Graber Konrad · Ständerat · 2012-06-13
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13
Wortprotokoll
Die Artikel 36ff. regeln die Sicav. Die Änderung von Artikel 36 Absatz 3, der hinsichtlich Aufgaben und Delegation für die Sicav auf die Bestimmungen über die Fondsleitung verweist, ist einstimmig gutgeheissen worden. Ihre Kommission ist von der Verwaltung auch informiert worden, dass diese Anpassung aus Sicht der Verwaltung keine materielle Änderung des bundesrätlichen Entwurfes darstellt, denn sie hält die Voraussetzungen für die Delegation von Anlageentscheiden durch die Sicav ausdrücklich fest. Damit wird auch Artikel 51 Absatz 5 des Kollektivanlagengesetzes hinfällig und kann gestrichen werden.