aber dazu bei, dass die Notare und Rechtsanwälte natürlich profitieren, wenn immer wieder neue [PAGE 564] Aktiengesellschaften aufgesetzt werden müssen. Aber das ist ja auch nicht im Sinne des Standortes.